{"id":577,"date":"2012-01-23T00:46:49","date_gmt":"2012-01-23T00:46:49","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=577"},"modified":"2021-12-08T19:41:59","modified_gmt":"2021-12-08T18:41:59","slug":"personenkontrollen-und-befehle","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=577","title":{"rendered":"Personenkontrollen und Befehle"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Auskunft Verlangen<\/strong><\/h3>\n<p>Zum Zweck der &#8222;Erforschung, ob eine Gefahrenquellen&#8220; besteht, kann die Polizei von allen Menschen gem\u00e4\u00df \u00a7 34 SPG Auskunft verlangen und Fragen stellen.<\/p>\n<p>Du musst diese Fragen nicht beantworten, da es keine Pflicht zur Beantwortung gibt. Eine Antwort darauf ist freiwillig. Da du nicht wei\u00dft, ob deine Angaben gegen dich oder andere verwendet werden, empfehlen wir der Polizei keine Auskunft zu geben und <strong>mit der Polizei nicht zusammen zu arbeiten<\/strong>! Das Verweigern der Auskunft hat rechtlich keine Folgen f\u00fcr dich und eine Auskunft kann auch nicht mit Zwang durchgesetzt werden. Wenn die Polizei aber aufgrund von &#8222;bestimmten Tatsachen&#8220; annimmt, dass du \u00fcber einen gef\u00e4hrlichen Angriff Auskunft geben k\u00f6nntest, darf sie deine Identit\u00e4t feststellen.<\/p>\n<h3><strong>Identit\u00e4tsfeststellung<\/strong><\/h3>\n<p>Die Polizei darf aus bestimmten Gr\u00fcnden gem\u00e4\u00df \u00a7 35 SPG und \u00a7 118 StPO deine Identit\u00e4t feststellen und kontrollieren. Die Polizei braucht also einen Grund und muss dir diesen auch nennen, wenn du danach fragst. Die wichtigsten Gr\u00fcnde sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Du wirst auf Grund von bestimmten Tatsachen <strong>mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht<\/strong> oder kannst <strong>dar\u00fcber<\/strong> <strong>Auskunft geben<\/strong> (\u00a7 35 Abs 1 Z 1 SPG).<\/li>\n<li>Die Polizei\u00a0behauptet du hast eine <strong>Verwaltungs\u00fcbertretung<\/strong> begangen (\u00a7 35 VStG).<\/li>\n<li>Du befindest dich auf einem &#8222;<strong>internationalem Verkehrsweg<\/strong>&#8220; (Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc) \u00a7 35 Abs 1 Z 7 SPG<\/li>\n<li>Es wird auf Grund von bestimmten Tatsachen angenommen, du reist gerade und hast eine <strong>Grenze \u00fcberschritten<\/strong> oder <strong>wirst diese \u00fcberschreiten<\/strong> (\u00a7 35 Abs 1 Z 6 SPG)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer Identit\u00e4tskontrolle bist du <strong>nur verpflichtet deinen vollen Namen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift (Meldeadresse) anzugeben<\/strong>. Minderj\u00e4hrige, also unter 18 Jahren, m\u00fcssen auch die Namen der Eltern angegeben. Menschen mit <a title=\"Nicht-\u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger_innenschaft\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=53\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht-\u00f6sterreichischer Staatsb\u00fcrger_innenschaft<\/a> m\u00fcssen auch ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit angeben. Bei strafrechtlichen Vorw\u00fcrfen kann die Polizei zus\u00e4tzlich auch nach Geburtsort, Geschlecht und Beruf fragen &#8211; eine Verweigerung dieser Information hat jedoch keine Konsequenzen f\u00fcr dich. Die Polizei ist blo\u00df berechtigt danach zu fragen und diese Informationen zu ermitteln. Auch <strong>alle sonstigen anderen Fragen<\/strong> zu politischen T\u00e4tigkeiten, Hobbies, Freund_innen, Schule, Studium etc <strong>musst du nicht beantworten!<\/strong><\/p>\n<p>Du hast das Recht, \u00fcber den Anlass und den Zweck der Amtshandlung informiert zu werden. Die Polizist_innen m\u00fcssen dir auf Verlangen auch ihre Dienstnummer nennen, damit du wei\u00dft, mit wem du gesprochen hast. Sie m\u00fcssen dir aber nicht ihren Namen nennen.