{"id":3514,"date":"2021-12-19T21:04:17","date_gmt":"2021-12-19T20:04:17","guid":{"rendered":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=3514"},"modified":"2021-12-19T21:04:18","modified_gmt":"2021-12-19T20:04:18","slug":"keine-verurteilungen-nach-mayday-2021-oder-die-sache-mit-dem-zivilpolizisten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=3514","title":{"rendered":"Keine Verurteilungen nach Mayday 2021 oder die Sache mit dem Zivilpolizisten"},"content":{"rendered":"\n<p>Soweit \u00fcberblickbar sind mittlerweile alle Strafverfahren, die gegen Teilnehmer*innen der 1. Mai-Demo 2021 (Mayday) in Wien gef\u00fchrt wurden, abgeschlossen. Ein kurzer R\u00fcckblick auf die Geschehnisse an diesem Tag: W\u00e4hrend die Mayday, die in Ottakring losgegangen ist, in den Votivpark einzog, um mit Musik und Abschlussreden die Demonstration ausklingen zu lassen, wurde sie bereits von einer Hundertschaft an Polizist:innen begleitet. Eine sch\u00f6ne \u2013 aber aus rechtlicher Sicht kaum relevante \u2013 Aktion, n\u00e4mlich der Bannerdrop vom Bauger\u00fcst der Votivkirche und ein, zwei Bengalos, versetzten die Polizei in h\u00f6chste Alarmbereitschaft. Weitere Hundertschaften wurden herbeigeholt. Zivilpolizisten, die zuvor bei einer rechtsextremen Corona-Leugner:innen-Demonstration im Einsatz waren, wurden zur Votivkirche beordert. Die Polizei eskalierte die Situation, versuchte die Aktivist:innen, welche sich auf der Votivkirche befanden erfolglos zu verhaften und setzte zivile Cops ein, die f\u00fcr bewaffnete Rechtsextreme gehalten wurden. Wahllos wurden dann Demonstrationsteilnehmer:innen \u2013 teilweise sehr brutal \u2013 festgenommen, gro\u00dffl\u00e4chig wurden Personen, die im Sigmund-Freud-Park sa\u00dfen, eingepfeffert.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pbs.twimg.com\/media\/E0VRFH_XMAAvQiq?format=jpg&amp;name=large\" alt=\"\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p>Die Polizei rechtfertigt den Einsatz mit der Behauptung, es habe \u201e<a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/AB\/AB_06486\/imfname_987597.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><em>massive Angriffe gewaltbereiter Personen<\/em><\/a>\u201c (Seite 8) gegeben. Das ist die klassische Medienstrategie der Beh\u00f6rde, wenn es Kritik an ihrer Arbeit gibt. Belege f\u00fcr die Behauptung gibt es keine und nun sind auch alle Strafverfahren gegen Demonstrant:innen im Sand verlaufen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Sache mit dem Zivilpolizisten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mehrere zivile Cops waren an diesem Tag bei der Mayday-Demonstration bereits im Einsatz und begleiteten sie durchg\u00e4ngig. Nach der Transpiaktion wurden die Zivilpolizisten, die zuerst bei den Corona-Leugner:innen waren, zus\u00e4tzlich zum Votivpark beordert. Die Entscheidung diese Zivilpolizisten zur Votivkirche zu rufen ist wohl eher als inkompetente Aktion, denn als bewusster Einsatz eines Agent Provocateur zu werten. Bewirkt hat sie jedoch \u00e4hnliches. Die zuvor bei den Corona-Leugner:innen gesichteten Zivilpolizisten, wurden klarerweise f\u00fcr rechte Angreiffer der linken Demo gehalten. Als linke Demonstrant:innen auf sie zukommen, reagieren sie panisch und einer setzt Pfefferspray ein und trifft damit nicht nur Demonstrant:innen, sondern auch seinen Kollegen, w\u00e4hrend er zu uniformierten Polizist:innen sprintet. Zun\u00e4chst halten ihn aber auch diese f\u00fcr einen rechtsextremen Provokateur und er wird von mehreren Cops angehalten, fixiert und hinter eine Sperrkette gebracht. Dort gelingt es ihm dann doch, das Missverst\u00e4ndnis aufzukl\u00e4ren. Etwas ratlos, wie sie nun mit der peinlichen Situation umgehen sollen, t\u00e4uschen die Polizist:innen schlie\u00dflich die Festnahme ihres Kollegen vor und lassen die Demonstrant:innen in dem Glauben, ein Rechtsextremer h\u00e4tte die Kundgebung mit Pfefferspray angegriffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gro\u00dffl\u00e4chiger Pfeffersprayeinsatz \u2013 die Strategie des Tages<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hei\u00dft es, der Pfefferspray kam an dem Tag einerseits aus Notwehr zum Einsatz \u2013 gemeint ist wohl die Sache mit dem Zivilpolizisten \u2013, andererseits w\u00e4re der Einsatz erforderlich gewesen, um \u201eeine auf die Vereitelung einer rechtm\u00e4\u00dfigen