{"id":2504,"date":"2016-05-10T19:33:53","date_gmt":"2016-05-10T19:33:53","guid":{"rendered":"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2504"},"modified":"2016-05-10T19:33:53","modified_gmt":"2016-05-10T19:33:53","slug":"verfassungsschutz-speichert-wahrscheinlich-daten-von-nopegida-demonstrantinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2504","title":{"rendered":"Verfassungsschutz speichert wahrscheinlich Daten von NoPegida Demonstrant*innen"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: justify;\">Edis und Datenauskunftsbegehren<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 2.2.2015 demonstrierten mehrere hundert Antifaschist*innen gegen den ersten \u201cSpaziergang\u201d des Wiener Ablegers von Pegida, der in weiterer Folge auch nicht wie geplant stattfinden konnte. Im Anschluss daran wurde ein Gro\u00dfteil der Gegendemonstration, inklusive Pressevertreter*innen eingekesselt und ihre Identit\u00e4t festgestellt. Was den Betroffenen vorgeworfen wurde, war einige Zeit lang nicht ganz klar, da zun\u00e4chst \u201cSt\u00f6rung einer Versammlung\u201d (\u00a7 285 StGB) im Raum stand, Beh\u00f6rdenvertreter*innen in sp\u00e4teren Interviews aber wieder zur\u00fcckruderten, und von \u201cSt\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung\u201d (einer Verwaltungs\u00fcbertretung) sprachen. Bisher sind uns jedenfalls keine Verfahren wegen \u201cSt\u00f6rung einer Versammlung\u201d in diesem Kontext bekannt, auch sonst hielt sich die uns bekannte Repression in Grenzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><br \/>\nSeit Kurzem wissen wir allerdings, dass zumindest in einem Fall der Verfassungsschutz die Daten einer teilnehmenden Person in der <span class=\"caps\">EDIS<\/span>-Datenbank\u00a0 speichert. Die betroffene Person hat diese Information aus der Beantwortung eines zuvor gestellten Datenauskunftsbegehrens. Es ist anzunehmen, dass viele oder alle, die damals eingekesselt waren, auch in dieser Datenbank stehen. In diesem Text wollen wir zun\u00e4chst das sp\u00e4rliche Wissen \u00fcber die <span class=\"caps\">EDIS<\/span>-Datenbank teilen, und andererseits m\u00f6gliche juristische Schritte sowie deren Pro und Contra diskutieren.<br \/>\nVoranstellen wollen wir den \u00dcberlegungen, dass es nichts Neues und nichts Ungew\u00f6hnliches ist, dass der Verfassungsschutz Daten sammelt, speichert und verarbeitet. Sollte der Verfassungsschutz die Daten von 200 Personen allein wegen ihrer Anwesenheit auf einer Demonstration in einer Datenbank speichern, tut er genau das, was ihm die Gesetze \u2013 allen voran das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz \u2013 erlauben. Die Beamt*innen ermitteln weit im Vorfeld einer eigentlichen Straftat, observieren, holen Ausk\u00fcnfte ein, sammeln Daten und all das unter weitgehender Geheimhaltung. Der Arbeit des Verfassungsschutzes liegt eine Differenzierung zwischen einer politisch \u201eunschuldigen&#8220; Mitte und \u201eextremistischen\u201c R\u00e4ndern der Gesellschaft zugrunde. Diese \u201eExtremismen\u201c werden im Normalfall von ihm als \u201elinksextrem\u201c, \u201erechtsextrem\u201c, sowie \u201eislamistisch\u201c kategorisiert und auf problematische Weise gleichgesetzt. Auffallend dabei ist trotzdem die viel st\u00e4rker ausfallende Repression gegen linke Aktivist_innen in der Vergangenheit.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><strong>Was ist <span class=\"caps\">EDIS<\/span>?