In Österreich heißen Demonstrationen rechtlich „Versammlungen“. Diese sind im Versammlungsgesetz (VersG) geregelt. Was nun unter den Begriff so einer Versammlung fällt, ist deswegen wichtig, weil die Versammlungsfreiheit grundrechtlich geschützt ist und eine Versammlung deswegen einfacher zu organisieren ist. Im Unterschied zu Aktionen, die nicht unter diesen Begriff fallen (zb Veranstaltungen etc), ist es für die Behörden deshalb rechtlich schwieriger eine Demo zu verbieten. Ein Vorteil ist beispielsweise, dass eine Versammlung im Vorfeld nur angezeigt, nicht aber wie eine Veranstaltung von der Polizei (und anderen Behörden) genehmigt werde muss.
Von Demonstrationen, über eine Kundgebung, bis zu einem Infotisch, fällt alles unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes. So definiert der Verfassungsgerichtshof, dass eine Zusammenkunft mehrerer Menschen dann als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu werten ist, „wenn sie in der Absicht veranstaltet wird, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken (Debatte, Diskussion, Manifestation usw.) zu bringen, sodass eine gewisse Assoziation der Zusammengekommenen entsteht.“ (vgl. VfGH 12.3.1988, B970/87)