{"id":2365,"date":"2015-07-14T16:48:15","date_gmt":"2015-07-14T16:48:15","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2365"},"modified":"2021-12-09T15:39:43","modified_gmt":"2021-12-09T14:39:43","slug":"fristenzustellung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2365","title":{"rendered":"Fristen\/Zustellung"},"content":{"rendered":"<p lang=\"de-DE\">Im Verwaltungsstrafverfahren sind die M\u00f6glichkeiten eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid der Polizei oder einer anderen Beh\u00f6rde immer an gewisse Fristen gebunden. Wenn diese verpasst werden, wird der Bescheid prinzipiell rechtskr\u00e4ftig und kann nur mehr schwierig bek\u00e4mpft werden. Daher ist es wichtig diese Fristen zu kennen und sie nicht zu vers\u00e4umen. Dieser Text soll dir einen \u00dcberblick \u00fcber die verschieden Fristen geben.<\/p>\n<h3 lang=\"de-DE\"><b>Wann f\u00e4ngt die Frist an?<\/b><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"font-weight: normal;\">Die Fristen beginnen mit dem Tag nach der Zustellung zu laufen. Entweder also einen Tag nachdem dir der_die Brieftr\u00e4ger_in den Brief pers\u00f6nlich \u00fcbergeben hat oder einen Tag nachdem der gelbe Zettel \u00fcber die Hinterlegung bei dir ins Postkasterl geworfen wurde. Nicht relevant f\u00fcr den Beginn der Frist ist wann du den gelben Zettel abholst!<\/p>\n<h3><strong><span lang=\"de-DE\">Zwei Wochen Frist <\/span><\/strong><strong><span lang=\"de-DE\">bei der Strafverf\u00fcgung<\/span><\/strong><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\">Bei der Strafverf\u00fcgung ist die Frist f\u00fcr einen Einspruch<b> 2 Wochen<\/b> ab der Zustellung. Hier findest du alles wie ein <a href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2141\">Einspruch gegen eine Strafverf\u00fcgung<\/a> geschrieben werden muss.<\/p>\n<h3 lang=\"de-DE\"><b>Vier Wochen Frist bei der Straferkenntnis <\/b><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"font-weight: normal;\">Die Frist f\u00fcr ein Rechtsmittel gegen die Straferkenntnis ist <b>4 Wochen<\/b>. <a href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=2361\">Was du alles f\u00fcr eine \u201eBeschwerde\u201c brauchst findest du <span style=\"text-decoration: underline;\">hier<\/span>.<\/a><\/p>\n<h3><strong><span lang=\"de-DE\">Ortsabwesenheit<\/span><\/strong><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\">Die einfachste M\u00f6glichkeit dich vor vers\u00e4umten Fristen zu sch\u00fctzen, ist es bei Abwesenheit einfach bei deiner Postfiliale eine <a title=\"Infos zur \u201cOrtsabwesenheit\u201d\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2057\"><span style=\"text-decoration: underline;\">\u201e<\/span>Ortsabwesenheit\u201c<\/a> zu machen. Diese Mitteilung verhindert, dass rechtlich eine Zustellung von RSA und RSB Briefen m\u00f6glich ist! Sie ist gratis und bei der Postfiliale ganz einfach und schnell m\u00f6glich. Beachte aber, dass eine Abwesenheitsmitteilung erst 2-3 Tage nachdem du sie gemacht hast, wirksam wird! Es ist wichtig, eine Best\u00e4tigung \u00fcber die Ortsabwesenheit zu verlangen und diese gut aufzuheben.