Keine Verurteilungen nach Mayday 2021 oder die Sache mit dem Zivilpolizisten

Soweit überblickbar sind mittlerweile alle Strafverfahren, die gegen Teilnehmer*innen der 1. Mai-Demo 2021 (Mayday) in Wien geführt wurden, abgeschlossen. Ein kurzer Rückblick auf die Geschehnisse an diesem Tag: Während die Mayday, die in Ottakring losgegangen ist, in den Votivpark einzog, um mit Musik und Abschlussreden die Demonstration ausklingen zu lassen, wurde sie bereits von einer Hundertschaft an Polizist:innen begleitet. Eine schöne – aber aus rechtlicher Sicht kaum relevante – Aktion, nämlich der Bannerdrop vom Baugerüst der Votivkirche und ein, zwei Bengalos, versetzten die Polizei in höchste Alarmbereitschaft. Weitere Hundertschaften wurden herbeigeholt. Zivilpolizisten, die zuvor bei einer rechtsextremen Corona-Leugner:innen-Demonstration im Einsatz waren, wurden zur Votivkirche beordert. Die Polizei eskalierte die Situation, versuchte die Aktivist:innen, welche sich auf der Votivkirche befanden erfolglos zu verhaften und setzte zivile Cops ein, die für bewaffnete Rechtsextreme gehalten wurden. Wahllos wurden dann Demonstrationsteilnehmer:innen – teilweise sehr brutal – festgenommen, großflächig wurden Personen, die im Sigmund-Freud-Park saßen, eingepfeffert.

Die Polizei rechtfertigt den Einsatz mit der Behauptung, es habe „massive Angriffe gewaltbereiter Personen“ (Seite 8) gegeben. Das ist die klassische Medienstrategie der Behörde, wenn es Kritik an ihrer Arbeit gibt. Belege für die Behauptung gibt es keine und nun sind auch alle Strafverfahren gegen Demonstrant:innen im Sand verlaufen.

Die Sache mit dem Zivilpolizisten

Mehrere zivile Cops waren an diesem Tag bei der Mayday-Demonstration bereits im Einsatz und begleiteten sie durchgängig. Nach der Transpiaktion wurden die Zivilpolizisten, die zuerst bei den Corona-Leugner:innen waren, zusätzlich zum Votivpark beordert. Die Entscheidung diese Zivilpolizisten zur Votivkirche zu rufen ist wohl eher als inkompetente Aktion, denn als bewusster Einsatz eines Agent Provocateur zu werten. Bewirkt hat sie jedoch ähnliches. Die zuvor bei den Corona-Leugner:innen gesichteten Zivilpolizisten, wurden klarerweise für rechte Angreiffer der linken Demo gehalten. Als linke Demonstrant:innen auf sie zukommen, reagieren sie panisch und einer setzt Pfefferspray ein und trifft damit nicht nur Demonstrant:innen, sondern auch seinen Kollegen, während er zu uniformierten Polizist:innen sprintet. Zunächst halten ihn aber auch diese für einen rechtsextremen Provokateur und er wird von mehreren Cops angehalten, fixiert und hinter eine Sperrkette gebracht. Dort gelingt es ihm dann doch, das Missverständnis aufzuklären. Etwas ratlos, wie sie nun mit der peinlichen Situation umgehen sollen, täuschen die Polizist:innen schließlich die Festnahme ihres Kollegen vor und lassen die Demonstrant:innen in dem Glauben, ein Rechtsextremer hätte die Kundgebung mit Pfefferspray angegriffen.

