Vermummungs- und Waffenverbot

Auf Demonstrationen in Österreich gilt ein Vermummungs- und Waffenverbot für Demonstrationsteilnehmer_innen (nicht jedoch für die Polizei). Während Demonstrationen darfst du daher nicht vermummt oder bewaffnet sein. Du darfst auch keine Gegenstände mitnehmen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Ebenso darfst du keine Gegenstände mitnehmen, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (§ 9 Versammlungsgesetz und § 9a Versammlungsgesetz).

Beachte, dass schon die Mitnahme von Gegenständen zur Vermummung, unabhängig, ob du diese auch benutzt, verboten ist. Unter die Vermummungsgegenstände fallen beispielsweise Sturmhauben, Masken oder Rauchbomben. Die Mitnahme von Schal und Haube ist bei kalten Temperaturen natürlich zulässig; im Hochsommer wird die Mitnahme aber eher unzulässig sein.

Vermummung zum Zweck der non-verbalen Meinungsäußerung ist jedoch zulässig! Darunter fallen kreative Aktionen bei denen dein Gesicht nur deswegen verhüllt ist, da du damit deinem Protest Ausdruck verleihst und deine Meinung auf diese Weise Kund tust. (z.B.: Du trägst die Maske eineR PolitikerIn mit einer Botschaft auf einem Schild; Die Bildung wird symbolisch zu Grabe getragen und vor dem Trauerzug geht ein Mensch als „Tod“ mit Maske verkleidet etc).

Ähnliches gilt für waffenähnliche Gegenstände. Während Fahnen und Transparenthalterungen zulässig sind, sind bloße Stöcke ohne Fahne und beispielsweise auch schon ein Taschenmesser verboten. Ein Verstoß gegen das Vermummungs- ODER das Waffenverbot ist eine Verwaltungsübertretung (Geldstrafe bis zu € 720,00 oder Arrest bis zu sechs Wochen laut § 19 Versammlungsgesetz). Bist du jedoch vermummt und bewaffnet, handelt es sich um eine gerichtliche Straftat (Strafdrohung bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze laut § 19a Versammlungsgesetz, mögliche Vorstrafe!).

Du darfst auf oder vor einer Demo nur durchsucht werden, wenn bestimmte Tatsachen einen Verdacht rechtfertigen, dass du derartige Gegenstände bei Demos bei dir trägst. Findet die Polizei Waffen oder Vermummungsgegenstände bei dir, ist sie berechtigt diese zu beschlagnahmen. Ein Verstoß gegen das Vermummungs- und Waffenverbot kann auch zu einer Identitätsfeststellung, Wegweisung oder Festnahme führen.

Siehe auch: Was sollte ich auf einer Demo (nicht) mitnehmen?

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