Amtshandlung gerichteten Widerstand zu \u00fcberwinden\u201c. Zitiert wurden also nur die Gesetzesbestimmungen, auf die sich die Beh\u00f6rde st\u00fctzt (\u00a7 2 <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10005345\">Waffengebrauchsgesetz<\/a>). Die Beantwortung wird nicht konkreter, etwa welche Amtshandlung oder welcher Widerstand dagegen gemeint sein k\u00f6nnte. Der Pfeffersprayeinsatz wird aber verharmlost: Es stimmt nicht, dass nur vereinzelt von dieser Waffe Gebrauch gemacht wurde. Im Gegenteil, es scheint, als w\u00e4re es die vorgegebene Einsatzstrategie des Tages gewesen. Beinahe jede:r Beamt:in trug eine \u00fcberdimensionierte Dose Pfefferspray sichtbar in der Hand oder am G\u00fcrtel. Gro\u00dffl\u00e4chig wurde der Sigmund-Freud-Park, inklusive Infostand und Lautsprecherwagen, mit dem Reizstoff eingedeckt. Rechtlich war der Einsatz wohl nicht gedeckt, denn Pfefferspray z\u00e4hlt als Waffe im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes und die Polizei darf ihn nicht gro\u00dffl\u00e4chig zur Raumgewinnung nutzen. Soweit uns bekannt ist, wurde keine Ma\u00dfnahmenbeschwerde gegen den Pfeffersprayeinsatz eingebracht, insofern wird dieses Thema wohl auch kein rechtliches Nachspiel f\u00fcr die Polizei haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die nachfolgende Repression<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch wenn einige Demonstrant:innen festgenommen und angeklagt wurden, kam es zu keiner einzigen Verurteilung. Wir z\u00e4hlen drei Freispr\u00fcche \u2013 allerdings wurden zwei Personen nicht an diesem Tag festgenommen, sondern (vermeintlich) nachtr\u00e4glich identifiziert \u2013, vier Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft und eine Diversion. Dabei waren die Strafverfahren wegen der Mayday-Demonstration verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig schnell abgeschlossen. Die Ergebnisse bedeuten, dass die Vorw\u00fcrfe haltlos waren. Trotzdem haben sie ihren Zweck erf\u00fcllt, n\u00e4mlich Einsch\u00fcchterung von Protestierenden und die klare Botschaft zu setzen, wer auf eine linksgerichtete Demonstration geht, muss mit repressiven Folgen rechnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Untersuchungshaft als statuiertes Exempel<\/h4>\n\n\n\n<p>Das erste Strafverfahren war schon im Mai 2021 beendet, da die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zur\u00fcckzog und das Strafverfahren daher einzustellen war.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen einen Polizisten getreten zu haben. Dies konnte jedoch mit Videos rasch widerlegt werden. Verhaftet wurde er, als er filmte, wie die Polizei massiv \u2013 und wohl auch rechtswidrig \u2013 von Pfefferspray Gebrauch machte. <a href=\"https:\/\/mobile.twitter.com\/PresseWien\/status\/1398991656381304832\">Hier findet ihr das Video<\/a>. In Haft kommunizierte der Beschuldigte sofort, dass sich auf seinem Mobiltelefon ein entlastendes Video befindet, doch weder Polizei noch Staatsanwaltschaft machten sich die M\u00fche, es zu sichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschuldigte verbrachte deshalb drei Tage im Gef\u00e4ngnis, da der Staatsanwalt einen v\u00f6llig haltlosen Antrag auf Verh\u00e4ngung der Untersuchungshaft einbrachte. Entlastende Beweise wurden von der Polizei und dem Staatsanwalt ignoriert, obwohl sie davon nachweislich Kenntnis hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Antrag auf Verh\u00e4ngung von Untersuchungshaft wurde Fluchtgefahr und Tatwiederbegehungsgefahr behauptet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Untersuchungshaftgr\u00fcnde angenommen wurden. Fluchtgefahr ist bei \u00f6sterreichischen Staatsangeh\u00f6rigen mit festem Wohnsitz im Inland, wie es bei dem Beschuldigten der Fall war, in der Regel nicht anwendbar. Tatwiederbegehungsgefahr ist im Normalfall nur bei einschl\u00e4gigen Vorstrafen relevant, die der Beschuldigte nicht aufwies.