{"id":2151,"date":"2015-07-04T14:59:28","date_gmt":"2015-07-04T14:59:28","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2151"},"modified":"2021-12-05T17:35:27","modified_gmt":"2021-12-05T16:35:27","slug":"aufforderung-zur-rechtfertigungverstandigung-vom-ergebnis-des-beweisverfahrens","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2151","title":{"rendered":"Aufforderung zur Rechtfertigung"},"content":{"rendered":"<h1>Aufforderung zur Rechtfertigung<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die <strong>&#8222;Aufforderung zur Rechtfertigung&#8220;<\/strong> ist im sogennanten ordentlichen Verfahren (siehe auch &#8222;Ver\u00e4nderte Praxis im Veraltungsstrafverfahren&#8220;)&nbsp; der zweite Schritt im Ermittlungsverfahren im Zuge einer Verwaltunsstrafsache&nbsp; gegen dich. Wie auch die <strong>Ladung<\/strong> und die <strong>Verst\u00e4ndigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme<\/strong>, kann sie dir also nach der Strafverf\u00fcgung (erster Schritt) zugeschickt werden. Es kann auch sein, dass du mehrere Briefe mit diesen Bezeichnungen hintereinander bekommst, vor allem wenn den ersten ignoriert hast oder neue Akten der Polizei vorliegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier ein paar Hinweise zur Vorgehensweise:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Eine \u201cAufforderung zur Rechtfertigung\u201d kann nicht beeinsprucht werden. Die sonst \u00fcbliche Vorgehensweise \u201cDurchstreichen + Einspruch draufschreiben\u201d macht hier keinen Sinn.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Auch Strafminderung kann nicht beantragt werden, da noch keine Strafh\u00f6he bekannt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wenn du die Frist verpasst oder dich bewusst nicht rechtfertigst, geht das Verfahren trotzdem weiter. Es k\u00f6nnen lediglich Verfahrenskosten dazukommen. (Du bekommst als n\u00e4chstes Schriftst\u00fcck ein Straferkenntnis, auf das du innerhalb von 4 Wochen mit einer Beschwerde reagieren kannst ( Hier endet das Verfahren wenn du die Frist verstreichen l\u00e4sst.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Konkret wirst du dabei als Beschuldigte_r dazu aufgefordert zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Das hei\u00dft, die Polizei h\u00e4tte gerne, dass du hier deine Version des Geschehenen schilderst.<\/p>\n<h1 id=\"ladung\">Ladung<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es kann auch sein, dass du eine <strong>Ladung<\/strong> zu einer Polizeistation bekommst, um dich dort m\u00fcndlich zu rechtfertigen. Wenn keine zwangsweise Vorf\u00fchrung angedroht wird, gibt es keine Sanktionen, wenn du nicht hingehst. Wird eine zwangsweise Vorf\u00fchrung angedroht (sehr selten im Verwaltungsstrafverfahren), kann es sein, dass die Polizei zu dir nachhause fahrt, um dich abzuholen, wenn du nicht erscheinst. Manchmal kommt die Polizei aber auch dann nicht zu dir nach Hause. <strong>Wenn du zur Ladung doch gehst, verweigere auf jeden Fall die Aussage!<\/strong> Rechtfertige dich auf keinen Fall m\u00fcndlich vor der Polizei!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Wir finden es sinnvoll, sich (sowohl schriftlich als auch m\u00fcndlich) nicht oder nur sehr knapp zu rechtfertigen um nicht der ermittelnden Beh\u00f6rde die Argumentation f\u00fcr eine sp\u00e4tere Verhandlung offen zu legen.<\/strong>&nbsp; Da noch ermittelt wird, wird deine Stellungnahme wahrscheinlich den beim Vorfall anwesenden Beamt_innen vorgelegt, die so eine Gelegenheit mehr haben ihre Argumente, die deine Schuld begr\u00fcnden sollen auszubreiten.<\/p>\n<p><strong>Bedenke auch, dass in diesem Abschnitt des Verfahrens Strafen unserer Erfahrung nach sehr, sehr selten eingestellt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ihr aber etwas schreiben wollt, \u00fcberlegt es euch gut und holt euch unbedingt vorher die Akten.<\/p>\n<p>Auch raten wir nicht, die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse detailiert offen zu legen, wie das Schreiben nahelegt. Ihr seid dazu nicht verpflichtet. Meist reicht es nur anzugeben, dass das Einkommen gering ist.<\/p>\n<p>Gebt auch sonst eure Daten (z.B. Telefonnummer, etc.) nicht leichtfertig her und die Daten von anderen Personen (auch nicht den Namen) auf keinen Fall ohne deren Einverst\u00e4ndnis!<\/p>\n<h1 id=\"beweisaufnahme\">Verst\u00e4ndigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Die <strong>&#8222;Verst\u00e4ndigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme&#8220;<\/strong> wird oft auch mit einer &#8222;Aufforderung zur Rechtfertigung&#8220; geschickt. Normalerweise befinden sich in dem Brief (neue) Akten(teile) und du sollst dazu Stellung nehmen. Beachte die Punkte oben bzgl. &#8222;Aufforderung zur Rechtfertigung&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufforderung zur Rechtfertigung Die &#8222;Aufforderung zur Rechtfertigung&#8220; ist im sogennanten ordentlichen Verfahren (siehe auch &#8222;Ver\u00e4nderte Praxis im Veraltungsstrafverfahren&#8220;)&nbsp; der zweite Schritt im Ermittlungsverfahren im Zuge einer Verwaltunsstrafsache&nbsp; gegen dich. Wie auch die Ladung und die Verst\u00e4ndigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme, kann sie dir also nach der Strafverf\u00fcgung (erster Schritt) zugeschickt werden. 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