Großflächiger Pfeffersprayeinsatz – die Strategie des Tages

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage heißt es, der Pfefferspray kam an dem Tag einerseits aus Notwehr zum Einsatz – gemeint ist wohl die Sache mit dem Zivilpolizisten –, andererseits wäre der Einsatz erforderlich gewesen, um „eine auf die Vereitelung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstand zu überwinden“. Zitiert wurden also nur die Gesetzesbestimmungen, auf die sich die Behörde stützt (§ 2 Waffengebrauchsgesetz). Die Beantwortung wird nicht konkreter, etwa welche Amtshandlung oder welcher Widerstand dagegen gemeint sein könnte. Der Pfeffersprayeinsatz wird aber verharmlost: Es stimmt nicht, dass nur vereinzelt von dieser Waffe Gebrauch gemacht wurde. Im Gegenteil, es scheint, als wäre es die vorgegebene Einsatzstrategie des Tages gewesen. Beinahe jede:r Beamt:in trug eine überdimensionierte Dose Pfefferspray sichtbar in der Hand oder am Gürtel. Großflächig wurde der Sigmund-Freud-Park, inklusive Infostand und Lautsprecherwagen, mit dem Reizstoff eingedeckt. Rechtlich war der Einsatz wohl nicht gedeckt, denn Pfefferspray zählt als Waffe im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes und die Polizei darf ihn nicht großflächig zur Raumgewinnung nutzen. Soweit uns bekannt ist, wurde keine Maßnahmenbeschwerde gegen den Pfeffersprayeinsatz eingebracht, insofern wird dieses Thema wohl auch kein rechtliches Nachspiel für die Polizei haben.

Die nachfolgende Repression

Auch wenn einige Demonstrant:innen festgenommen und angeklagt wurden, kam es zu keiner einzigen Verurteilung. Wir zählen drei Freisprüche – allerdings wurden zwei Personen nicht an diesem Tag festgenommen, sondern (vermeintlich) nachträglich identifiziert –, vier Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft und eine Diversion. Dabei waren die Strafverfahren wegen der Mayday-Demonstration verhältnismäßig schnell abgeschlossen. Die Ergebnisse bedeuten, dass die Vorwürfe haltlos waren. Trotzdem haben sie ihren Zweck erfüllt, nämlich Einschüchterung von Protestierenden und die klare Botschaft zu setzen, wer auf eine linksgerichtete Demonstration geht, muss mit repressiven Folgen rechnen.

Untersuchungshaft als statuiertes Exempel

Das erste Strafverfahren war schon im Mai 2021 beendet, da die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurückzog und das Strafverfahren daher einzustellen war.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen einen Polizisten getreten zu haben. Dies konnte jedoch mit Videos rasch widerlegt werden. Verhaftet wurde er, als er filmte, wie die Polizei massiv – und wohl auch rechtswidrig – von Pfefferspray Gebrauch machte. Hier findet ihr das Video. In Haft kommunizierte der Beschuldigte sofort, dass sich auf seinem Mobiltelefon ein entlastendes Video befindet, doch weder Polizei noch Staatsanwaltschaft machten sich die Mühe, es zu sichten.

Der Beschuldigte verbrachte deshalb drei Tage im Gefängnis, da der Staatsanwalt einen völlig haltlosen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft einbrachte. Entlastende Beweise wurden von der Polizei und dem Staatsanwalt ignoriert, obwohl sie davon nachweislich Kenntnis hatten.

Im Antrag auf Verhängung von Untersuchungshaft wurde Fluchtgefahr und Tatwiederbegehungsgefahr behauptet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Untersuchungshaftgründe angenommen wurden. Fluchtgefahr ist bei österreichischen Staatsangehörigen mit festem Wohnsitz im Inland, wie es bei dem Beschuldigten der Fall war, in der Regel nicht anwendbar. Tatwiederbegehungsgefahr ist im Normalfall nur bei einschlägigen Vorstrafen relevant, die der Beschuldigte nicht aufwies.

Eigenartig sind auch die Vorwürfe, die sich im Strafantrag fanden: Neben den klassischen Vorwürfen, wie Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 – Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft) und Körperverletzung eines Beamten (§ 84 Abs 2 StGB – Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft), wurde dem Beschuldigten auch der § 84 Abs 4 StGB vorgeworfen, nämlich dass er auch eine schwere Verletzung herbeiführen wollte (Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft). Dieser Vorwurf ist absurd und wurde wohl vor allem wegen der höheren Strafdrohung herangezogen.