<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">\nDas \u201cElektronische Dateninformationssystem\u201d (<span class=\"caps\">EDIS<\/span>) des \u00f6sterreichischen Verfassungsschutzes (<span class=\"caps\">BVT<\/span>) ist eine Zusammenfassung von mehreren Datens\u00e4tzen. Es handelt sich dabei um sicherheitspolizeiliche Eintragungen wie z.B. Anzeigen oder laufende oder ehemalige Strafverfahren, aber auch um geheimdienstliche Daten, die im Rahmen einer erweiterten Gefahrenerforschung oder aus pr\u00e4ventiven Staatsschutzgr\u00fcnden \u00fcber dich gesammelt worden sind. Im <span class=\"caps\">EDIS<\/span> finden sich zus\u00e4tzlich dazu Eintragungen zu \u201cExtremismus\u201d und \u201cTerrorismus\u201d. Da das Gesetz derartige Termini zur Datenspeicherung nicht kennt, bedient sich der Verfassungsschutz der Datenbank \u201cProtokollierungen von Akten des Bundesministeriums f\u00fcr Inneres\u201d. Diese nutzt der Verfassungsschutz \u2013 soweit es bekannt ist \u2013 um Daten, die eigentlich strafrechtlich oder sonst sicherheitspolizeilich in keinster Weise bedeutsam sind, trotzdem zu speichern. <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=6_1vZbGPP7M\">So wurden beispielsweise die Daten eines Studenten f\u00fcr zehn Jahre im <span class=\"caps\">EDIS<\/span> gespeichert, weil die britische Polizei ihn dem Verfassungsschutz wegen \u201cverd\u00e4chtigem Fotografieren\u201d (sic!) gemeldet hat.<\/a> Der Verfassungsschutz speichert auf diese Weise \u00fcbrigens auch von dir gemachte Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz f\u00fcr zehn Jahre. Die <span class=\"caps\">EDIS<\/span>-Daten werden vom Verfassungsschutz auch bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen heran gezogen. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen sind \u00dcberpr\u00fcfungen von Personen auf ihre Vertraulichkeit hinsichtlich des Zugangs zu geheimen\/vertraulichen Daten oder Eignung f\u00fcr den Staatsdienst.<br \/>\nDieser Absatz ist aus dem Artikel: <a href=\"http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/polizei-datenbanken-in-osterreich\/\">http:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/polizei-datenbanken-in-osterreich\/\u00a0<\/a><\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><strong>Pro &amp; Contra\u00a0 Datenauskunftsbegehren<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">\nOft wird die Frage gestellt, wie sinnvoll ein Datenauskunftsbegehren ist oder, ob es unter Umst\u00e4nden auch problematisch sein kann, eines zu machen. Hier ein paar \u00dcberlegungen dazu:<br \/>\nDurch ein Datenauskunftsbegehren kann mensch unter Umst\u00e4nden herausfinden, was Beh\u00f6rden speichern und in welchen Datenbanken diese Eintr\u00e4ge sind. Dabei muss mensch allerdings bedenken, dass die Beantwortung\u00a0 keine Gewissheit schafft, ob die Auskunft vollst\u00e4ndig ist (also ob nur die Daten, die herausgegeben werden, gespeichert sind). Einerseits regelt \u00a7 26 Abs 2 <span class=\"caps\">DSG<\/span> (Datenschutzgesetz), wann die Auskunft nicht erteilt werden muss (besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, dass keine Auskunft erteilt wird, wenn es zur Vorbeugung, Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten notwendig sein soll), andererseits gibt es keine M\u00f6glichkeit selbst zu kontrollieren, ob noch mehr Daten gespeichert sind.<br \/>\nJedenfalls bedeutet ein Datenauskunftsbegehren Arbeit f\u00fcr die B\u00fcrokratie-M\u00fchlen und ist f\u00fcr eine*n selbst kein gro\u00dfer Aufwand. Sollte sich bei dem Auskunftsbegehren herausstellen, dass Daten rechtswidrig gespeichert sind, kann auch die L\u00f6schung beantragt werden. Ob dies dann tats\u00e4chlich geschieht, kann aber wiederum nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.