{"id":240,"date":"2012-01-08T00:30:54","date_gmt":"2012-01-08T00:30:54","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=240"},"modified":"2021-12-08T18:44:31","modified_gmt":"2021-12-08T17:44:31","slug":"auflosung-einer-demo-und-konsequenzen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=240","title":{"rendered":"Aufl\u00f6sung einer Demo und Konsequenzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aufl\u00f6sung einer Demonstration<\/strong><\/p>\n<p>Die Versammlungsbeh\u00f6rde ist berechtigt aus bestimmten Gr\u00fcnden eine <a title=\"Was ist eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz?\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=28\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Versammlung<\/a> gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Versammlungsgesetz aufzul\u00f6sen. Das Versammlungsgesetz nennt als Aufl\u00f6sungsgr\u00fcnde, dass sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorg\u00e4nge ereignen oder wenn die Versammlung einen die \u00f6ffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt. Nicht jedoch schon jede Gesetzes\u00fcbertretung bei einer Versammlung berechtigt zur Aufl\u00f6sung einer Versammlung. Dass eine Demo nicht angemeldet wurde, berechtigt f\u00fcr sich alleine nicht zur Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Das Versammlungsrecht ist gem\u00e4\u00df Art 11 EMRK ein Menschenrecht, \u00a7 13 Versammlungsgesetz ist daher im Einklang mit dieser Verfassungsnorm zu verstehen. Die Beh\u00f6rde ist zur Aufl\u00f6sung der Demo nur dann erm\u00e4chtigt, wenn dies aus einem der in Art 11 Abs 2 EMRK genannten Gr\u00fcnden notwendig ist und schwerer wiegt als das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit.<\/p>\n<p>Ob und wann dies der Fall ist, liegt hier im Ermessen der Beh\u00f6rde. In der Praxis werden vor allem <a title=\"Spontandemonstration\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=228\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">spontane Demonstrationen<\/a> fast immer aufgel\u00f6st, sobald die Polizei ausreichend viele Einsatzkr\u00e4fte vor Ort hat &#8211; unabh\u00e4ngig davon ob ein Aufl\u00f6sungsgrund tats\u00e4chlich vorlag oder nicht.<\/p>\n<p><strong>Wie wird eine Demo aufgel\u00f6st<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung einer Demonstration erfolgt mit einer m\u00fcndlichen Durchsage durch die Versammlungsbeh\u00f6rde. Dies geschieht meist mit einem Megaphon oder Lautsprecher eines Einsatzfahrzeuges. In der Praxis sind Durchsagen der Aufl\u00f6sung durch die Ger\u00e4uschkulisse und die f\u00fcr mehrere hundert Menschen viel zu schwachen Lautsprecher der Polizei meist schlecht bis gar nicht h\u00f6rbar. Dass die Durchsage nicht f\u00fcr alle Demaufgel\u00f6stonstrationsteilnehmer_innen h\u00f6rbar oder verst\u00e4ndlich ist, schadet der Aufl\u00f6sung jedoch leider nicht. Die Aufl\u00f6sung der Demo ist trotzdem g\u00fcltig und die Polizei kann auch gegen jene vorgehen, die die Durchsage nicht geh\u00f6rt oder verstanden haben. F\u00fcr das Aufl\u00f6sen einer Versammlung ist es nicht erforderlich, dass die Durchsage mehrmals erfolgt oder eine Frist f\u00fcr die Aufl\u00f6sung gesetzt wird; auch wenn dies in der Praxis teilweise geschieht. Die <a title=\"Demoleitung\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=47\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Versammlungsleiter_in bzw. Mitorganisator_innen<\/a> sollten daher die Demoteilnehmer_innen \u00fcber die Aufl\u00f6sung mittels eigener Durchsage informieren.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen einer Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Demonstrationsteilnehmer_innen m\u00fcssen nach \u00a7 14 Versammlungsgesetz sobald die Versammlung f\u00fcr aufgel\u00f6st erkl\u00e4rt worden ist diese verlassen und auseinander gehen. Personen, die die Versammlung nicht verlassen, begehen eine Verwaltungs\u00fcbertretung nach \u00a7 19 Versammlungsgesetz. Die Polizei ist bei Verwaltungs\u00fcbertretungen berechtigt <a title=\"Personenkontrollen und Befehle\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=577\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Identit\u00e4tsfeststellungen<\/a> vorzunehmen.<\/p>\n<p>Die Polizei ist berechtigt die Versammlung durch Anwendung von Zwangsmitteln aufzul\u00f6sen, wenn die Demoteilnehmer_innen der Aufl\u00f6sung nicht Folge leisten. Eigentlich m\u00fcsste die Beh\u00f6rde beim Einsatz von Gewalt im Sinne der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit einen gewisse Frist einr\u00e4umen, in welchen die Demonstrant_innen Zeit haben die Versammlung zu verlassen ehe es zu einer gewaltsamen R\u00e4umung kommt. In der Praxis geschieht dies jedoch fast nie.<\/p>\n<p>In der Praxis werden aufgel\u00f6ste Demonstrationen meist durch die Polizei eingekesselt. Beim Verlassen des Kessels m\u00fcssen die Teilnehmer_innen ihre <a title=\"Personenkontrollen und Befehle\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=577\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Personaldaten abgeben<\/a> und bekommen eine <a title=\"Verwaltungsstrafverfahren\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=216\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anzeige wegen einer Verwaltungs\u00fcbertretung<\/a>. Auch der Einsatz von physischer Gewalt durch die Polizei sowie die <a title=\"Festnahme\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=242\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Festnahme<\/a> der verharrenden Demoteilnehmer_innen nach \u00a7 35 Z 3 VStG kommt in der Praxis \u00f6fters vor.<\/p>\n<p><em>Zum Weiterlesen:<\/em> <a title=\"no-racism.net Polizeikessel\" href=\"http:\/\/no-racism.net\/article\/903\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">no-racism.net: Der Polizeikessel<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufl\u00f6sung einer Demonstration Die Versammlungsbeh\u00f6rde ist berechtigt aus bestimmten Gr\u00fcnden eine Versammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Versammlungsgesetz aufzul\u00f6sen. Das Versammlungsgesetz nennt als Aufl\u00f6sungsgr\u00fcnde, dass sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorg\u00e4nge ereignen oder wenn die Versammlung einen die \u00f6ffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt. 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