Archiv der Kategorie: Prozessberichte

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Maßnahmenbeschwerde: Personenkontrollen im Audimax rechtswidrig

Geschrieben von Stefan H.

Wir freuen uns berichten zu können, dass wir unsere Maßnahmenbeschwerde wegen einer Identitätskontrolle durch die Wiener Polizei bei der Audimaxräumung im April 2012 gewonnen haben! Die Entscheidung des UVS-Wien ist richtungweisend, da von den Kontrollen und Verwaltungsstrafen rund 200 Aktivist_innen betroffen waren!

Worum gings?

Hintergrund waren die Uni-Proteste gegen die Abschaffung des Bachelorstudiums der Internationalen Entwicklung. Am 19. April 2012 ist es um und in der Universität Wien zu zahlreichen spontanen Demos gekommen. Am späteren Nachmittag zog eine dieser Demos ins Audimax der Uni ein und „besetze“ diesen Hörsaal. Auf das Wort Besetzung sei hier besonders hingewiesen. Denn die nachfolgende Repression und Verfahren beschäftigen sich mit der Frage, ob eine Besetzung nicht nur im sprachlichen Gebrauch, sondern auch im rechtlichen Sinn vorlag.

Die Polizei riegelte in den Abendstunden die Universität und das Audimax komplett ab. Aktivist_innen berichteten über zahlreiche Schikanen durch die Polizei. Siehe dazu den ausführlichen Bericht der Rechtshilfe Wien. Die Polizei löste durch den Referatsleiter für Extremismus vom LVT-Wien als Behördenleiter die „Besetzung“ durch eine akustisch kaum verständliche Durchsage auf. Die Polizei riegelte gleichzeitig sofort das Audimax bei allen Ein- und Ausgängen mit Einsatzkräften ab und lies niemanden mehr ohne Ausweiskontrolle aus dem Hörsaal. Ein Großteil der Aktivist_innen wurde auch von der Polizei gefilmt. Anfang Juli verschickte die Polizei Strafverfügungen mit € 100,- Verwaltungsstrafen wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ aus.

Maßnahmenbeschwerde beim UVS-Wien

Wir vom Rechtsinfokollektiv haben nach den Vorfällen mehrere Nachbereitungstreffen mit den Betroffenen gehabt und mit einer Betroffenen zusammen eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Aktionen der Polizei eingebracht. Am 19.11.2012 fand vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien die Verhandlung statt.

Entscheidende Frage war, ob die Aktivist_innen im Audimax rechtlich als Besetzung oder als Versammlung anzusehen war. Dieser Punkt ist entscheidend, da eine Versammlung mehr Schutz als eine Besetzung genießt und auch verfassungs- und menschenrechtlich geschützt ist.

Der UVS-Wien folgte der Ansicht der Beschwerdeführerin, dass eine Versammlung und keine Besetzung vorlag. Eine Versammlung wird nämlich nicht deshalb sofort zu einer Besetzung nur, weil die Demo in einem Raum zur Ruhe kommt. Das Versammlungsrecht schützt außerdem auch den kollektiven Austausch von Meinungen. Dass sich die Demo selbst als Besetzung bezeichnete ist irrelevant. Die Personenkontrollen durch die Polizei waren daher rechtswidrig, da die Verwaltungsübertretungen  (wegen „Störung öffentlicher Ordnung“) durch die Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit gerechtfertigt waren. Die Auflösung, sowie Verwaltungsstrafen wären nur im Rahmen des Versammlungsgesetzes erlaubt gewesen, dies ist aber nicht passiert.

Verwaltungsstrafen

Für jene betroffenen Aktivist_innen deren Verwaltungsstrafverfahren noch nicht beendet ist, bedeutet dies, dass eine Berufung sehr große Chancen auf Erfolg hat. Sie können sich auf den Bescheid des UVS-Wien mit der Geschäftszahl: UVS-02/40/6907/2012 berufen, dass keine Verwaltungsübertretung vorlag.

Jene deren Verfahren bereits beendet ist, weil sie die Frist verpasst haben oder keine Rechtsmittel eingelegt haben, kommt diese Entscheidung leider zu spät. Die Polizei Wien hat dutzende, vielleicht über hundert Strafen eingehoben, obwohl gar keine Verwaltungsübertretung vorlag und sie selbst rechtswidrig vorging! Eine nachträgliche Bekämpfung ist ärgerliche Weise für Betroffene rechtlich nicht mehr möglich!

Hier auch unsere Presseaussendung dazu:

Vorgangsweise der Polizei bei der Demonstration im Audimax war rechtswidrig UVS gibt Maßnahmenbeschwerde von Student_innen recht

