{"id":3075,"date":"2020-08-20T18:51:35","date_gmt":"2020-08-20T16:51:35","guid":{"rendered":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=3075"},"modified":"2020-08-20T19:03:06","modified_gmt":"2020-08-20T17:03:06","slug":"skandaloeses-verfahren-gegen-antifaschist_innen-14-freisprueche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=3075","title":{"rendered":"Skandal\u00f6ses Verfahren gegen Antifaschist_innen \u2013 14 Freispr\u00fcche"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Am Dienstag dem 18.08.2020 endete das Verfahren gegen 14 (!) Antifaschist_innen mit Freispr\u00fcchen in der ersten Instanz. Die Richterin begr\u00fcndete das Urteil eineinhalb Stunden und machte sehr deutlich, dass die Anklage ein Schmarren ist. Die Staatsanw\u00e4ltin Valerie Walcher meldete ein Rechtsmittel (Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit) an. Das bedeutet eine weitere emotionale Belastung f\u00fcr die Angeklagten und weitere Kosten f\u00fcr die Verteidigung &#8211; bitte weiter Spenden!<\/strong><\/p>\n\n\n<p><!--more--><\/p>\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Anklagepunkte beziehen sich auf Geschehnisse im Rahmen einer Versammlung, die einen Infostand der rechtsextremen \u201eIdentit\u00e4ren\u201c in Wien nicht unwidersprochen lassen wollte. Die Versammlungsteilnehmer_innen wollten beschriftete Regenschirme vor dem rechtsextremen Infotisch aufspannen und ihn dadurch kritisch kommentieren. Dabei handelt es sich um eine Aktion, die unter dem Namen \u201eFaschist_innen Abschirmen\u201c in verschiedensten St\u00e4dten bereits stattfand.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorwurf gegen die nun 14 angeklagten Antifaschist_innen lautet, sie h\u00e4tten versucht, im Jahr 2018 diesen Infotisch der \u201eIdentit\u00e4ren\u201c zu \u201esprengen\u201c, \u201eWiderstand gegen die Staatsgewalt\u201c zu leisten und einen Polizisten am \u201eK\u00f6rper zu verletzen\u201c. K\u00f6rperverletzung an einem Polizisten\/einer Polizistin gilt automatisch als \u201eschwer\u201c und wird strenger bestraft, unabh\u00e4ngig davon, ob die Verletzung tats\u00e4chlich gravierend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anklage ist eindeutig politisch motiviert und dient dazu antifaschistischen Aktivismus zu delegitimieren und Personen, die das einzig Richtige machen \u2013 entschlossen gegen Rechtsextremismus auftreten \u2013 zu schikanieren.<br>Nicht nur in einer politischen, sondern auch in einer rechtsstaatlichen Logik ist die Anklage problematisch, auf einzelne Aspekte soll in diesem Text eingegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tendenzi\u00f6se Formulierungen im Akt<\/strong><br>Die Wortwahl in den Akten ist tendenzi\u00f6s und die Schilderungen stehen in deutlichem Widerspruch zu vorhandenen Videomaterial. So steht an einer Stelle: \u201e[Es] formierte sich [\u2026] eine Gruppe von rund 30 bis 40 Aktivisten des linksextremen und autonomen Spektrums, die grunds\u00e4tzlich schwarz gekleidet und vermummt (mit Sonnenbrillen, Kaputzensweater, Baseballkappe, hoch gezogenes Tuch, bzw. Schal udgl.) waren.\u201c Auf allen Videos sieht die Situation anders aus, als so eine Beschreibung suggeriert. Zur Beschreibung der Antifaschist_innen werden an mehreren Stellen Formulierungen benutzt, die der Diffamierung dienen sollen, wie \u201eKrawallant\u201c oder \u201elinksextreme\u201c Aktivisten. Zur Bezeichnung der \u201eIdentit\u00e4ren\u201c werden hingegen durchwegs neutralen Begriffe, wie \u201eVersammlungsteilnehmer\u201c verwendet. Das ist eine interessante Beschreibung der Dinge, vor allem, da zu diesem Zeitpunkt \u2013 im Jahr 2018 \u2013 nur eine der beiden Veranstaltungen von jemanden besucht wurde, der Verbindungen zu einem sp\u00e4teren Massenm\u00f6rder hatte: Martin Sellner soll nur wenige Monate vor besagtem Tag von dem australischen Rechtsterroristen und Christchurch-Attent\u00e4ter eine Spende in H\u00f6he von rund 1.500 Euro erhalten haben.