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Solidarität mit Jahn B.

Am 09.11.2015 fand der Dritte Verhandlungstermin von Jahn B. am Landesgericht Wien wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt und fahrlässiger schwerer Körperverletzung statt.

Für mehr Infos zum ersten Verhandlungstermin, gibt’s hier unseren Bericht dazu.

Beim zweiten Verhandlungstermin im August kam es zur Abänderung der Anklage seitens der Staatsanwaltschaft, die nun „nur“ mehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausging, und zur Entscheidung des Gerichts ein Sachverständigengutachten bezüglich der Ursache der Verletzung des Polizisten zu erstellen. Am Montag wurde dieses Gutachten dann von einem Sachverständigen vorgestellt.

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Sektorales Bettelverbot in Salzburg

Trotz Protestes wurde am 20.05.2015 in Salzburg Stadt ein sektoriales Bettelverbot auch für sogenanntes „stilles Betteln“ erlassen. Seit 2. Juni 2015 ist es in Kraft und betteln ist untertags in vielen Teilen der Innenstadt verboten.

Hier ein Text aus Salzburg dazu:

 

Sektorales Bettelverbot?

Die aktuelle Fassung des Bettelverbots im Land Salzburg stellt „aggressives Betteln“, „Betteln mit Kindern“ und „organisiertes Betteln“ unter Strafe (ohnedies großteils strafrechtlich geahndet) und verankerte ein Verordnungsrecht für Gemeinden. Per Verordnung können Gemeinden auch „stilles Betteln“ an bestimmten Orten untersagen, wenn „zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere erschwert wird (…) oder sonst ein Missstand“ zu erwarten ist. Darauf stürzen sich Law-and-Order-Politiker*innen aller Couleur und es begann eine mediale Hetzkampagne.

 

Die (sozial-)politischen Forderungen von NGOs und Arbeitsgruppen nach Anlaufstellen für Not-Reisende sowie dem Ausbau von Notschlafstellen werden nach wie vor ignoriert. Daher sind viele Betroffene auf das Übernachten im Freien angewiesen. Zugleich schockiert die Sichtbarkeit von Armut viele Menschen. Sie suchen Anlaufstellen, aber es gibt keine. Daher wenden sie sich an die Polizei und das Thema wird ordnungspolitisch verhandelt. Aus dem Mangel an sozialpolitischen Maßnahmen entsteht also eine Situation, die später von denen, die sie aufrecht erhalten als unerträglicher Missstand beschrieben wird, welcher nur durch sektorale Verbote begegnet werden könne. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte jedoch mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012 (G155/10) klar, dass „stilles Betteln“ vom Schutzumfang des Art. 10 der Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Kommunikationsfreiheit, erfasst ist. Darunter fallen das Recht der Freiheit der Meinung und deren Äußerung. Es ist legitim auf die eigene auswegslos erscheinende Lebenslage und Armut hinzuweisen und an die Solidarität der Mitmenschen zu appellieren. Stilles Betteln ist ein verfassungsgesetzlich geschütztes Menschenrecht.

 

Auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen Bestimmungen, die ohne sachliche Rechtfertigung bestimmte Menschen davon ausschließen, „öffentliche Orte wie andere zu ihrem selbstgewählten Zweck zu nutzen“. Des Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Anwesenheit von Bettelnden keine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt. Eine solche Störung liegt erst vor, wenn die Benützung des öffentlichen Orts extrem erschwert wird.

Ein Beschluss eines sektoralen Bettelverbots verstieße somit gegen Verfassungsrecht und wird ebenso wie das Vorgängermodell behoben werden. Der Landesgesetzgeber hat sich in Teilen fast wörtlich auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtes gestützt, aber dabei den Sinn der Entscheidung außer Acht gelassen. Wird per Gemeindeverordnung pauschal ein Gebiet als Bettelverbotszone ausgewiesen, dann liefe das auf eine Beschränkung des Menschenrechts auf Kommunikationsfreiheit hinaus. Ein solcher Eingriff in die Kommunikationsfreiheit muss gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und notwendig sein. D.h. dieses Recht kann nur beschränkt werden, wenn dies „in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, (…) der Aufrechterhaltung der Ordnung (…) unentbehrlich“ ist. Eine solche notwendige Maßnahme müsste zudem verhältnismäßig sein, also der kleinstmögliche Eingriff in das Menschenrecht zur Erreichung eines der „legitimen“ Ziele sein. Stilles Betteln ist laut Verfassungsgerichtshof keine Störung der öffentlichen Ordnung. Erst wenn die Benützung des öffentlichen Raumes richtiggehend erschwert wird, ist ein Verbot legitim. 150 Menschen vermögen nicht die Benützung der Innenstadt wesentlich zu erschweren. Wären es 150 zahlende Tourist*innen mehr, würde kein Missstand ausgerufen. Ein sektorales Bettelverbot ist demnach auch unsachlich und gleichheitswidrig.

