Demoleitung

Dieser Artikel soll für Organisator_innen einer Demo eine kleine Hilfestellung für den Ablauf der Demo sein und einen Überblick geben was für Rechte und Pflichten ihr als Demoorganisator_innen vom rechtlichen Standpunkt aus habt. Keinesfalls wollen wir vorschreiben wie eine Demo am besten bzw. ob sie überhaupt „geleitet“ werden soll. Jeder und jede hat ihre eigene diesbezüglichen Vorstellungen, Strategien und Erfahrungen, v.a. was die Kommunikation und den Umgang mit der Polizei betrifft.

Versammlungsleiter_in

Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass es während einer angezeigten Demo einen oder eine Versammlungsleiter_in gibt. Auch wenn ihr als Team organisiert, entscheidet und agiert, verlangt das Gesetz, dass es eine Person gibt, die die monokratische Rolle des oder der Versammlungsleiter_in übernimmt. Der oder die Versammlungsleiter_in ist die offizielle Ansprechperson für die Polizei und für den Ablauf der Versammlung gemäß § 11 Versammlungsgesetz verantwortlich. Für die Versammlungsleitung gibt es eigentlich keine Altersbeschränkung allerdings muss die Person österreichische_r Staatsbürger_in sein.

Die/der Versammlungsleiter_in muss nicht die/der Anmelder_in sein. Die/der Anmelder_in kann die/den Versammlungsleiter_in bereits in der schriftlichen Versammlungsanzeige, bei einer Vorbesprechung oder erst vor Ort gegenüber der Polizei angeben. Wird keine Person angegeben, ist die/der Anmelder_in automatisch die Versammlungsleitung. Versammlungsleiter_in wird mensch nicht erst mit offiziellem Demostart, sondern schon sobald die ersten Demoteilnehmer_innen eintreffen.

Auch wenn das Gesetz eine einzelne Person als Versammlungsleitung vorsieht, ist es aus mehreren Gründen hilfreich diese Aufgabe trotzdem als Team bzw Gruppe zu machen. Mit mehreren Menschen könnt ihr euch beraten bevor ihr eine Entscheidung fällt. Gerade bei Demobündnissen und mehreren involvierten Gruppen ist eine als Gruppe agierende Demoleitung daher sinnvoll um möglichst viele in die Entscheidungsfindungen einzubinden. Auch beim Kontakt mit der Polizei muss die Person nicht alleine Polizeibeamt_innen gegenüber stehen. Die Kommunikation und der Infoaustausch zwischen Demoleitung und der Demo selbst kann durch mehrere Menschen vereinfacht und beschleunigt werden.

Wo und wie ihr als Demoleitung auf der Demo mitgeht, müsst ihr natürlich selber entscheiden. Keinesfalls solltet ihr jedoch zu weit von der Demo entfernt sein, da ihr ja im Falle von Komplikationen oder Problemen rasch vor Ort sein solltet.

Kommunikation mit der Polizei?

Die Kommunikation mit der Polizei ist sicher ein umstrittener Punkt, wo verschiedene und sehr gegensätzliche Standpunkte existieren. Als Versammlungsleiter_in bist du jedenfalls die offizielle Ansprechperson für die Polizei. Wie sehr oder ob ihr diese Position gar nicht nützt, könnt nur ihr als Demoorganisation entscheiden.

Je nachdem wie ihr den Umgang mit der Polizei geplant habt, kann es hilfreich sein, vor Beginn der Demo als Versammlungsleitung den Kontakt mit der Einsatzleitung bzw der/dem EinsatzleiterIn aufzunehmen und mit diesem/r den Ablauf besprechen. Bedenkt aber, dass ihr nur das für die Demo organisatorisch notwendige besprecht und hier keine sensiblen Informationen preis gebt. Gerade bei großen Demonstrationen empfiehlt es sich, mit dem oder der Einsatzleiter_in Handynummern auszutauschen. Da du deine Handynummer der Polizei gibst, empfehlen wir nicht dein privates Handy, sondern ein anonymes Handy zu verwenden.

Die Position des oder der Versammlungsleiter_in die offizielle Ansprechperson der Polizei zu sein, kann genutzt werden, um auf die Einsatzleitung der Polizei einzuwirken, wenn diese repressiv vorgeht. Ihr seid hier nur in der Position ein Gespräch mit der Polizei zu führen, aber gerade bei beispielsweise großen Kesseln oder Verhaftungen kann eine Kontaktaufnahme mit der Polizei Sinn machen. Hier ist es sicher hilfreich, wenn es eine oder mehrere rechtskundige Personen gibt.