&nbsp;[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nb1\">1<\/a>] Auch die ideologischen \u00dcberschneidungen zwischen dem Attent\u00e4ter und der \u201eIdentit\u00e4ren\u201c sind offensichtlich. Nicht nur war das Manifest des Attent\u00e4ters mit einem Slogan betitelt, den \u201eIdentit\u00e4re\u201c ma\u00dfgeblich popularisiert hatten (&#8222;The Great Replacement&#8220;), auch in der Analyse der Weltlage weist das Bekennerschreiben umfangreiche \u00dcberschneidungen mit \u201eidentit\u00e4ren\u201c Narrativen auf.&nbsp;[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nb2\">2<\/a>] Am 15.M\u00e4rz 2019 ermordete der Massenm\u00f6rder 51 Menschen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entlastende Beweise unterschlagen?<\/strong><br>Der auch im aktuellen Verfahren angeklagte Antifaschist X hatte bereits im Jahr 2019 einen Prozess wegen eines angeblichen Schirmwurfs. Dieser soll sich bei der antifaschistischen Versammlung ereignet haben. Die Vorw\u00fcrfe lauteten damals auf \u201eversuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt\u201c und \u201eversuchte schwere K\u00f6rperverletzung\u201c. Weiters wurden ihm dieselben Delikte bezogen auf seine Festnahme vorgeworfen. Er wurde letztendlich von allen vier Anklagepunkten rechtskr\u00e4ftig freigesprochen. Einen Bericht \u00fcber den Prozess findet ihr hier&nbsp;[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nb3\">3<\/a>]. Der Akteinhalt entsprach dabei im Wesentlichen jenem des aktuellen Verfahrens. Allerdings gab es eine Ausnahme: Ein Aktenvermerk des LVT-Beamten&nbsp;[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nb4\">4<\/a>] G befand sich nicht in dem Akt des Vorverfahrens. Interessant ist das, weil der Antifaschist X in diesem Aktenvermerk als einziger Tatverd\u00e4chtige namentlich erw\u00e4hnt wurde. In diesem Aktenvermerk fand sich auch der entscheidende Hinweis, auf die Videos, die letztendlich dazu f\u00fchrten, dass X freigesprochen wurde. Die Verteidigung erfuhr nur durch Zufall von den entlastenden Beweisen. Eine Person die wegen des anderen Verfahrens Akteneinsicht machte, informierte die Verteidigung dar\u00fcber. Merkw\u00fcrdigerweise wurde ihr die Akteneinsicht erst an jenem Tag gew\u00e4hrt, an dem der Angeklagt&nbsp;X die Verhandlung hatte. Zur\u00fcck bleiben daher zwei gro\u00dfe Fragezeichen: Warum befand sich dieser Aktenvermerk nicht im Akt des Vorverfahren? Und warum wurde die Akteneinsicht erst an diesem Tag gew\u00e4hrt?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Willk\u00fcrliche Anklage, willk\u00fcrlich Angeklagte<\/strong><br>Sowohl der Inhalt der Anklage ist willk\u00fcrlich und fragw\u00fcrdig, als auch die Auswahl der Angeklagten. Eindeutig ist, dass es einfach darum geht irgendjemanden f\u00fcr das antifaschistische Auftreten in der \u00d6ffentlichkeit zu bestrafen. Erst begannen Ermittlungen gegen eine Journalistin, die gar nicht an der Aktion beteiligt war, der jedoch die Organisation derselben unterstellt wurde. Dieses Verfahren wurde letztendlich ohne Strafantrag der Staatsanwaltschaft mit der Begr\u00fcndung eingestellt, dass keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden konnten.<br>Die Journalistin wurde erst als Organisatorin bezeichnet, weil sie \u201ew\u00e4hrend der gesamten Zeit der Gegendemonstration in einen gewissen Abstand anwesend [war]\u201c, die Vorf\u00e4lle dokumentierte, telefonierte und SMS bzw. Tweets schrieb.