Beschwerde Gegen einen Bescheid

Die Bescheidbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen einen Bescheid, z.B. ein „Straferkenntnis“. Sie muss innerhalb von vier Wochen, nachdem der Bescheid zugestellt wurde erfolgen. Die Frist beginnt mit Zustellung (sobald der gelbe Zettel/Brief im Postkasten liegt). Die Beschwerde wird an die Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat zurückgeschickt (das ist oft die Polizei).

Diese hat zwei Monate Zeit um den Bescheid selbst aufzuheben oder zu ändern, andernfalls muss sie die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht weiterleiten. (Nur in seltenen Fällen hebt die Behörde die Straferkenntnis auf. Sie hat dieses ja selber erst erlassen.)

Was muss in einer Beschwerde stehen?

§ 9 VwGVG regelt was eine Beschwerde jedenfalls zu enthalten hat:

– die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides: d.h. „Straferkenntnis GZ…“ GZ steht für Geschäftszahl, das ist die Zahl die meist links oben am Brief der Straferkenntnis steht. (Manchmal auch AZ…)

– die Bezeichnung der belangten Behörde: das ist die Behörde, die das Straferkenntnis ausgestellt hat (z.B. einfach den Briefkopf abtippen).

– die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist: Das ist das Datum der Zustellung des Straferkenntnises bzw. das Datum an dem die Beschwerde abgeschickt wird. (abgeschickt, nicht verfasst, es zählt also der Poststempel bzw. das Datum auf dem gelben Zettel, der dir bei Abwesenheit in den Postkasten gelegt wird)

– dein Begehren, also was du von der Behörde willst: Das Begehren ist meistens „Aufhebung der Strafe, Einstellung des Verfahrens und in eventu Strafminderung.“ oder nur „Antrag auf Strafminderung“. Wenn man gegen die gesamte Strafe vorgehen will, sollte man immer zusätzlich („in eventu“, das heißt für den Fall, dass die Strafe nicht aufgehoben wird) beantragen, die Strafe zu mindern! Das ist üblich und hinterlässt nicht, wie man manchmal denkt, den Eindruck, dass man „doch etwas gemacht hat“.:

Formunlierungsvorschlag:

Hiermit erhebe ich innerhalb offener Frist gegen das Straferkenntnis GZ … ausgestellt am … von der Behörde … Beschwerde. Ich beantrage Aufhebung des Strafbescheides, Einstellung des Verfahrens, sowie in eventu Strafminderung.“

– Außerdem müssen die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit des Bescheids (= Straferkenntnis) stützt, angeführt werden. Das ist etwas komplizierter. Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten; entweder du argumentierst auf Sachverhalts-ebene (1.), dass heißt du erklärst, dass du nicht getan hast was dir vorgeworfen wurde, bzw. sich das Geschehen nicht so abgespielt hat wie von der Behörde behauptet – oder du argumentierst auf rechtlicher Ebene (2.), dass die Strafe nicht rechtmäßig ist. Das heißt du erklärst, dass du zwar getan hast, was dir vorgeworfen wird, aber diese Handlung nicht strafbar war. Auch eine Kombination aus den beiden Argumentationslinien ist möglich.

Z.B. können Gründe sein:

1. Sachverhalts-ebene: Du hast nicht getan, was dir vorgeworfen wird oder die ganze Situation war anders.

Da geht es dann um eine Beweisfrage. Da die Beschwerde an die Polizei zurückgeschickt wird, solltest du deine Schilderung vom Geschehen möglichst kurz halten, damit die Polizei so wenig wie möglich von deiner Argumentation mitbekommt. Dadurch können sich die Polizist_innen, die als Zeug_innen auftreten, nicht darauf einstellen. Du kannst theoretisch auch nur schreiben, dass das nicht so passiert ist, wie es im Akt steht. Später hast du die Möglichkeit deine Ansicht vor dem Gericht näher darzulegen, dieses entscheidet ja auch.

Überlege dir, ob du Beweise hast, z.B. Videoaufnahmen, Fotos und vor allem Zeug_innen. Du kannst diese dann zur mündlichen Verhandlung laden lassen bzw. mitnehmen. Pass aber auf, dass auf dem Bildmaterial nichts zu sehen ist, was dich oder andere potentiell belasten könnte und verpixel die Gesichter von anderen Personen! Wenn du Zeug_innen hast, dann frag sie vorher, ob sie für dich aussagen wollen und was sie gesehen haben. Gib auf keinen Fall Daten (auch nicht den Namen) von Personen ohne deren Einverständnis an Behörden (z.B. Polizei, Verwaltungsgericht) weiter! Es reicht meist auch aus, in der Beschwerde zu erwähnen, dass du (eine bestimmte Anzahl von) Zeug_innen hast, aber sie erst zur mündlichen Verhandlung benennst und sie dorthin mitnimmst.

