{"id":2181,"date":"2015-07-05T15:00:49","date_gmt":"2015-07-05T15:00:49","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2181"},"modified":"2015-07-05T15:00:49","modified_gmt":"2015-07-05T15:00:49","slug":"widerstand-gegen-die-staatsgewalt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2181","title":{"rendered":"Widerstand gegen die Staatsgewalt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorwurf, Widerstand gegen die Staatsgewalt (\u00a7269 StGB) geleistet zu haben, geh\u00f6rt im Bereich des Strafrechts zu den h\u00e4ufigsten, die im Kontext von Demos und anderen Aktionen von den Beh\u00f6rden vorgebracht werden. Es ist eine g\u00e4ngige Strategie der Polizei, Betroffene von besonders brutalen Verhaftungen zu kriminalisieren, um ihr aggressives Vorgehen zu rechtfertigen. Trotzdem ist nicht jede Form von Widerstand aus rechtlicher Sicht gleich Widerstand gegen die Staatsgewalt und damit strafbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zun\u00e4chst muss die Handlung gegen eine_n \u00f6sterreichische_n Beamt_in gerichtet sein, um den Tatbestand zu erf\u00fcllen. F\u00fcr die Praxis meistens weniger relevant ist der Widerstand gegen Amtshandlungen von anderen Beh\u00f6rden wie z.B. von Gerichten. Die Widerstandshandlung muss sich gegen eine \u201eAmtshandlung\u201c richten, dazu z\u00e4hlen z.B. Festnahmen, ein Gefangenentransport, eine Hausdurchsuchung oder eine Fahrzeugkontrolle. Die Amtshandlung muss durch die Widerstandshandlung verhindert oder erheblich verz\u00f6gert werden und das durch \u201eGewalt\u201c oder \u201eGef\u00e4hrliche Drohung\u201c. Konnte die Amtshandlung trotz des Widerstandes vollzogen werden, wird oft auch der Versuch angeklagt, da auch der Versuch strafbar ist. \u201eGewalt\u201c bedeutet in diesem Zusammenhang eine aktive Einwirkung auf den K\u00f6rper der Person die die Amtshandlung vornimmt, also z.B. Treten, Schlagen oder Sto\u00dfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zu einer K\u00f6rperverletzung kommen muss. Andererseits erf\u00fcllt auch die Drohung mit Gewalt den Tatbestand, nicht aber die Gewalt gegen Sachen. Ein blo\u00dfes Losrei\u00dfen f\u00e4llt somit nicht unter den Paragraphen, keinesfalls passiver Widerstand wie z.B. das Festhalten an Stiegengel\u00e4ndern oder Verkehrsschildern oder das Bilden von Menschenketten. Au\u00dferdem muss in der Situation deutlich gewesen sein, dass es sich bei der angegriffenen Person um eine_n Beamt_in gehandelt hat. Kann eine Person das Gericht \u00fcberzeugen, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine_n Polizist_in gehandelt hat oder dass die Bewegungen nicht dazu gedacht waren, die Festnahme zu verhindern sondern den Polizeigriff zu lockern, liegt rechtlich kein Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. In der Praxis erleben wir h\u00e4ufig Freispr\u00fcche in Widerstandsprozessen, weil auch die Polizei oft Beweisschierigkeiten hat. Solidarische Zeug_innen sind in solchen Prozessen besonders wichtig, beobachtet deswegen brutale Festnahmen ganz genau und achtet auf Zeug_innenaufrufe! Auch wenn es Strafen wegen Widerstand im Kontext von Demos gibt, sind sie unserer Erfahrung nach meistens sehr gering (1-3 Monate) und\u00a0 meist auf Bew\u00e4hrung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Vorwurf, Widerstand gegen die Staatsgewalt (\u00a7269 StGB) geleistet zu haben, geh\u00f6rt im Bereich des Strafrechts zu den h\u00e4ufigsten, die im Kontext von Demos und anderen Aktionen von den Beh\u00f6rden vorgebracht werden. Es ist eine g\u00e4ngige Strategie der Polizei, Betroffene von besonders brutalen Verhaftungen zu kriminalisieren, um ihr aggressives Vorgehen zu rechtfertigen. 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