<\/p>\n\n\n\n<p>Eigenartig sind auch die Vorw\u00fcrfe, die sich im Strafantrag fanden: Neben den klassischen Vorw\u00fcrfen, wie Widerstand gegen die Staatsgewalt (\u00a7&nbsp;269 &#8211; Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft) und K\u00f6rperverletzung eines Beamten (\u00a7 84 Abs 2 StGB &#8211; Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft), wurde dem Beschuldigten auch der \u00a7 84 Abs 4 StGB vorgeworfen, n\u00e4mlich dass er auch eine schwere Verletzung herbeif\u00fchren wollte (Strafdrohung von bis zu f\u00fcnf Jahren Haft). Dieser Vorwurf ist absurd und wurde wohl vor allem wegen der h\u00f6heren Strafdrohung herangezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das staatliche Vorgehen gegen den Demonstranten kann in diesem Fall nicht nur als ungew\u00f6hnlich, sondern als gezielte Schikane gegen linke Demonstrierende gesehen werden. Gegen den Staatsanwalt wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht und wegen der Festnahme durch die Polizei eine Ma\u00dfnahmenbeschwerde.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer <a href=\"https:\/\/www.derstandard.at\/story\/2000127333272\/vorfaelle-zwischen-pol\">Link<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Einstellungen, Freispr\u00fcche, Diversion<\/h4>\n\n\n\n<p>Wir wissen von neun Festnahmen aus der linken Demonstration, vier davon wurden neben der Votivkirche festgenommen. Laut Innenminister wurden an dem Tag hingegen elf Personen festgenommen. Eventuell ist allerdings eine uns bekannte Festnahme nicht in der Zahl inkludiert. <\/p>\n\n\n\n<p>Eine Person nahm eine Diversion wegen t\u00e4tlichem Angriff an, hat also formal die Tat eingestanden, wurde aber nicht gerichtlich daf\u00fcr verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Demonstranten wurde vorgeworfen, Verwaltungs\u00fcbertretungen begangen zu haben. Sie wurden nach brutalen Festnahmen ohne Bekanntgabe ihrer Personalien aus der Haft entlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Demonstrant wurde wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt festgenommen. Das Verfahren gegen ihn wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Demonstrantin wurde festgenommen, weil sie angeblich eine Sachbesch\u00e4digung an einem Auto begangen haben soll. De facto ist sie auf die Motorhaube eines \u00fcberaus stabilen Gel\u00e4ndewagens gestiegen, um die Festnahmen hinter der Polizeikette zu fotografieren. Das Verfahren wegen Sachbesch\u00e4digung ist mittlerweile eingestellt. Unklar ist, warum die Polizei in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung nicht bekannt gab, dass eine Person wegen Sachbesch\u00e4digung festgenommen wurde (<a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/AB\/AB_06486\/index.shtml\">siehe Frage 13<\/a>). Die Demonstrantin brachte eine Ma\u00dfnahmenbeschwerde ein. Im Erkenntnis wurde festgestellt, dass die Polizei sie rechtswidrig vom Auto gezogen hat. Ebenso war ihre Festnahme als auch die Besichtigung des unbekleideten K\u00f6rpers rechtswidrig.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Demonstrant wurde im Sigmund-Freud-Park wegen des Vorwurfs des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer K\u00f6rperverletzung festgenommen. Im September wurde er von allen Vorw\u00fcrfen freigesprochen, <a href=\"https:\/\/at.rechtsinfokollektiv.org\/?p=3235\">das ist der Bericht dazu<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer weiteren Festnahme eines Demonstranten im Sigmund-Freud-Park kam es zu einer Einstellung des Verfahrens nach gerichtlicher Belehrung, weil der Beschuldigte jugendlich war. Ihm wurde vorgeworfen durch das Werfen einer halbvollen Plastikflasche die Delikte Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere K\u00f6rperverletzung begangen zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch eine dritte Person wurde im Sigmund Freud Park festgenommen, das Verfahren wurde sp\u00e4ter eingestellt (siehe Kapitel \u201eUntersuchungshaft als statuiertes Exempel\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Demonstrantin wurde gegen Ende der Versammlung wegen einer Verwaltungs\u00fcbertretung festgenommen, auch sie gab ihre Personalien nicht bekannt. In Haft wurde sie unter dem Vorwand, dass wegen Drogenmissbrauch gegen sie ermittelt wird, erkennungsdienstlich behandelt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zur\u00fcck zur Sache mit dem Zivilpolizisten<\/h4>\n\n\n\n<p>Zwei Personen wurden in diesem Zusammenhang angeklagt. Sie wurden nicht vor Ort beamtshandelt, sondern angeblich im Nachhinein auf dem Videomaterial der Polizei wiedererkannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beiden wurde vorgeworfen, sie h\u00e4tten in verabredeter Weise versucht den Zivilpolizisten zu verletzen. Einer wurde freigesprochen, weil es f\u00fcr die