Foto- und Videoüberwachung auf Demos

Die Polizei kann bei Demonstrationen unter bestimmten Umständen ohne, dass es zu einer Straftat gekommen wäre, Video, Foto und Tonaufzeichnungen der Demonstrant_innen machen. Voraussetzung ist gemäß § 54 Abs 5 SPG, dass die Behörde erwartet, dass es zu Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird und die Aufzeichnung deshalb zur Vorbeugung erfolgt.

Bevor die Polizei filmen darf, muss sie die Anwesenden per Lautsprecher über die Aufnahmen informieren. Es ist jedoch leider nicht notwendig, dass alle diese Durchsage auch hören. Ebenso erfolgt diese Durchsage nur einmal am Anfang der Demo.

Seit 1.1.2010 kann die Polizei zusätzlich live Videoaufnahmen gemäß § 54 Abs 8 SPG machen. Die Bilder werden zu den Einsatzleiter_innen übertragen. Es ist keine Durchsage oder Information der Anwesenden rechtlich vorgesehen. In Wien ist zu beobachten, dass die Polizei von dieser Möglichkeit Live Videoübertragungen bei linken Demos zu machen sehr oft Gebrauch macht. Nimmt die Polizei jedoch eine Gefahr wahr, kann sie jederzeit die Liveübertragung aufzeichnen. Im Zweifel ist daher davon auszugehen, dass die Polizei auch filmt und die Kameras benutzt um Anwesende und die linke Szene auszuspionieren.

Aus diesen Gründen, gibt es viele Demonstrant_innen, die es vorziehen, trotz des gesetzlichen Verbots, vermummt auf eine Demonstration zu gehen. Siehe dazu auch Vermummungsverbot auf Demos.

Beachte, dass du nicht darüber informiert wirst, ob du gefilmt wurdest, Daten so über dich ermittelt oder gespeichert wurden. Dies ist leider nur mit einem Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz möglich, sofern dir überhaupt darüber Auskunft erteilt wird.

Die Polizei verwendet bei Videoüberwachungen von Demos meist einen Videoüberwachungswagen. Dies schließt aber nicht aus, dass die Polizei auch Handkameras und -fotoapparate, ev auch Polizist*innen in Zivilkleidung zur Überwachung verwendet.

Zur Überwachung auf Demos siehe auch:

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