2. Rechtliche Begründung: Hier kann es viele Möglichkeiten geben. Am besten ist es, ein bisschen über den Paragraphen zu recherchieren. Ein Beispiel: Wenn du Teil einer Versammlung (Link auf „Was ist eine Versammlung“) warst, sind viele Handlungen, die sonst Verwaltungsübertretungen darstellen können gerechtfertigt: Die Straßenverkehrsordnung steht in der Rangordnung unter dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, Stehen auf der Straße kann im Rahmen einer Versammlung also nicht bestraft werden. Dasselbe gilt z.B. für Ruhestörung oder auch die Störung der öffentlichen Ordnung. Die Polizei qualifiziert Situationen aber häufig nicht als Versammlung, auch wenn sie rechtlich eine wären, in dem Fall kannst du ihre falsche rechtliche Einschätzung als Beschwerdegrund nehmen.

Gründe für die Strafminderung wären z.B. dass dein Einkommen gering ist und die Strafe unverhältnismäßig hoch ist. Meist reicht es, zu schreiben, dass das Einkommen gering ist, gib ihnen nicht gleich detaillierte Informationen über deine Vermögensverhältnisse. Je weniger Informationen die Behörden über dich haben, umso besser!

– Vergiss nicht die Beschwerde zu unterschreiben und das Datum anzuführen!

Sind die Angaben nicht korrekt oder ausreichend gemacht worden, kann man vom Verwaltungsgericht einen „Auftrag zur Behebung des Mangels“ mit einer neuen Frist bekommen. Es ist also nicht unbedingt schlimm, wenn du ein formales Kriterium nicht eingehalten hast. Zumindest klar zu machen, dass es sich um eine Beschwerde handelt, und gegen welches Straferkenntnis, ist für die Beschwerde aber jedenfalls zentral – wenn dein Schreiben nicht als Beschwerde erkennbar ist, kann es sein, dass es eben nicht als Beschwerde gilt und du dadurch die Frist versäumst.

Was kann zusätzlich noch in einer Beschwerde stehen?

Du hast das Recht auf eine mündliche Verhandlung. Diese kannst du beantragen. (Es kann auch sein, dass die_der Richter_in dich zu einer mündlichen Verhandlung lädt, obwohl du sie nicht beantragt hast.)

Formulierungsvorschlag:

„Sollte meiner Beschwerde nicht vollinhaltlich stattgegeben werden, beantrage ich eine mündliche Verhandlung“.

Antrag auf Verfahrenshilfeverteidigung

Es ist möglich eine_n Verfahrenshilfeverteidiger_in zu beantragen für den oder die man die Kosten nicht tragen muss, wenn das eigene Einkommen gering ist. Dem wird nicht immer stattgegeben, sondern nur „soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung“ liegt. Das könnte bei strittigen Rechtsfragen der Fall sein oder evtl. auch bei Personen, die die Amtssprache nicht ausreichend beherrschen. Meist ist es aber nicht notwendig und es ist auch nicht gesagt, dass die Verteidiger_innen dich besser verteidigen, als du dich selbst verteidigen könntest oder dass sie politisch cool sind. Der Antrag auf Verfahrensverteidigung verzögert die Beschwerdefrist bis zur Entscheidung über die Verfahrenshilfe, ab da beginnen die vier Wochen dann neu zu laufen. Du kannst also durch einen Verfahrenshilfeantrag jedenfalls Zeit schinden. Man kann sich auch konkret eine Person als Verteidiger_in wünschen, dem ist vom Verwaltungsgericht “nach Möglichkeit zu entsprechen” (§ 40 VwGVG). Es ist aber empfehlenswert, das mit der_dem Anwält_in im Vorhinein abzusprechen.

Formulierungsvorschlag:

„Ich beantrage die Beistellung einer_eines Verfahrenshilfeverteidiger_in in der Rechtssache GZ (…) Mein Einkommen ist so gering, dass ich die Kosten der Verteidigung, die ich hinsichtlich der komplexen Rechtsfragen benötige, selbst nicht tragen kann. (Nach Absprache erklärt sich RA (…) dazu bereit, die Verfahrenshilfeverteidigung zu übernehmen)“

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