Schuldspruch wegen Protesten gegen den rechtsextremen WKR-Ball 2014

Am Freitag dem 20.8.2021 kam es – mehr als 7 Jahre nach den Protesten gegen den WKR-Ball 2014 – noch zu einem Schuldspruch gegen einen antifaschistischen Demonstranten. 2014 demonstrierten tausende Menschen gegen den Ball, der eine wichtige Vernetzungsveranstaltung der europäischen Rechtsextremen ist. Dabei kam es zu vermehrten Sachbeschädigungen in der Innenstadt und die Polizei verlor die Kontrolle über die Situation.

Besonders bekannt wurde der Fall von Josef, der im Zuge der Demonstration verhaftet und wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Körperverletzung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, verurteilt wurde.
In Summe saß Josef beinahe 6 Monate in U-Haft und wurde nach der Verhandlung entlassen.
Bereits damals gab es viel Kritik an dem Urteil, es schien weniger um Beweise zu gehen, als darum den Medien eine harte Verurteilung präsentieren zu können. Wie auch bei Josef ist der nun Verurteilte direkt an dem Abend brutal festgenommen worden. Er wurde dabei allerdings so stark verletzt, dass er nicht in die Polizeistation mitgenommen, sondern ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Nun wurde der Demonstrant wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Von dem Vorwurf der gemeinschaftlichen Gewaltanwendung (2014 hieß der Paragraf noch Landfriedensbruch) und weiteren Vorwürfen von schwerer Körperverletzung wurde er freigesprochen.
Als einzige Beweismittel fungierten die widersprüchlichen Aussagen der beiden festnehmenden Polizisten. Warum das Verfahren bis 2021 liegen blieb, ist nicht ganz nachvollziehbar. Die Ermittlungen der Polizei waren jedenfalls schon seit Ende April 2014 abgeschlossen, das Verfahren wurde trotzdem bis August 2021 verschleppt – Zustellungen wurden vermasselt und es kam mehrfachen zu einem Richterwechsel.

Der Angekalgte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft äußerte sich zuerst nicht. Das Urteil ist seit 24.8.2021 rechtskräftig.