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim derzeitigen Prozess sind 14 Personen angeklagt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberraschend ist, dass sich unter den Angeklagten auch der bereits rechtskr\u00e4ftig freigesprochene Antifaschist X befindet. Ihm wird jetzt nur mehr die versuchte Sprengung einer Versammlung unterstellt. Dass er nun wieder vor Gericht steht, ist rechtlich problematisch, denn grunds\u00e4tzlich steht das 7. Zusatzprotokoll der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention in \u00d6sterreich im Verfassungsrang. In diesem hei\u00dft es, dass \u201eniemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits rechtskr\u00e4ftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden darf\u201c (Artikel 4 im 7. Zusatzprotokoll der EMRK). Dieser Grundsatz wird jedoch sehr vielf\u00e4ltig interpretiert, denn es ist unklar, was ein und dieselbe strafbare Handlung sein soll. Eine Lesart ist, dass es nur dann dieselbe strafbare Handlung sei, wenn in dem bereits angeklagten Delikt der gesamte \u201eUnrechtsgehalt\u201c ersch\u00f6pft sei. Dass diese Interpretation viel Spielraum f\u00fcr Willk\u00fcr l\u00e4sst, ist klar. Die neuere Interpretation vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte geht hingegen davon aus, dass mit \u201ederselben strafbaren Handlung\u201c gemeint ist, dass es im Gro\u00dfen und Ganzen, um die gleichen Ereignisse geht. Die \u00f6sterreichischen Gerichte folgen selbstverst\u00e4ndlich der ersten Interpretation, welche f\u00fcr Beschuldigte nachteiliger ist. Gerade der aktuelle Fall des Angeklagten X zeigt, wie problematisch diese Interpretation ist. Dem Angeklagten wird n\u00e4mlich im Grunde dieselbe Situation, wie bereits im Vorverfahren vorgeworfen, dieselben Beweise sollen seine \u201eSchuld\u201c beweisen und auch der Akteninhalt ist mehr oder weniger ident. Eine Ausnahme davon ist nat\u00fcrlich, dass die entlastenden Beweise im Vorverfahren nicht Teil des Aktes waren. Sein Freispruch erfolgte dementsprechend \u2013 wie bei den anderen \u2013 aufgrund der ungen\u00fcgenden Beweislage und nicht, weil ein Verfolgungshindernis wegen dem Doppelbestrafungsverbot gegeben war.<\/p>\n\n\n\n<p>Willk\u00fcrlich ist aber auch, dass die 13 weiteren Personen auf der Anklagebank sitzen. Es wurden schlicht alle Personen angeklagt, die nach der antifaschistischen Versammlung von der Polizei aufgehalten wurden, weil sie alternativ oder links aussahen und sich in der N\u00e4he aufhielten. Niemanden wird eine konkrete Handlung zugeordnet. Daf\u00fcr wird tats\u00e4chlich allen 13 Personen vorgeworfen an einem einzigen Schirmwurf beteiligt gewesen zu sein, wobei eindeutig bewiesen ist, dass keine_r der Angeklangten besagten Schirmstiel in der Hand hatte. Bei manchen der Angeklagten ist sogar unklar, ob sie \u00fcberhaupt Teil der Versammlung waren. Unhaltbar argumentierte die Staatsanw\u00e4ltin auch, dass das Schreien von politischen Parolen ein psychischer Beitrag zu einer Straftat darstellt. Die Richterin endete ihre Urteilsbegr\u00fcndung mit der Klarstellung, dass das bedeuten w\u00fcrde, dass man dann nicht mehr ohne Angst vor Strafverfolgung auf eine Versammlung gehen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund, warum die 14 Personen vor Gericht stehen, ist, dass Polizei und LVT davon ausgehen, dass es sich um Personen mit antifaschistischer Grundhaltung handelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erster und zweiter Verhandlungstag<\/strong><br>Bisher gab es drei Verhandlungstage im gro\u00dfen Schwurgerichtssaal am Landesgericht f\u00fcr Strafsachen Wien, bei den ersten beiden war die aktf\u00fchrende Staatsanw\u00e4ltin nicht zugegen. Im Er\u00f6ffnungspl\u00e4doyer beantragte die anwesende Vertretung \u201ewie schriftlich\u201c. Eine Formulierung, die von der Staatsanwaltschaft oft gew\u00e4hlt wird, wenn sie keinen Vortrag vorbereitet hat oder die Anklage f\u00fcr unberechtigt h\u00e4lt. Die Verteidigerin kritisierte das Verfahren und forderte die Staatsanwaltschaft auf, den Strafantrag zur\u00fcckzuziehen. Einer der Angeklagten brachte ein Statement vor. An diesem Tag wurden noch zwei Entlastungszeug_innen geh\u00f6rt und diverse Videos vorgespielt.