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">Eigentlich sollte Post mit Zustellbest\u00e4tigung\/Hinterlegung von der Post wegen deiner Ortsabwesenheit automatisch zur\u00fcck geschickt werden. In der Praxis wird aber \u00e4rgerlicher Weise immer wieder trotzdem Post von der Polizei zugestellt. Sobald du wieder zur\u00fcck bist und trotz Ortsabwesenheit Post von der Polizei hast, solltest du daher aktiv werden. Wir empfehlen, dass du der Beh\u00f6rde mitteilst, dass du w\u00e4hrend der Zustellung nicht an deiner Adresse warst und eine Abwesenheitsmitteilung gemacht hast! Aus Dokumentationsgr\u00fcnden solltest du dies schriftlich per eingeschriebenen Brief oder Fax mit einer Kopie von der Abwesenheitsmitteilung machen. Eine Zustellung ist erst am Tag, nachdem du zur\u00fcck gekommen bist, m\u00f6glich. Ab diesem Tag k\u00f6nnen auch m\u00f6gliche Fristen zu laufen beginnen. Wir empfehlen daher, nicht auf eine Antwort der Polizei oder Beh\u00f6rde zu warten, sondern selbst aktiv zu werden und ein m\u00f6gliches Rechtsmittel zu ergreifen.<\/p>\n<h3><strong><span lang=\"de-DE\">V<\/span><\/strong><strong><span lang=\"de-DE\">ers\u00e4umte Frist ohne <\/span><\/strong><strong><span lang=\"de-DE\">Ortsabwesenheit<\/span><\/strong><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\">Solltest du keine Ortsabwesenheit gemacht haben und eine Frist vers\u00e4umt haben, gibt es ausnahmsweise noch eine M\u00f6glichkeit die vers\u00e4umte Frist zu retten. Das nennt sich \u201eWiedereinsetzung in den vorherigen Stand\u201c und h\u00e4ngt wesentlich davon ab, ob du deine Abwesenheit in dem Zeitraum der Frist beweisen kannst. Du musst tats\u00e4chlich w\u00e4hrend der Hinterlegung und gesamten Frist nicht an deiner Adresse gewesen sein. Einzig in diesem Fall gilt die Zustellung erst am Tag nachdem du zur\u00fcck gekommen bist. Der Unterschied zur Abwesenheitsmitteilung ist, dass du hier in der Praxis irgendwie belegen musst (Zugtickets, Zeug_innen, Rechnungen etc), dass du tats\u00e4chlich den ganzen Zeitraum nicht da warst. Dies solltest du auch zusammen mit dem Rechtsmittel schriftlich der Beh\u00f6rde mitteilen und m\u00f6glichst gut beweisen. Daher macht es Sinn Rechnungen, Zugtickets, etc. aufzuheben, falls du keine Ortsabwesenheit gemacht hast und bef\u00fcrchtest in diesem Zeitraum Post von der Polizei zu bekommen.<\/p>\n<h3><strong><span lang=\"de-DE\">Adress\u00e4nderung<\/span><\/strong><\/h3>\n<p lang=\"de-DE\">Solltest du umziehen und zu diesem Zeitpunkt schon von einem laufenden Verfahren gegen dich wissen, solltest du der Beh\u00f6rde diese Adress\u00e4nderung bekannt geben. Das Zustellgesetz verpflichtet dich n\u00e4mlich bei laufenden Verfahren Adress\u00e4nderungen der Beh\u00f6rde bekannt zu geben. Machst du das nicht, kann die Beh\u00f6rde an die alte Adresse weiterhin g\u00fcltig zustellen, obwohl du dort nicht mehr wohnst und deine Post kontrollierst. Verpasst du dadurch Rechtsmittelfristen, ist das Verfahren ungewollt beendet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Verwaltungsstrafverfahren sind die M\u00f6glichkeiten eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid der Polizei oder einer anderen Beh\u00f6rde immer an gewisse Fristen gebunden. Wenn diese verpasst werden, wird der Bescheid prinzipiell rechtskr\u00e4ftig und kann nur mehr schwierig bek\u00e4mpft werden. Daher ist es wichtig diese Fristen zu kennen und sie nicht zu vers\u00e4umen. 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