Allgemeines

Zuerst mal ein paar allgemeine Sachen. Wenn du eine Strafverfügung oder Straferkenntnis zugesandt bekommst, keine Panik, es handelt sich dabei um nichts Schlimmes, fürs falsch Parken z.B. gibt es ebenfalls eine Verwaltungsstrafe. Du hast damit im Unterschied zum gerichtlichen Strafrecht weder eine Eintragung in deinem Strafregisterauszug (=Leumundszeugnis), eine Vorstrafe, noch sonstiges zu befürchten. Das einzige, was dir blüht und was natürlich auch unangenehm ist, ist, dass du eventuell eine Geldstrafe zahlen musst und eine Eintragung im Verwaltungsstrafregister. Dieses dient jedoch nur dazu, bei zukünftigen Verwaltungsstrafen die Höhe der Strafen festzusetzen, sprich, je mehr Eintragungen du darin bereits hast, umso höher fällt die Strafe beim nächsten mal aus. Nach Ablauf von fünf Jahren ab Fällung des Straferkenntnisses gilt dieses jedoch als getilgt und scheint auch nicht mehr im Verwaltungsstrafregister auf. Andere Rechtsfolgen ziehen Strafbescheide nur nach sich, wenn diese gesetzlich geregelt sind. Solche gesetzlichen Bestimmungen gibt es jedoch bei den für politische Aktionen typischen Normverletzungen nicht.

Enden kann ein Verwaltungsstrafverfahren durch Bescheid oder durch die Einstellung des Verfahrens. Ein Strafbescheid kann entweder in einem abgekürzten Verfahren in Form einer Strafverfügung, oder aber nach Durchführung eines ordentlichen Verfahrens als Straferkenntnis erlassen werden. Einen „Freispruch“ kennt das Verwaltungsverfahren nicht; ist weder eine Strafe noch eine Ermahnung zu verhängen, ist das Verwaltungsstrafverfahren ganz einfach einzustellen. Dies muss immer dann passieren, wenn der oder dem Beschuldigten die zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet oder sie/er die Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen.

Zugestellt werden Verwaltungsstrafen manchmal mittels Rsa-Brief (=eigenhändig, das heißt nur dir persönlich darf der Brief gegeben werden), manchmal mittels Rsb-Brief (eine im selben Haushalt lebende Person, darf den Brief entgegen nehmen) oder ganz normal. Wirst du bei der Rsa-Zustellung nicht angetroffen, bzw. nimmt keine andere Person den Rsb-Brief entgegen, wird der Brief beim Postamt hinterlegt und du mittels Hinterlegungsanzeige (=gelber Zettel) davon verständigt. Die Einspruchsfrist im Verwaltungsstrafverfahren beträgt 14 Tage, also genau zwei Wochen. Wichtig hierbei ist, dass sie bereits mit Hinterlegung des gelben Zettels zu laufen beginnt und nicht erst wenn du den Brief vom Postamt abholst. Deswegen am Besten den Brief immer schnellstmöglich abholen, damit noch genügend Zeit bleibt.

Solltest du mit einem behördlichen Brief rechnen und auf Urlaub fahren, besteht die Möglichkeit bei der Post kostenlos eine Abwesenheitsmittelung zu machen. Dazu muss du einfach mit einem Ausweis in irgendein Postamt gehen. Sollten dann in der Zeit der Abwesenheit behördliche Rsa- oder Rsb- Briefe ankommen, werden sie wieder zurück an den/die Absender_in geschickt und landen erst wieder bei dir, sobald du wieder aus dem Urlaub zurück bist. Dies gilt nur für behördliche, eingeschriebene Briefe, deine restliche Post wird dir nach wie vor zugestellt. Achtung: Solltest du gerade als arbeitslos gemeldet sein, könntest du Probleme mit dem AMS bekommen, wenn du eine Abwesenheitsmitteilung abgibst. Denn Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man nur, wenn man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

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