<\/p>\n\n\n\n<p>Am zweiten Verhandlungstag wurden acht Belastungszeug_innen einvernommen. Zumindest war die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass die Aussagen belastend sind. Am Ende des Tages war jedoch allen Anwesenden klar, dass das Verfahren nur in Freispr\u00fcchen enden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>An diesem Verhandlungstag ging es viel um die Frage, was, wer, wann mit welchen Schirmen gemacht hat und, ob ein \u201eIdentit\u00e4rer\u201c geschubst worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die erste Zeugin, eine Polizistin, wurde von der Richterin gefragt, ob die Schirme geeignet gewesen w\u00e4ren, einen Polizisten wegzudr\u00fccken. Darauf antwortete sie, anders als in vielen Medien kolportiert: \u201eNein, kommt darauf an, wenn sie mit viel Kraft nach vorne bewegt werden, dann k\u00f6nnte es schon geeignet sein.\u201c Weiters habe sie keinen einzigen Schirmwurf wahrgenommen. Eine Szene, in der einige Personen in einem Kreis standen und miteinander redeten, nahm sie als potentiell bedrohlich wahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Der zweite Zeuge, ein Polizeibeamter, gab an, es h\u00e4tten Personen aus der Gegenkundgebung die Schirme \u201eaufgespannt\u201c und, dass diese in erster Linie zur Provokation dienten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der dritte Zeuge, ebenfalls Polizist, wurde von der Richterin gefragt, ob er wisse, ob besagter Wurfschirm von einer oder von mehreren Personen geworfen wurde, woraufhin er antwortete: \u201e[\u2026] ich gehe davon aus, dass ein Schirm von einer einzelnen Person geworfen wird\u201c. Auch gestand er zu, dass die unangemeldete Kundgebung der Antifaschst_innen den gleichen verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten Rang genie\u00dfe, wie jede andere Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der vierte Zeuge, Polizist, meinte, die Antifaschist_innen w\u00e4ren nach der Aktion zu Fu\u00df \u201ein die Flucht gegangen\u201c. Auf die Frage, was man darunter zu verstehen habe, antwortete er, sie seien \u201eweggelaufen\u201c. Damit konfrontiert, dass es am Video nicht so aussehe, meinte er: \u201eKlar, wird so ein Video von der Verteidigung vorgespielt\u201c. Die Richterin kl\u00e4rte ihn dann dar\u00fcber auf, dass das Video nicht von der Verteidigung vorgelegt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der f\u00fcnfte Zeuge, Polizist, hatte keine besonderen Wahrnehmungen zur Situation. Er scheine nur im Akt auf, weil er bei der Schreibarbeit unterst\u00fctzt h\u00e4tte und die Namen der Angeklagten in ein Protokollierungssystem eingetragen h\u00e4tte. Der von ihm ebenfalls unterschriebene Aktenvermerk, w\u00e4re von seinem Kollegen verfasst worden. Er selbst habe ihn nicht einmal durchgelesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der sechste Zeuge, Polizist, hatte erstaunliche Wahrnehmungen und widersprach seiner bisherigen Aussage in einem zentralen Punkt. Immer wieder vermeinte er auf den abgespielten Videos strafrechtliche Handlungen zu sehen, was f\u00fcr Verwunderung sorgte. Weiters konfrontierte die Richterin ihn sehr lange mit seiner bisherigen Aussage, woraufhin der Zeuge meinte: \u201eDamals habe ich das ausgesagt, aber das habe ich in der Aussage nicht so gemeint.