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>\u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger_innen<\/strong> besteht keine generelle Ausweispflicht, allerdings kann eine Kontrolle, wenn du keinen Ausweis hast l\u00e4nger dauern und im schlechtesten Fall eine Mitnahme auf die Polizeiinspektion und <a title=\"Festnahme\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=242\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Festnahme<\/a> bis zu maximal 24 Stunden zur Folge haben. Eine Person, die dich kennt und einen Ausweis dabei hat, kann aber deine Identit\u00e4t bezeugen. Die Polizei kann aber auch \u00fcber Funk oder auf der Polizeiinspektion deine Daten mit dem Zentralen Melderegister vergleichen. Wenn du <strong><a title=\"Nicht-\u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger_innenschaft\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=53\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht \u00f6sterreichische_r Staatsb\u00fcrger_in<\/a><\/strong> bist, hast du in \u00d6sterreich immer die Pflicht, einen Ausweis bei dir zu haben und auf Verlangen den Beh\u00f6rden zu zeigen.<\/p>\n<h3><strong>Wegweisen<\/strong><\/h3>\n<p>Die Polizei kann gem\u00e4\u00df \u00a7 38 SPG in bestimmten Situationen Menschen wegweisen, also von einem Ort befehlen weg zu gehen. Befolgst du die Wegweisung nicht, kann die Polizei gem\u00e4\u00df \u00a7 50 SPG die Wegweisung aus dem entsprechenden Bereich mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewalt durchsetzen.<\/p>\n<p>Besteht laut Polizei ein &#8222;Gefahrenbereich&#8220; und somit eine Gefahr f\u00fcr anwesende Menschen, ist eine Wegweisung von Menschen aus dem Gefahrenbereich m\u00f6glich. Ebenso d\u00fcrfen Menschen, die durch ihren Aufenthalt am &#8222;Vorfallsort&#8220; die Aufkl\u00e4rung nach einem gef\u00e4hrlichen Angriff behindern k\u00f6nnten, weggewiesen werden. Eine Nichtbefolgung der Wegweisung, ist <strong>keine<\/strong> <a title=\"Verwaltungsstrafverfahren\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=216\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verwaltungs\u00fcbertretung<\/a> oder Straftat und hat nur zur Folge, dass die Wegweisung auch mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewalt zb Abdr\u00e4ngen durchgesetzt werden kann. Hat die Polizei jedoch nicht ausreichend viele Polizist_innen vor Ort um die Wegweisungen gegen anwesende Menschen durchzusetzen, wird die Wegweisungen aus faktischen Gr\u00fcnden schlicht nicht durchsetzbar sein.<\/p>\n<p>Wegweisungen finden au\u00dferdem auch aus mit <a title=\"Untersagung, Platzverbot und Bannmeile\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=230\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Platzverbot<\/a> belegtem Gebieten statt (nur in diesem Fall darf bei Nichtbefolgen der Wegweisung auch festgenommen werden).<\/p>\n<p>Du hast das Recht die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Wegweisung zu erfahren! Die Polizei weist bei <a title=\"Festnahme\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=242\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Festnahmen<\/a> meist solidarische anwesende Menschen und Medienvertreter_innen von dem Ort weg um so &#8222;l\u00e4stige Zeug_innen&#8220; los zu werden und ungest\u00f6rt Repression aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Frag daher genau nach wo der Gefahrenbereich denn ist und lass dich nicht hunderte Meter wegschicken. Um eine Amtshandlung nicht mehr zu &#8222;st\u00f6ren&#8220; reichen meist schon ein paar Meter Abstand und keine 100 Meter Sperrzone.<\/p>\n<p><em>Zum Weiterlesen:<\/em> <a title=\"Durchsuchung und Beschlagnahmung\" href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?page_id=575\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Durchsuchung und Beschlagnahmung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auskunft Verlangen Zum Zweck der &#8222;Erforschung, ob eine Gefahrenquellen&#8220; besteht, kann die Polizei von allen Menschen gem\u00e4\u00df \u00a7 34 SPG Auskunft verlangen und Fragen stellen. Du musst diese Fragen nicht beantworten, da es keine Pflicht zur Beantwortung gibt. Eine Antwort darauf ist freiwillig. 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