Mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht

(§ 17-27 VwGVG)

Wenn du eine Beschwerde gegen ein Straferkenntnis eingelegt hast und die Behörde (z.B. Polizei) dir innerhalb von zwei Monaten nicht zugestimmt hat, wirst du irgendwann eine Ladung vom Verwaltungsgericht bekommen. Das kann lange dauern.

Es kann sein, dass das Verwaltungsgericht dann nur aufgrund der Aktenlage entscheidet.

Du kannst aber auch eine mündliche Verhandlung (z.B. in der Beschwerde) beantragen. Du hast das Recht auf eine mündliche Verhandlung.

Es kann auch sein, dass die Richter_in eine Verhandlung anberaumt und du eine Ladung erhältst, wenn du keine beantragt hast.

Die Verhandlung kann auch ohne deine Anwesenheit stattfinden, überlege dir also ob du hingehen möchtest. Es ist auch möglich eine Person hin zuschicken, die dich vertritt, dabei muss es sich nicht um eine Anwält_in handeln. Dafür braucht die dich vertretende Person eine schriftliche, von dir unterschriebene Bevollmächtigung.

Bist du bei der Verhandlung anwesend, kannst du die Bevollmächtigung auch mündlich erteilen. Deine Vertretung kann dann ebenfalls Anträge und Fragen stellen.

In der Regel sind mündliche Verhandlungen sehr kurz.

Bekommst du eine Ladung kannst du den Termin aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Urlaub) verschieben (Anruf, Brief oder Mail schicken).

Ablauf der Verhandlung:

Die Verhandlung findet im Landesverwaltungsgericht statt. (In Wien ist das in der Muthgasse 62 1190 Wien). Beim Eintreten befindet sich dort mittlerweile ein Security, der deine Taschen röntgt und du musst durch einen Metalldetektor.

Beschuldigte und Zeug_innen müssen vorm Gericht ihre Identität bestätigen, also Ausweis mitnehmen…

Die Verhandlung findet manchmal in einem gerichtssaalähnlichen Raum statt, meist aber einfach in einem kleinen Büro. Die Verhandlung ist mündlich und öffentlich, d.h. du kannst auch solidarisches Publikum mobilisieren.

Die/der Richter_in eröffnet die Verhandlung. In der Regel wird er dich erst zum Sachverhalt (das was passiert ist) befragen. Du hast als beschuldigte Person das Recht die Aussage ganz oder teilweise zu verweigern! Es gibt auch keine Sanktionen, wenn du als Beschuldigte_r nicht die Wahrheit sagst! (Es kann nur sein, dass du dich unglaubwürdig machst, wenn du bei einer Lüge ertappt wirst.)

Danach werden normalerweise die Zeug_innen nacheinander aufgerufen.

Zeug_innen müssen draußen warten, bis sie zur Aussage in den Raum gerufen werden. Nach ihrer Aussage können sie anwesend bleiben.

Sowohl du als auch die „belangte Behörde“ (z.B. Polizei) haben Parteistellung, d.h. du und die Polizei können Beweisanträge stellen. Beweise können, z.B. Zeug_innen, Dokumente, Bildmaterial sein. Es ist besser vorher Bescheid zu geben, wenn man Bildmaterial mit nimmt, damit die Verhandlung nicht wegen fehlendem Equipment vertagt werden muss.

Du kannst auch nach der/dem Richter_in die Zeug_innen befragen. Ist ein_e Vertreter_in der Behörde anwesend, kann dieser das auch machen.

Oft werden auch die Polizist_innen die bei dem Geschehen anwesend waren als Zeug_innen geladen. Alle Zeug_innen sind verpflichtet die Wahrheit zu sagen und haben nur ein sehr eingeschränktest Recht auf Aussageverweigerung (es gibt sonst Sanktionen). Ausnahmefälle wären z.B. wenn man sich selbst oder Angehörigen schadet oder wenn man zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (§ 49 AVG). Zeug_innen die vom Gericht geladen werden, müssen auch erscheinen (außer sie haben einen Entschuldigungsgrund).

Die Verhandlung wird protokolliert. Die/der Richter_in wiederholt im Normalfall in eigenen Worten zusammenfassend was gesagt wurde und ein_e Schriftführer_in tippt das ab.

Danach entscheidet die/der Richter_in entweder sofort oder sie/er schickt dir das „Erkenntnis“ in den nächsten Wochen zu. (Bitte schick uns auch den Ausgang und Begründung dafür zu, damit wir die Argumente kennen.)

Bevor du gehst, wird dir das mitgetippte Protokoll vorgelegt. Lies es aufmerksam durch und reklamiere, wenn etwas nicht stimmt oder fehlt. Du musst nicht unterschreiben.

Vorbereitung auf die Verhandlung:

– Ausweis mitnehmen.

– Man kann vorher nochmal Akteneinsicht nehmen (falls etwas Neues dazugekommen ist)

– Akten gut lesen;

– Überleg dir, was deine Strategie und Argumentation ist und welche Fragen du den Zeug_innen stellen magst.

– Überleg dir auch, welche Fragen auf dich zukommen könnten.

– Überleg dir welche Beweise du einbringen kannst und ob diese sinnvoll und nicht belastend sind.

– Bei Video- und Tonaufnahmen ist es evtl. ratsam das vorher bekannt zu geben, damit das Equipment im Verhandlungsraum bereitsteht.

– Falls du das möchtest, organisiere dir eine Vertretung (siehe oben) und mobilisiere solidarisches Publikum.

– Man kann die Situation einer Verhandlung auch vorher in einem Rollenspiel darstellen. Das hilft manchmal sich auf die Situation vorzubereiten.

– Du kannst auch Antirepressions-Gruppen, um Unterstützung bitten.

Bzgl. Verfahrenshilfe lies den Text zur Beschwerde.

Rechtsinfos für Österreich, Demonstrationen, Versammlungen, Strafrecht und Verwaltungsrecht