<br \/>\nWenn mensch ein Datenauskunftsbegehren macht, wird das jedenfalls von den Beh\u00f6rden gespeichert (schon allein deswegen, weil es nur einmal im Jahr gratis ist). Dabei haben viele Personen Bedenken, dass sie sich durch ein Auskunftsbegehren erst \u201everd\u00e4chtig\u201c machen oder es auf andere Art zu unangenehmen Situationen kommen kann. Zum Beispiel sind einmal zwei Polizist*innen zu einer Person nach Hause gefahren, um die Auskunft \u201evorbei zu bringen\u201c, das d\u00fcrfte aber nicht der Regelfall sein und ist auch nicht in Wien passiert. Die Frage wie \u201everd\u00e4chtig\u201c mensch sich macht, k\u00f6nnen wir nicht beantworten. In der Vergangenheit wurde oft dazu aufgerufen, gemeinsam mit mehreren Menschen ein Auskunftsbegehren zu machen, um nicht einzeln hervorzustechen.<br \/>\nEine andere Frage ist noch, wie leicht es m\u00f6glich ist, ein Auskunftsbegehren zu machen ohne mehr Daten an bestimmte Datenbanken zu f\u00fcttern. Der Antrag muss n\u00e4mlich schriftlich mit einer Ausweis-Kopie geschickt werden. Ein F\u00fchrerschein ist dabei wahrscheinlich unproblematisch, da z.B. die Polizei ohnehin Einsicht in das F\u00fchrerscheinregister hat. Ob es f\u00fcr sie auch so einfach ist, z.B. die Passnummer oder die Matrikelnummer (Studierendenausweis) herauszufinden, ist nicht so klar.<br \/>\nDiese \u00dcberlegungen sollte mensch sich mal durch den Kopf gehen lassen, um zu entscheiden, ob sie\/er ein Auskunftsbegehren machen m\u00f6chte.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><strong>Auskunftsbegehren und L\u00f6schung<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">\nEin Auskunftsbegehren ist der erste Schritt um zu erfahren, ob \u00fcberhaupt Daten \u00fcber dich gespeichert sind. Es gibt vorgefertigte Formulare im Internet, mit denen du das leicht beantragen kannst (Link siehe unten). Einmal im Kalenderjahr ist das Datenauskunftsbegehren gratis, sonst kostet es 18 Euro. Binnen 8 Wochen bekommst du dann die Beantwortung deines Begehrens per Post zugestellt. Im Anschluss daran kannst du bei den relevanten Beh\u00f6rden selbst Akteneinsicht machen, um genaueres \u00fcber die gespeicherten Daten herauszufinden. Wenn du wei\u00dft, dass Daten \u00fcber dich gespeichert sind, kannst du die L\u00f6schung dieser Daten gem \u00a727 <span class=\"caps\">DSG<\/span> beantragen, wenn diese unrichtig sind oder unzul\u00e4ssigerweise gespeichert sind. Der Verfassungsschutz speichert Daten auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes (\u00a7\u00a7 51ff <span class=\"caps\">SPG<\/span>).<br \/>\nWenn die Beh\u00f6rde deinem L\u00f6schungsbegehren nicht binnen 8 Wochen nachkommt, gibt es noch die M\u00f6glichkeit eine Beschwerde an die Datenschutzkommission zu richten. Dazu gibt es wiederum ein Formular im Internet (Link siehe unten), auch hier k\u00f6nnen dir keine Kosten entstehen, auch wenn deiner Beschwerde nicht stattgegeben wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/riko.diebin.at\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Datenauskunftsbegehren_gras.pdf\">Hier ein Beispielformular f\u00fcr das Auskunftsbegehren<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u2026und f\u00fcr die Beschwerde bei der Datenschutzbeh\u00f6rde<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.dsb.gv.at\/DocView.axd?CobId=30483\">www.dsb.gv.at\/DocView.axd?CobId=30483<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Edis und Datenauskunftsbegehren Am 2.2.2015 demonstrierten mehrere hundert Antifaschist*innen gegen den ersten \u201cSpaziergang\u201d des Wiener Ablegers von Pegida, der in weiterer Folge auch nicht wie geplant stattfinden konnte. 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