Vorbesprechung mit der Polizei

Wenn du nach der Versammlungsanzeige von der Versammlungsbehörde nichts mehr hörst, ist die Anzeige in Ordnung. Eine Genehmigung oder Bestätigung ist nie erforderlich! Sollte die Behörde Bedenken haben, wird sie sich bei dir melden. In der Praxis geschieht dies sehr häufig. Gerade bei sehr kurzfristigen Demos ist es daher sinnvoll, dass du neben den Kontaktdaten auch eine Telefonnummer angibst. Die Behörde meldet sich aber meist erst sehr zeitnahe an der geplanten Versammlung. Eine frühe Versammlungsanzeige führt daher in der Praxis leider nicht dazu, dass sich die Behörde auch entsprechend früh meldet. Bleibst du der Vorbesprechung fern, führt dies in der Praxis leider sehr oft zur Untersagung der Versammlung.

Nimm zu der Vorbesprechung unbedingt den Ladungsbescheid, deine schriftliche Anzeige der Demo, einen genauen Stadtplan, deinen Ausweis und Schreibzeug mit.

Bei der Vorbesprechung

Meistens findet eine Vorbesprechung einige Tage vor der Versammlung bei der Behörde statt, wo vor allem die Route und eventuelle Bedenken der Behörde besprochen werden. Gerade bei größeren Demonstrationen ist das üblich. Dafür wird an die angegebenen Kontaktdaten des/der Versammlungsleiter_in eine Ladung geschickt. Diese musst du gemeinsam mit einem Lichtbildausweis zu dem Termin mitnehmen. Du kannst bei der Vorbesprechung mindestens eine Vertrauensperson zur Unterstützung mitnehmen.

Die Versammlungsbehörde darf eine Versammlungsanzeige nicht verändern oder der Demo Auflagen erteilen. Jedoch findet dies meist informell bei der Vorbesprechung statt, wo die Behörde dir sagt, welche Punkte wohl zu einer Untersagung führen werden und dich so unter Zugzwang setzen, deine Versammlungsanzeige abzuändern. Du kannst dann die Versammlungsanzeige entsprechend abändern oder die ursprüngliche Anzeige so belassen. Ob die Polizei blufft oder es mit der Untersagung ernst meint, kann nur von dir in der entsprechenden Situation abgeschätzt werden. Wir empfehlen auf jeden Fall mit der Versammlungsbehörde zu diskutieren und die Argumente der Polizei zu hinterfragen. Insbesondere empfehlen wir das Argument, die Demo würde den Verkehr behindern, nicht gelten zu lassen! Bloße Verkehrsbehinderungen durch Versammlungen sind regelmäßig in Kauf zu nehmen (VfGH 7.12.1973, B 158/73 in VfSlg 7229/1973).

Beachte, dass gerade bei linken Demos fast immer das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) für die Versammlung zuständig ist und auch bei der Vorbesprechung anwesend ist. Mach daher nur die für die Versammlung notwendigen Angaben und gib keine Informationen über linke Strukturen preis!

Protokoll der Vorbesprechung

Von der Vorbesprechung wird immer ein Protokoll angefertigt. Kontrolliere aber immer den Inhalt des Protokolls (durchlesen) und verlange, dass Unrichtigkeiten ausgebessert werden. Unterschreibe nur ein Protokoll, das du vorher durchgelesen und gegebenenfalls ausbessern hast lassen. Werden deine Ausbesserungen nicht angenommen, empfehlen wir handschriftlich auf dem Protokoll wo du unterschreiben sollst, deine Einwände zu vermerken und „unter Vorbehalt“ mit Hinweis auf deine Einwände zu unterschreiben. Du hast das Recht eine Kopie des Protokolls zu erhalten und wir empfehlen, diese Kopie auch unbedingt zu verlangen und mitzunehmen.

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