Eine Maßnahmenbeschwerde ist die Möglichkeit, die besteht, um sich gegen Polizeigewalt und –willkür zu wehren. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von einer Strafe, die du ev. bekommst, wenn die Polizei z.B. deinen Namen aufgeschrieben hat und dir eine Verwaltungsstrafe vorwirft. Oft ist es für eine Maßnahmenbeschwerde auch schon zu spät, wenn man auf eine Strafe wartet, da man dafür nur 6 Wochen ab dem Ereignis, gegen das man sich beschweren möchte, Zeit hat. Eine Strafe kann aber mehrere Monate auf sich warten lassen.
Wann kann ich eine Beschwerde machen?
Du musst persönlich von einer Polizeimaßnahme betroffen sein. Eine Maßnahme nur beobachtet zu haben reicht dafür nicht. Eine Maßnahme die auf diese Weise bekämpft werden kann muss „Zwang“ oder „Befehlsgewalt“ beinhalten. Das ist jedenfalls der Fall, bei tätlichen Angriffen durch die Polizei, aber auch, wenn du vermutet hast, dass die Polizei notfalls ihren Befehl mit Zwang durchsetzen würde, und du deswegen dem Befehl gefolgt bist. Eine Identitätsfeststellung ist also zB auch ein solcher „Befehl“. Andere typische Beispiele sind: Festnahmen, Durchsuchungen, das Festgehalten werden in einem Kessel, die Anweisung einen Ort zu verlassen etc.
Wie mache ich eine Maßnahmenbeschwerde?
Mit der Verwaltungsreform sind seit 1.1.2014 auch Maßnahmenbeschwerden neu geregelt. Diese werden nun nicht mehr vor einem UVS, sondern vor einem Landesverwaltungsgericht verhandelt.
* Die Beschwerde muss an das Landesverwaltungsgericht des Landes adressiert werden, in dem das Ereignis stattgefunden hat.
* Besonders wichtig ist, dass die 6-wöchige Frist ab dem Ereignis eingehalten wird.
Inhaltlich wird es ratsam sein, die Beschwerde mit einer_m Anwält_in und/oder anderen Personen zu schreiben, die sich rechtlich gut auskennen. Wir unterstützen dich dabei auf Anfrage gerne.
Die Beschwerde muss enthalten (§ 9 VwGVG):
– Die Behauptung in Rechten verletzt worden zu sein
– Eine Beschreibung des Vorfalls
– Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
– Das Begehren, die Maßnahme für rechtswidrig zu erklären
– Das Begehren auf Kostenersatz
– Angaben, die dem Gericht dienen, die Rechtzeitigkeit der Beschwerde zu beurteilen
Was bringt eine Maßnahmenbeschwerde?
Das Ergebnis einer Maßnahmenbeschwerde ist, dass vom Gericht bestätigt wird, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war oder nicht. Wenn du gewinnst, werden dir mehrere hundert Euro -bis zu über Tausend- als Aufwandersatz zugesprochen. Wenn du verlierst, trägst du allerdings ein Kostenrisiko und musst eine Pauschale von ca. 800 € zahlen.
Rechtlich hat die Maßnahmenbeschwerde keine weiteren Folgen, es kann aber ein wichtiges Zeichen sein, der Polizei zu zeigen, dass man nicht alles mit sich machen lässt und schwarz auf weiß zu bekommen, dass ihr Vorgehen rechtswidrig war. In manchen Fällen kann eine gewonnen Maßnahmenbeschwerde auch dazu führen, dass Verwaltungsstrafverfahren in der Sache eingestellt werden. (zB wenn die Auflösung einer Versammlung nicht rechtmäßig war, und es Strafen nach eben dieser Auflösung gab).