Das staatliche Vorgehen gegen den Demonstranten kann in diesem Fall nicht nur als ungewöhnlich, sondern als gezielte Schikane gegen linke Demonstrierende gesehen werden. Gegen den Staatsanwalt wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht und wegen der Festnahme durch die Polizei eine Maßnahmenbeschwerde.

Ein weiterer Link.

Einstellungen, Freisprüche, Diversion

Wir wissen von neun Festnahmen aus der linken Demonstration, vier davon wurden neben der Votivkirche festgenommen. Laut Innenminister wurden an dem Tag hingegen elf Personen festgenommen. Eventuell ist allerdings eine uns bekannte Festnahme nicht in der Zahl inkludiert.

Eine Person nahm eine Diversion wegen tätlichem Angriff an, hat also formal die Tat eingestanden, wurde aber nicht gerichtlich dafür verurteilt.

Zwei Demonstranten wurde vorgeworfen, Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Sie wurden nach brutalen Festnahmen ohne Bekanntgabe ihrer Personalien aus der Haft entlassen.

Ein weiterer Demonstrant wurde wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt festgenommen. Das Verfahren gegen ihn wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.

Eine Demonstrantin wurde festgenommen, weil sie angeblich eine Sachbeschädigung an einem Auto begangen haben soll. De facto ist sie auf die Motorhaube eines überaus stabilen Geländewagens gestiegen, um die Festnahmen hinter der Polizeikette zu fotografieren. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung ist mittlerweile eingestellt. Unklar ist, warum die Polizei in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung nicht bekannt gab, dass eine Person wegen Sachbeschädigung festgenommen wurde (siehe Frage 13). Die Demonstrantin brachte eine Maßnahmenbeschwerde ein. Im Erkenntnis wurde festgestellt, dass die Polizei sie rechtswidrig vom Auto gezogen hat. Ebenso war ihre Festnahme als auch die Besichtigung des unbekleideten Körpers rechtswidrig.

Ein Demonstrant wurde im Sigmund-Freud-Park wegen des Vorwurfs des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung festgenommen. Im September wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen, das ist der Bericht dazu.

Bei einer weiteren Festnahme eines Demonstranten im Sigmund-Freud-Park kam es zu einer Einstellung des Verfahrens nach gerichtlicher Belehrung, weil der Beschuldigte jugendlich war. Ihm wurde vorgeworfen durch das Werfen einer halbvollen Plastikflasche die Delikte Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung begangen zu haben.

Noch eine dritte Person wurde im Sigmund Freud Park festgenommen, das Verfahren wurde später eingestellt (siehe Kapitel „Untersuchungshaft als statuiertes Exempel“).

Eine Demonstrantin wurde gegen Ende der Versammlung wegen einer Verwaltungsübertretung festgenommen, auch sie gab ihre Personalien nicht bekannt. In Haft wurde sie unter dem Vorwand, dass wegen Drogenmissbrauch gegen sie ermittelt wird, erkennungsdienstlich behandelt.

Zurück zur Sache mit dem Zivilpolizisten

Zwei Personen wurden in diesem Zusammenhang angeklagt. Sie wurden nicht vor Ort beamtshandelt, sondern angeblich im Nachhinein auf dem Videomaterial der Polizei wiedererkannt.

Beiden wurde vorgeworfen, sie hätten in verabredeter Weise versucht den Zivilpolizisten zu verletzen. Einer wurde freigesprochen, weil es für die Richterin nicht nachvollziehbar war, wie die Polizei überhaupt darauf kommt, dass er die Person auf dem Video sein könnte. Der andere wurde freigesprochen, weil auf dem Video ersichtlich war, dass er nichts strafrechtlich Relevantes machte.

Dem zweiten Angeklagten wurde zusätzlich vorgeworfen, einem der Zivilpolizisten gedroht zu haben. Auch hier kam es zu einem Freispruch, weil keine Drohung vorlag. Interessant ist, wie sich die Ermittlungen gegen die beiden entwickelt haben.