Richterin nicht nachvollziehbar war, wie die Polizei \u00fcberhaupt darauf kommt, dass er die Person auf dem Video sein k\u00f6nnte. Der andere wurde freigesprochen, weil auf dem Video ersichtlich war, dass er nichts strafrechtlich Relevantes machte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem zweiten Angeklagten wurde zus\u00e4tzlich vorgeworfen, einem der Zivilpolizisten gedroht zu haben. Auch hier kam es zu einem Freispruch, weil keine Drohung vorlag. Interessant ist, wie sich die Ermittlungen gegen die beiden entwickelt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 4.5.2021 schickt der LVT-Beamte G. eine amikal-anmutende E-Mail an die Staatsanwaltschaft:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eSehr geehrte Frau Magistra!<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Am 01.05.2021 hat eine Gruppe von ca. 10-15 Vermummten (alle Antifa) unter der F\u00fchrung von X zwei Kollegen in Zivil (SKB, Szenekundiger Dienst) gezielt angegriffen \u2013 sie vermuteten, dass es sich um \u201eRechte\u201c handelte.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>[&#8230;]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Es gibt einen eindeutigen Videobeweis, dass X die Gruppe anf\u00fchrte und die Aktion gezielt von ihm gesteuert wurde,\u2026<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ich ersuche um einen R\u00fcckruf bzw. best\u00fcnde die M\u00f6glichkeit eine FNA [Festnahmeanordnung] gegen den Herrn X zu erwirken\/beantragen?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Herzlichen Dank und LG aus dem LVT<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>[Vorname des LVTlers]\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Staatsanwaltschaft bittet daraufhin f\u00f6rmlich um \u00dcbersendung des Videos und erneut fragt der LVT-Beamte, ob eine Festnahmeanordnung gegen X erlassen werden kann, wie auch in einem sp\u00e4teren Anlassbericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Amtsvermerk, verfasst vom Zivilpolizisten, f\u00fchrte dieser noch an, dass er die (angeblich angreifende) Person auf keinem Lichtbild eindeutig identifizieren k\u00f6nnte, w\u00e4hrend er sich bei einer sp\u00e4teren Einvernahme durch das LVT sicher war, X wiederzuerkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Wortlaut der angeblichen Drohung \u00e4nderte sich im Verlaufe des Verfahrens. Zuerst gab der Zivilpolizist noch an, zu ihm w\u00e4re gesagt worden, dass \u201e<em>sein Hawara bereits festgenommen wurde und sie ihn auch noch erwischen w\u00fcrden<\/em>\u201c. Am Ende der Ermittlungen des LVTs wurde dann der Satz: \u201e<em>Schleich die von da. Deinen Hawara haben wir schon erwischt. Jetzt verschwind, sunst bist der N\u00e4chste<\/em>\u201c zur Anzeige gebracht. W\u00e4hrend die erste Formulierung, keine strafrechtlich relevante Drohung darstellt, k\u00f6nnte der sp\u00e4ter behauptete Wortlaut aus juristischer Sicht eine sein. Es macht nur wenig Sinn, dass dies in dem Zusammenhang gesagt wurde und es kam deswegen auch zu einem Freispruch.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Alles in Allem: Repressiver Umgang mit linkem Protest auch ohne strafrechtlichen Verurteilungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch wenn es im Nachhinein \u2013 trotz intensiver Bem\u00fchungen des LVTs \u2013 zu keiner einzigen strafrechtlichen Verurteilung von Teilnehmer:innen der Mayday 2021 kam, wirkte das repressive Vorgehen der Polizei und die Kundgebung wurde stark gest\u00f6rt. Durch den Einsatz von derart viel bewaffneten Beamt:innen wurde bereits im Vorfeld versucht, einen einsch\u00fcchternden Effekt zu erzielen. Nach der Eskalatioon der Situation durch das unkoordinierte Vorgehen der Polizei, erlitten Anwesende Schmerzen durch den Pfeffersprayeinsatz. Zudem wurde durch willk\u00fcrliche Personenkontrollen nach den Covidbestimmungen die Demonstration zus\u00e4tzlich Repression ausgesetzt und effektiv vorzeitig beendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Es wird Zeit, dass es nicht mehr Normalit\u00e4t ist, dass die Polizei linke Demonstrationen begleitet und eskaliert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Soweit \u00fcberblickbar sind mittlerweile alle Strafverfahren, die gegen Teilnehmer*innen der 1. Mai-Demo 2021 (Mayday) in Wien gef\u00fchrt wurden, abgeschlossen. 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