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Der siebte Zeuge, ein Mitglied der rechtsextremen \u201eIdentit\u00e4ren\u201c machte durchwegs entlastende Angaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der achte Zeuge sah einen Schirmwurf und meinte die \u201eIdentit\u00e4ren\u201c w\u00e4ren in \u201eUrlaubsstimmung\u201c gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Staatsanwaltschaft beantragt mehr Zeugen \u2013 Verfahren wurde vertagt<br>Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der Verhandlung noch unz\u00e4hlige weitere Zeugen aus dem rechtsextremen Spektrum und der Polizei. Obwohl das angeklagte Ereignis \u00fcber zwei Jahre her ist, hielt die Staatsanwaltschaft eine Einvernahme dieser Personen bisher nicht f\u00fcr n\u00f6tig. Einige der Zeugen waren bereits von der Staatsanwaltschaft beantragt worden und die Richterin bat ausdr\u00fccklich am ersten Verhandlungstag darum, bekannt zu geben, ob diese Zeugen tats\u00e4chlich n\u00f6tig w\u00e4ren. Teilweise wei\u00df man nicht einmal, ob die beantragten Zeugen zum Zeitpunkt des Geschehens vor Ort waren. Die Verteidigung kritisiert dieses Vorgehen als Erkundungsbeweis und willk\u00fcrlich. Die Aussagen der beantragten Zeugen, seien nicht dazu im Stande, die bisherigen Verfahrensergebnisse zu ersch\u00fcttern.<br>Der Eindruck entsteht, dass es lediglich darum geht, die Angeklagten mit einem in die L\u00e4nge gezogenen Verfahren zu schikanieren. Ein weiterer Verhandlungstag bedeutet eine Belastung f\u00fcr die Angeklagten und zus\u00e4tzliche Verteidigungskosten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dritter Verhandlungstage<\/strong><br>Am 18.08.2020 wurden schlie\u00dflich noch zwei LVT-Beamte und vier Mitglieder der \u201eIdentit\u00e4ren\u201c vernommen. Einer der \u201eIdentit\u00e4ren\u201c war bei dem Ereignis gar nicht anwesend. Das best\u00e4tigte die Annahme, dass es sich bei dem Beweisantrag der Staatsanw\u00e4ltin um einen nicht zul\u00e4ssigen Erkundungsbeweis handelte. Die meisten Aussagen an diesem Tag waren belanglos.<br>Die Staatsanw\u00e4ltin meldete absurderweise nach der Urteilsverk\u00fcndung ein Rechtsmittel an. Dieses erscheint aussichtslos. Das sie das trotzdem macht, zeigt jedoch, dass es vor allem darum geht, die Angeklagten zu schikanieren.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nh1\">1<\/a>]&nbsp;<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Martin_Sellner\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Martin_Sellner<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nh2\">2<\/a>]&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.doew.at\/erkennen\/rechtsextremismus\/neues-von-ganz-rechts\/archiv\/maerz-2019\/die-identitaere-bewegung-oesterreich-nach-christchurch\">https:\/\/www.doew.at\/erkennen\/rechtsextremismus\/neues-von-ganz-rechts\/archiv\/maerz-2019\/die-identitaere-bewegung-oesterreich-nach-christchurch<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nh3\">3<\/a>]&nbsp;<a href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2899\">https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=2899<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>[<a href=\"https:\/\/emrawi.org\/?Skandaloses-Verfahren-gegen-Antifaschist_innen-14-Freispruche-1091#nh4\">4<\/a>]&nbsp;Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz- und Terrorismusbek\u00e4mpfung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Dienstag dem 18.08.2020 endete das Verfahren gegen 14 (!) Antifaschist_innen mit Freispr\u00fcchen in der ersten Instanz. Die Richterin begr\u00fcndete das Urteil eineinhalb Stunden und machte sehr deutlich, dass die Anklage ein Schmarren ist. Die Staatsanw\u00e4ltin Valerie Walcher meldete ein Rechtsmittel (Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit) an. 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