Die Akten können bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht liegen. Meist dort, von wo du den letzten auf dein Verfahren bezogenen Brief erhalten hast.
Manchmal muss ein bisschen herumtelefonieren werden, um herauszufinden, wo sich der Akt befindet.
Bedenke aber, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft/das Gericht dann deine Telefonnummer hat. Benutze deswegen lieber eine Telefonzelle! Geh nicht leichtfertig mit deinen Daten um!
Akteneinsicht kannst du ganz einfach verlangen, indem du der Behörde/dem Gericht ein Fax/einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Text zusendest: „Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekürzte Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)“ + Unterschrift. Die Aktenzahl oder auch Geschäftszahl steht meist links oben auf dem Brief/Zettel, den du erhalten hast und fängt mit „GZ…“ oder „AZ…“ an. Du kannst statt dem schriftlichen Antrag auch anrufen.
Es gibt nun drei Möglichkeiten. Erstens, die Behörde sendet dir die Akten zu. Das ist in Wien bei Verwaltungsstrafverfahren aktuell gängige Praxis der Polizei (oft schickt sie die Akten gemeinsam mit einer „Aufforderung zur Rechtfertigung“). Zweitens, die Behörde sendet dir eine Genehmigung der Akteneinsicht zu. Manchmal sendet sie dir dann auch gleich einen Termin zu an dem du kommen kannst, den kannst du auf jeden Fall auch verschieben. Du kannst auch einfach hingehen. Drittens, die Behörde sendet dir gar nichts zu und geht davon aus, dass mit dem gestellten Antrag dieser automatisch als genehmigt gilt. Gehe deshalb nach einiger Zeit einfach zur Polizei und nimm Akteneinsicht. Nimm sicherheitshalber eine Kopie des Antrags mit, für den Fall, dass es Probleme gibt. Lass dich nicht einschüchtern und zu einer Aussage drängen! Du brauchst auch keine_n Anwält_in um Akteneinsicht zu machen!
Wenn man die Aktenzahl nicht kennt, kann man probieren Akteneinsicht zu bekommen, es kann aber schwierig werden.
Wenn du die Akten nicht zugeschickt bekommst, sondern direkt hingehen musst, nimm eine Kamera zum Abfotografieren der Akten mit, weil das Kopieren am Gericht oder bei der Polizei pro Kopie um die 60 Cent kosten kann. Vorm kopieren lassen/kopieren einfach fragen, ob es was kostet. Wenn du die Akten mit deiner Kamera abfotografierst, muss das gratis sein.
In der Regel hat die beschuldigte Person das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Wenn direkt zur Behörde gegegangen wird, kann evtl. besser überprüft werden, ob die Akten vollständig sind. Eine Garantie gibt es jedoch nie. Besonders Videomaterial von Landesamt für Verfassungsschutz und Polizei wird oft nicht hergegeben oder wenn, dann in stark gekürzter Form. (§17 AVG, §§ 51, 52 StPO)
Es kann sich auszahlen, öfters Akteneinsicht zu nehmen, besonders bei längeren Verfahren. Manchmal kommen noch Akten hinzu. Insbesondere kurz vor Prozessbeginn sollte mensch noch einmal Einsicht nehmen.