Straferkenntnis

Was ist ein Straferkenntnis?

Das Straferkenntnis ist der Bescheid am Ende eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. Es setzt fest, wie hoch die Strafe ist und enthält die Gründe, warum sie verhängt wurde. Ordentliches Verfahren heißt, dass die Behörde (z.B. Polizei, Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat,…) ermittelt hat und du Möglichkeit zur Stellungnahme hattest.

Ein Straferkenntnis wird von der Behörde erlassen, wenn die Voraussetzungen für eine Strafverfügung (und damit für ein abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren) nicht vorlagen, oder wenn du Einspruch gegen eine Strafverfügung erhoben hast und dieser abgelehnt wurde. In der Regel wird es schriftlich mittels Rsa-Brief zugestellt, es kann jedoch auch mündlich verkündet werden. Bei mündlicher Verkündigung ist eine schriftliche Ausfertigung nur anzufertigen, wenn du darauf bestehst. Das solltest du unbedingt tun.

Gegen das Straferkenntnis kann man binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde erheben.

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