{"id":2108,"date":"2015-06-12T19:15:07","date_gmt":"2015-06-12T19:15:07","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2108"},"modified":"2015-06-12T19:15:07","modified_gmt":"2015-06-12T19:15:07","slug":"sektoriales-bettelverbot-in-salzburg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2108","title":{"rendered":"Sektorales Bettelverbot in Salzburg"},"content":{"rendered":"<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Trotz Protestes wurde am 20.05.2015 in Salzburg Stadt ein sektoriales Bettelverbot auch f\u00fcr sogenanntes \u201estilles Betteln\u201c erlassen. Seit 2. Juni 2015 ist es in Kraft und betteln ist untertags in vielen Teilen der Innenstadt verboten.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Hier ein Text aus Salzburg dazu:<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\"><span style=\"font-size: large;\"><b>Sektorales Bettelverbot?<\/b><\/span> <\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Die <b>aktuelle Fassung des Bettelverbots im Land Salzburg<\/b> stellt \u201eaggressives Betteln\u201c, \u201eBetteln mit Kindern\u201c und \u201eorganisiertes Betteln\u201c unter Strafe (ohnedies gro\u00dfteils strafrechtlich geahndet) und verankerte ein Verordnungsrecht f\u00fcr Gemeinden. Per Verordnung k\u00f6nnen Gemeinden auch \u201estilles Betteln\u201c an bestimmten Orten untersagen, wenn \u201ezu bef\u00fcrchten ist, dass die Ben\u00fctzung des \u00f6ffentlichen Ortes durch andere erschwert wird (&#8230;) oder sonst ein Missstand&#8220; zu erwarten ist. Darauf st\u00fcrzen sich Law-and-Order-Politiker*innen aller Couleur und es begann eine mediale Hetzkampagne.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Die<b> (sozial-)politischen Forderungen von NGOs und Arbeitsgruppen<\/b> nach Anlaufstellen f\u00fcr Not-Reisende sowie dem Ausbau von Notschlafstellen werden nach wie vor <b>ignoriert<\/b>. Daher sind viele Betroffene auf das \u00dcbernachten im Freien angewiesen. Zugleich schockiert die Sichtbarkeit von Armut viele Menschen. Sie suchen Anlaufstellen, aber es gibt keine. Daher wenden sie sich an die Polizei und das Thema wird ordnungspolitisch verhandelt. Aus dem Mangel an sozialpolitischen Ma\u00dfnahmen entsteht also eine Situation, die sp\u00e4ter von denen, die sie aufrecht erhalten als unertr\u00e4glicher Missstand beschrieben wird, welcher nur durch sektorale Verbote begegnet werden k\u00f6nne. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte jedoch mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012 (G155\/10) klar, dass \u201estilles Betteln\u201c vom Schutzumfang des Art. 10 der Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Kommunikationsfreiheit, erfasst ist. Darunter fallen das Recht der Freiheit der Meinung und deren \u00c4u\u00dferung. Es ist legitim auf die eigene auswegslos erscheinende Lebenslage und Armut hinzuweisen und an die Solidarit\u00e4t der Mitmenschen zu appellieren. <b>Stilles Betteln ist ein verfassungsgesetzlich gesch\u00fctztes Menschenrecht.<\/b> <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Auch gegen den Gleichheitsgrundsatz versto\u00dfen Bestimmungen, die ohne sachliche Rechtfertigung bestimmte Menschen davon ausschlie\u00dfen, &#8222;\u00f6ffentliche Orte wie andere zu ihrem selbstgew\u00e4hlten Zweck zu nutzen&#8220;. Des Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die <b>Anwesenheit von Bettelnden keine St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung<\/b> darstellt. Eine solche St\u00f6rung liegt erst vor, wenn die Ben\u00fctzung des \u00f6ffentlichen Orts extrem erschwert wird. <\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Ein Beschluss eines sektoralen Bettelverbots verstie\u00dfe somit gegen Verfassungsrecht und wird ebenso wie das Vorg\u00e4ngermodell behoben werden. Der Landesgesetzgeber hat sich in Teilen fast w\u00f6rtlich auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtes gest\u00fctzt, aber dabei den Sinn der Entscheidung au\u00dfer Acht gelassen. <b>Wird per Gemeindeverordnung pauschal ein Gebiet a<\/b><b>l<\/b><b>s Bettelverbotszone ausgewiesen, dann liefe das auf eine Beschr\u00e4nkung des Menschenrechts auf Kommunikationsfreiheit hinaus.<\/b> Ein solcher Eingriff in die Kommunikationsfreiheit muss gesetzlich vorgesehen, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und notwendig sein. D.h. dieses Recht kann nur beschr\u00e4nkt werden, wenn dies \u201ein einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, (&#8230;) der Aufrechterhaltung der Ordnung (&#8230;) unentbehrlich&#8220; ist. Eine solche notwendige Ma\u00dfnahme m\u00fcsste zudem verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, also der kleinstm\u00f6gliche Eingriff in das Menschenrecht zur Erreichung eines der \u201elegitimen&#8220; Ziele sein. Stilles Betteln ist laut Verfassungsgerichtshof keine St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung. Erst wenn die Ben\u00fctzung des \u00f6ffentlichen Raumes richtiggehend erschwert wird, ist ein Verbot legitim. 150 Menschen verm\u00f6gen nicht die Ben\u00fctzung der Innenstadt wesentlich zu erschweren. W\u00e4ren es 150 zahlende Tourist*innen mehr, w\u00fcrde kein Missstand ausgerufen. Ein sektorales Bettelverbot ist demnach auch unsachlich und gleichheitswidrig. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\">Trotz besseren Wissens wird der Gemeinderat die Verordnung erlassen. Irgendwer wird dagegen eine Individualbeschwerde einbringen und Jahre sp\u00e4ter wird der Verfassungsgerichtshof auch diese Verordnung beheben und \u00a7 29 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 Landessicherheitsgesetz werden novelliert, das wissen auch die gesetzgebenden Politiker*innen sehr genau. Da wird gemeinsam auf die sichtbar Schw\u00e4chsten getreten und werden rassistische Ressentiments bedient. Die Abstiegs\u00e4ngste der Kapitalismusverlierer*innen werden auf den vermeintlich gemeinsamen Feind projiziert. Vor dem Hintergrund von wachsender Fremdenfeindlichkeit und rassistischer Gewalt ein bedrohliches Szenario. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\"><b>K\u00e4mpfen wir daher gemeinsam gegen physische und strukturelle rechte Gewalt und f\u00fcr unser Recht auf Freiheit im \u00f6ffentlichen Raum: die Freiheit drau\u00dfen zu schlafen, im Zelt oder ohne, das Recht auf Basisversorgung in Notlagen und Solidarit\u00e4t! <\/b><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm; line-height: 150%;\" align=\"justify\"><span style=\"font-family: Times New Roman,serif;\"><em>In der n\u00e4chste Gemeinderatssitzung, einer \u00f6ffentlichen Sitzung am Mittwoch, dem 20.05.2015 ab 09:00, soll ein sektorales Bettelverbot verankert werden. Wir sind dagegen und wir haben Recht!<\/em> <\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz Protestes wurde am 20.05.2015 in Salzburg Stadt ein sektoriales Bettelverbot auch f\u00fcr sogenanntes \u201estilles Betteln\u201c erlassen. Seit 2. Juni 2015 ist es in Kraft und betteln ist untertags in vielen Teilen der Innenstadt verboten. Hier ein Text aus Salzburg dazu: &nbsp; Sektorales Bettelverbot? 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