Demo selber auflösen?

Sollte die Versammlung aus eurer Sicht außer Kontrolle geraten bzw. ungeplante Ereignisse vor Ort geschehen und ihr für den Verlauf der Demo keine Verantwortung mehr übernehmen könnt oder wollt, besteht die Möglichkeit die Versammlung als Demoleitung vorzeitig zu beenden und aufzulösen. Dies ist eine sehr schwere Entscheidung und sollte nur das allerletzte Mittel sein. Eine Versammlungsauflösung bedeutet für alle Demoteilnehmer_innen ein hohes Risiko von Repression. Es besteht auch die Gefahr, dass nicht alle Demoteilnehmer_innen das Ende der Demo hören oder sich nicht bewusst sind, was dies bedeutet.

Von der Polizei könnt ihr im Nachhinein gemäß § 19 Versammlungsgesetz eine Verwaltungsübertretung erhalten, wenn auf der Demo gesetzwidrige Vorgänge wie Sitzblockaden oder gewalttätige Ausschreitungen passieren und ihr nichts macht. Als Demoleitung könnt ihr aber nicht stellvertretend für jede Straftat verantwortlich gemacht werden, sondern es droht euch höchstens eine Verwaltungsübertretung, weil ihr eure „Aufsichtspflicht“ als Demoleitung verletzt habt, diese Vorfälle zu „unterbinden“.

Solltet ihr euch entscheiden die Demo beenden zu wollen, solltet ihr dies möglichst breit und für alle Demoteilnehmer_innen wahrnehmbar machen und am besten mehrfach per Megaphon durchsagen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ihr das (vorzeitige) Ende der Demo mittels Frist ankündigt „Die Demo ist in 10 Minuten zu Ende und gilt dann als aufgelöst“. Ihr könnt, müsst aber nicht, auch der/dem Einsatzleiter_in mitteilen, dass die Demo durch die Versammlungsleitung auflöst wurde.

Dies hat zur Folge, dass die Demonstration oder weitere Versammlungen als spontane Versammlung weiterhin zulässig ist, aber du als LeiterIn nicht mehr für den Ablauf und mögliche Folgen verantwortlich bist. Nach dieser Mitteilung solltet ihr unbedingt die Versammlung verlassen, da sonst die Polizei argumentieren könnte, ihr wärt weiterhin Versammlungsleiter_in der Demo und für Gesetzesverstöße verantwortlich.

Versammlungsordner_innen

Ordner_innen unterstützen die/den Versammlungsleiter_in bei der Durchführung der Versammlung. Die/der Versammlungsleiter_in bestimmt die Ordner_innen. Ordner_innen können, müssen aber nicht, besonders gekennzeichnet sein. Gegenüber der Polizei ist nur die/der Versammlungsleiter_in die Kontaktperson. Sollte es daher auf der Demo Ordner_innen geben, sollten diese bei Kontakt mit der Polizei auf die Versammlungsleitung verweisen. Ordner_innen müssen rechtlich gegenüber der Polizei nur soweit Anweisungen befolgen, wie es auch die anderen Demoteilnehmer_innen müssen. Weder kann daher die Polizei Ordner_innen Anweisungen erteilen „Polizeiarbeit“ zu machen, noch werden Ordner_innen zu einer Art Hilfspolizei! Ordner_innen müssen rechtlich gesehen nur die Anweisungen der Demoleitung beachten.

Das Versammlungsgesetz sieht zwar vor, dass es Ordner_innen geben soll, jedoch gibt es in der Praxis sehr oft Demos ohne Ordner_innen, ohne, dass dies Konsequenzen hätte.

Bei Fahrzeugen (Demobussen), Bühnen etc. empfehlen wir aus Sicherheitsgründen mindestens zwei, am besten jedoch vier oder mehr Ordner_innen zu haben. Gerade bei vielen Menschen rund um einen Bus, kann der oder die Fahrer_in nur sehr schwer auf alle Demoteilnehmer_innen achten und es kann zu Unfällen kommen, wenn keine Ordner_innen den Bus begleiten.

Ende der Demo

Grundsätzlich ist es am geplanten Endpunkt der Demo weder vorgeschrieben noch nötig das Ende oder gar eine Auflösung der Demo zu verkünden. Dennoch besteht dazu die Möglichkeit. Dies kann jedenfalls Sinn machen, dass die/der Versammlungsleiter_in für nachfolgende Spontandemos oder mögliche andere Aktionen keine Verantwortung mehr trägt.

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