Heute gewann eine Gruppe Studierender ihre Maßnahmenbeschwerde gegen die rechtswidrige Vorgangsweise der Polizei bei einer Demonstration im Audimax. Im Zuge der  Aktionen gegen die Abschaffung des Bachelorstudiums Internationale Entwicklung im April 2012 mussten ca. 200 Aktivist_innen ihre Daten bekannt geben, nachdem diese bis zu eineinhalb Stunden im Hörsaal festgehalten worden waren. Rechtswidrig, wie der Unabhängige Verwaltungssenat heute feststellte. Um den verfassungsrechtlichen Schutz zu umgehen, der Versammlungen zusteht, hatte die Polizei die Versammlung fälschlicherweise als Besetzung qualifiziert. Auch die Studierenden, die aufgrund dieser Vorfälle eine Verwaltungsstrafe wegen Störung öffentlicher Ordnung bekommen haben, haben nach dieser richtungsweisenden Entscheidung gute Chancen, im Berufungsverfahren zu obsiegen. „Mit dieser Entscheidung wird wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, Repression durch die Polizei nicht einfach hinzunehmen.“ so der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, „Es lohnt sich, beim Vorgehen der Polizei genauer hinzusehen, sich zu vernetzen und mit rechtlichen Mitteln Widerstand zu leisten.“

Siehe auch:
standard.at: Vorgehen der Polizei bei Audimax-Räumung „rechtswidrig“

vienna.at: Vorgangsweise der Polizei bei Audimax-Demonstration rechtswidrig

“Wenn Besoffene «Heil Hitler!» schreien, ist das noch lange keine Wiederbetätigung”

Polizist ignorierte Anzeige wegen Wiederbetätigung und wurde wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochen.

Am 3. Juni 2011 fuhr Negar Roubani, eine junge Bezirksrätin der Grünen mit dem Zug nach Wien. Am gleichen Tag fand ein Fußballspiel statt, der Zug war voll mit grölenden Fans. Als eine Gruppe Hooligans auch noch anfing das Deutschlandlied zu singen und “Heil Hitler!” zu rufen, reichte es Roubani. Sie verlangte von den Neonazis, damit aufzuhören. Dafür erntete sie rassistische Beschimpfungen. Daraufhin rief Roubani die Polizei, die schon am Bahnsteig wartete, als der Zug in Wien ankam. Als sie jedoch dem Gruppeninspektor S. erzählte, was sich ereignet hatte, meinte dieser nur, sie solle sich beruhigen, es sei ja nichts passiert. Die Anzeige wegen Wiederbetätigung ignorierte er wiederholt. Ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz ist für den Gruppeninspektor anscheinend ein Bagatelldelikt, bei dem man auch einmal ein Auge zudrücken kann. Ein weiterer Beweis für den rassistischen Normalzustand bei der Polizei? Auf Roubanis Betreiben hin, kam es am 10.4.2012 zu einem Strafprozess gegen den Polizisten wegen Amtsmissbrauch.

Verteidigt wurde der Polizist S von Grasser-Anwalt Ainedter. Dieser ließ sich zu einem lässigen Plädoyer herab und hielt es nicht für notwendig, genau auf die Anklage einzugehen. Offensichtlich hatte die Verteidigung außer der aufgeregten Aussage des Beschuldigten nicht viel in der Hand. Nach Ainedter könne die Staatsanwaltschaft, die ohnehin schon so viel zu tun habe, nicht noch zusätzlich mit solchen Belanglosigkeiten wie grölenden Nazis belästigt werden. Dass die Beurteilung dessen, was eine Belanglosigkeit ist, aber nicht bei der Polizei liegen kann, sondern eben bei der Staatsanwaltschaft – wie auch die Richterin im Urteil später ausführte – schien der Anwalt nicht wissen zu wollen. Ainedter fand es weiters “außerhalb jeder Lebenserfahrung”, dass Frau Roubani bei unangenehmen Fahrgästen nicht einfach das Abteil wechselte. Er fand ihre “Version der Geschichte” daher „unglaubwürdig“. Es entspricht leider heutzutage wohl der Norm, Konflikten aus dem Weg zu gehen und Rassismus zu ignorieren, aber ein mutigeres Verhalten prinzipiell als unglaubwürdig einzustufen, spottet jeglichem Verständnis von Zivilcourage. Sicherlich der Höhepunkt seines Plädoyers war jedoch Ainedters Sager: “Wenn Besoffene >Heil Hitler!< schreien, ist das noch lange keine Wiederbetätigung”. Im Protokoll musste vermerkt werden: Gelächter im Publikum.

Der Polizist S. wurde schuldig gesprochen und zu 6 Monaten bedingt verurteilt, was die Mindeststrafe für dieses Delikt ist. Aber erst ab einer Strafe von einem Jahr, darf er nicht mehr bei der Polizei arbeiten. Die Richterin hatte keine Zweifel, dass Roubanis Angaben stimmten. Als altgedienter Beamte hätte Gruppeninspektor S wissen müssen, dass er bei Berichten von “Heil Hitler!”-Rufen auf jeden Fall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten müsste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Berufung an.

Prozessbericht Ousmane C.

no-racism.net bericht in einem Artikel über den 1. Tag des Strafprozesse gegen Ousmane C wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen die Staatsgewalt und und schwere Körperverletzung. Die Abschiebung des Asylwerbers Ousmane C. wurde abgebrochen nachdem dieser passiven Widerstand leistete. Jedoch gleich danach hat die Polizei ihn in Untersuchungshaft genommen und ihn beschuldigt bei seiner abgebrochenen Abschiebung drei Polizist_innen verletzt zu haben. Der Prozess wurde zur Ladung von weiteren Zeug_innen auf unbestimmte Zeit vertagt.

no-racism.net: Prozessbericht Ousmane C.