Ein Gedächtnisprotokoll ist eine Zusammenfassung von bestimmten Ereignissen und dient als Gedächtnisstütze. So kann mensch sich auch noch Jahre nach einem Vorfall an die Ereignisse erinnern.
Ein Gedächtnisprotokoll sollte daher möglichst schnell bzw zeitnahe nach dem Vorfall geschrieben werden. Später wird eure Erinnerung bereits deutlich verblasst (Kurzzeitgedächtnis) bzw durch Schilderungen anderer beeinflusst sein. Gedächtnisprotokolle können für Betroffene oder Zeug_innen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Verhandlung verwendet werden.
Gedächtnisprotokolle sind nur für dich selbst gedacht und sollten daher entsprechend sicher aufbewahrt werden. Gedächtnisprotokolle gehören deswegen auf keinen Fall ins Internet und sollten in ausgedruckter Form nicht unachtsam herum liegen. Per Email sollten Protokolle nur in verschlüsselter Form verschickt werden.
Weitergabe?
Gedächtnisprotokolle sind grundsätzlich nur für dich selbst als Erinnerungshilfe bestimmt. Eine Weitergabe solltest du nur machen, wenn dir (als Verfasser_in) oder anderen daraus keine juristischen Nachteile drohen und euch der oder die Empfänger_in zusichert, das Protokoll nicht ohne eure Zustimmung weiter zu geben. Du solltet das Protokoll auch nur an vertrauenswürdige Personen wie der Rechtshilfe oder deine_r Anwält_innen weitergeben und nur wenn diese dein Protokoll auch tatsächlich brauchen. Du kannst auch nur Auszüge oder anonymisierte Gedächtnisprotokolle weitergeben.
Inhalt
Das Protokoll ist immer subjektiv und ein Bericht wie ihr den Vorfall wahrgenommen habt. Das Gedächtnisprotokoll sollte jedoch nichts Belastendes enthalten – weder über dich noch über andere.
Versucht die Ereignisse und das Erlebte möglichst einfach Schritt für Schritt zu beschreiben und va wichtige Momente möglichst genau zu festzuhalten. Es ist auch wichtig festzuhalten wo und wann dies passiert ist. Deine Anfrufliste auf deinem Handy, SMS oder die Zeitangaben auf Photos und Filmen können hier ebenfalls helfen den Ablauf zu rekonstruieren. Notiert auch Details oder Besonderes wie Wortfetzen, Bekleidungen, Fotograf_innen, Zeug_innen, Polizeieinheit, Dienstnummer etc.
Ein Gedächtnisprotokoll sollte auf keinen Fall belastendes enthalten! Es ist nicht für die Medienarbeit gedacht, muss keine_n überzeugen und bedarf keiner Rechtfertigung oder politischen Erklärungen.
Als Grundlage für diesen Artikel diente der Text der Autonomen Rechtshilfe Linz.