 

Trotz besseren Wissens wird der Gemeinderat die Verordnung erlassen. Irgendwer wird dagegen eine Individualbeschwerde einbringen und Jahre später wird der Verfassungsgerichtshof auch diese Verordnung beheben und § 29 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 Landessicherheitsgesetz werden novelliert, das wissen auch die gesetzgebenden Politiker*innen sehr genau. Da wird gemeinsam auf die sichtbar Schwächsten getreten und werden rassistische Ressentiments bedient. Die Abstiegsängste der Kapitalismusverlierer*innen werden auf den vermeintlich gemeinsamen Feind projiziert. Vor dem Hintergrund von wachsender Fremdenfeindlichkeit und rassistischer Gewalt ein bedrohliches Szenario.

 

Kämpfen wir daher gemeinsam gegen physische und strukturelle rechte Gewalt und für unser Recht auf Freiheit im öffentlichen Raum: die Freiheit draußen zu schlafen, im Zelt oder ohne, das Recht auf Basisversorgung in Notlagen und Solidarität!

In der nächste Gemeinderatssitzung, einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, dem 20.05.2015 ab 09:00, soll ein sektorales Bettelverbot verankert werden. Wir sind dagegen und wir haben Recht!

Proteste gegen WKR/Akademikerball: Erste Strafen sind da

Die Polizei ist heuer ziemlich schnell und hat schon die ersten Strafverfügungen ausgeschickt.

Deswegen: Macht eine Postabwesenheitsmeldung (zum Postamt gehen und genau das verlangen), bevor ihr auf Urlaub fahrt. Somit gelten die Strafverfügungen (ihr habt dann einen gelben Zettel im Postkasten, mit dem ihr sie euch beim Postamt abholen könnt) erst ab eurem Zurückkommen als zugestellt und ihr verpasst keine wichtigen Fristen.

Dann habt ihr zwei Wochen Zeit um diese zu beeinspruchen.

Das geht folgendermaßen:

Strafverfügung kopieren.

Kopie durchstreichen.

„Einspruch“ und „Ich verlange vollständige Akteneinsicht“ und das Datum draufschreiben.

Unterschreiben

An die Polizei (dorthin, wo es hergekommen ist – steht auf der Strafverfügung drauf) faxen (beim Postamt, kostet wenig und ihr bekommt eine Faxbestätigung) oder eingeschrieben schicken (ist teurer und ihr habt keine Bestätigung, auf der aufscheint, was ihr genau geschickt habt).

Dann kommt evtl. eine Ladung, zu der ihr hingehen könnt. Keine Aussage machen! Wenn nicht draufsteht, dass ihr zwangsweise vorgeführt werden könnt, passiert nichts, wenn ihr nicht hingeht.

Irgendwann kommt dann wieder Post von der Polizei. Das Straferkenntnis ist da.

Gegen dieses könnt ihr innerhalb von 4 Wochen (Achtung Frist-> Postabwesenheit!) Einspruch erheben.

Hierfür lasst ihr euch am besten beraten. Zum Beispiel bei uns jeden Donnerstag um 18.30 auf der Gewi.

Wenn alles schief geht, wird es durch dieses Prozedere maximal 30% teurer- also einen Versuch ist es allemal wert, oft wird die Strafe auch niedriger.

 

Fr. 13.2.: Soli für das Rechtsinfokollektiv mit bug // ten volt shock: EKH

Solicocktails & veganes Essen

After show trash Party mit FAVORITEN CALLING.

BUG
Since 1997 BUG has been living the DIY dream of the long gone 80 ies HC/Punk Underground. BUG is all about bluesy rhythm, distorted guitar melodies, slow, deep and hard bass lines, spastic drums and frantic howling. They can´tfollow no trend, so they are playing autistic Post Post Blues/Aggro/Vintage/Jazz/Punk/Doom/HC/Anti/Sludge/Noise Rock. The lyrics are about personal misery and the pitch black side of human nature, politics and the old stars of entertainment industry.

TEN VOLT SHOCK
spielen vertrackten, energiegeladenen Noise-Rock.

Presseerklärung des Busses aus München

„Polizeistaat Österreich:
Österreichische Polizei begeht Freiheitsberaubung von über 8 Stunden gegenüber Münchner Demonstrant_innen und entzieht ihnen ihre Grundrechte Strafanzeige gegen Polizeichef

Am Freitag, den 30.1.2015 fanden in Wien zahlreiche Demonstrationen und Kundgebungen gegen den „Akademikerball“ in der Hofburg statt, der von der rechten FPÖ organisiert und von der rechtsradikalen, europäischen Elite besucht wird.
Zu der Vielzahl von Gegenveranstaltungen wurden auch viele auswärtige Teilnehmer_innen erwartet, die u.a. mit Bussen aus verschiedenen Städten anreisten. Ebenso ein Bus aus München, dessen Mitreisende sich an den Protesten beteiligen wollten. Der Bus wurde jedoch kurz vor Wien von der österreichischen Polizei aufgehalten und durchsucht. Personalien wurden aufgenommen und ihr Gepäck inspiziert. Dies alles geschah ohne jede Rechtsgrundlage, ohne Erklärung und ohne dass den Betroffenen mitgeteilt wurde, was ihnen vorgeworfen wird, in einer von der Polizei ausgehenden gewaltbereiten und aggressiven Atmosphäre. Nach der Kontrolle, wurde der Bus mit einer Polizeieskorte aus mehreren Mannschaftswagen und Zivilfahrzeugen aus Wien heraus, gelotst und zurück geschickt. Alle Reisenden wurden daran gehindert, ihren geplanten Weg fortzusetzen, aber auch den Bus zu verlassen. Die Betroffenen hatten daher für insgesamt fast 15 Stunden weder Zugang zu Essen noch zu Getränken.

Da der Busfahrer durch die Festhaltung bereits seine zulässigen Lenkzeiten erreicht hatte, war eine Fahrtunterbrechung notwendig und der
Busfahrer wollte an der nächsten Ausfahrt die Autobahn verlassen. Durch zivile Einsatzfahrzeuge wurde der Bus jedoch über viele Kilometer hinweg abgedrängt und am Ausfahren gehindert. Hierzu fuhren die Polizist_innen auch längere Zeit auf dem Pannenstreifen, zwangen dem Bus auf der Autobahn zum Anhalten und brachten mit ihren Fahrmanövern die im Bus Fahrenden und auch die übrigen Verkehrsteilnehmer_innen in akute Gefahr. Als der Bus endlich wieder über die deutsche Grenze fuhr, waren die zulässigen Lenkzeiten des Fahrers schon um mehrere Stunden überschritten. Dort übernahmen deutsche Polizist_innen, die den Bus bis nach München eskortierten und dem Fahrer letztendlich eine Sondergenehmigung ausstellten.

Das „Kidnapping“ des Busses mit Reisenden und die vollkommen grundlose Verhinderung der Teilnahme an den Protesten gegen den „Akademikerball“ sowie die Verweigerung von Essen und Trinken von 8 Stunden stellt einen massiven Rechtsverstoß dar und hat zu erheblichen Grundrechtsverletzungen und auch Gefährdungen der Betroffenen geführt. Derartiges Verhalten hat in einem Rechtsstaat keine Berechtigung. Dieses Verhalten der österreichischen Einsatzkräfte steht jedoch in deren Tradition, antifaschistische Proteste zu kriminalisieren, niederzuschlagen und Grundrechte mit Füßen zu treten.

Gegen den rechtswidrigen Polizeieinsatz wird daher Anzeige, u.a. wegen Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung erstattet. Das Auswärtige Amt in Berlin wurde um Unterstützung gebeten.

Der WKR-Ball ist ein männerbündisches Zusammentreffen rechtsradikaler Burschenschaftler und gleichgesinnter Politiker_innen. Gegen diese Feierlichkeiten bleibt Protest notwendig und lässt sich nicht durch immer brutalere, illegale Einsätze der Polizei unterbinden.

V.i.S.d.P. RAin Angelika Lex, Goethe Str. 10, 80336 München, Tel. 0172-8914751″