Am 4.5.2021 schickt der LVT-Beamte G. eine amikal-anmutende E-Mail an die Staatsanwaltschaft:

„Sehr geehrte Frau Magistra!

Am 01.05.2021 hat eine Gruppe von ca. 10-15 Vermummten (alle Antifa) unter der Führung von X zwei Kollegen in Zivil (SKB, Szenekundiger Dienst) gezielt angegriffen – sie vermuteten, dass es sich um „Rechte“ handelte.

[…]

Es gibt einen eindeutigen Videobeweis, dass X die Gruppe anführte und die Aktion gezielt von ihm gesteuert wurde,…

Ich ersuche um einen Rückruf bzw. bestünde die Möglichkeit eine FNA [Festnahmeanordnung] gegen den Herrn X zu erwirken/beantragen?

Herzlichen Dank und LG aus dem LVT

[Vorname des LVTlers]“

Die Staatsanwaltschaft bittet daraufhin förmlich um Übersendung des Videos und erneut fragt der LVT-Beamte, ob eine Festnahmeanordnung gegen X erlassen werden kann, wie auch in einem späteren Anlassbericht.

Im ersten Amtsvermerk, verfasst vom Zivilpolizisten, führte dieser noch an, dass er die (angeblich angreifende) Person auf keinem Lichtbild eindeutig identifizieren könnte, während er sich bei einer späteren Einvernahme durch das LVT sicher war, X wiederzuerkennen.

Auch der Wortlaut der angeblichen Drohung änderte sich im Verlaufe des Verfahrens. Zuerst gab der Zivilpolizist noch an, zu ihm wäre gesagt worden, dass „sein Hawara bereits festgenommen wurde und sie ihn auch noch erwischen würden“. Am Ende der Ermittlungen des LVTs wurde dann der Satz: „Schleich die von da. Deinen Hawara haben wir schon erwischt. Jetzt verschwind, sunst bist der Nächste“ zur Anzeige gebracht. Während die erste Formulierung, keine strafrechtlich relevante Drohung darstellt, könnte der später behauptete Wortlaut aus juristischer Sicht eine sein. Es macht nur wenig Sinn, dass dies in dem Zusammenhang gesagt wurde und es kam deswegen auch zu einem Freispruch.

Alles in Allem: Repressiver Umgang mit linkem Protest auch ohne strafrechtlichen Verurteilungen

Auch wenn es im Nachhinein – trotz intensiver Bemühungen des LVTs – zu keiner einzigen strafrechtlichen Verurteilung von Teilnehmer:innen der Mayday 2021 kam, wirkte das repressive Vorgehen der Polizei und die Kundgebung wurde stark gestört. Durch den Einsatz von derart viel bewaffneten Beamt:innen wurde bereits im Vorfeld versucht, einen einschüchternden Effekt zu erzielen. Nach der Eskalatioon der Situation durch das unkoordinierte Vorgehen der Polizei, erlitten Anwesende Schmerzen durch den Pfeffersprayeinsatz. Zudem wurde durch willkürliche Personenkontrollen nach den Covidbestimmungen die Demonstration zusätzlich Repression ausgesetzt und effektiv vorzeitig beendet.

Es wird Zeit, dass es nicht mehr Normalität ist, dass die Polizei linke Demonstrationen begleitet und eskaliert.

Prozess wegen 1. Mai Demonstration – Freispruch!

Am ersten Mai 2021 kam es in Wien zu einem Angriff der Polizei auf die Abschlusskundgebung der 1. Mai Demonstration im Votiv- und Sigmund-Freud Park.
Im Zuge dieser Auseinandersetzung kam es neben Übergriffen durch die Polizei auch zu Festnahmen und Anzeigen. Eine Person wurde festgenommen, weil sie laut Anklage einen Polizisten gestoßen und bei der daraufhin erfolgenden Verhaftung versucht haben soll, die Polizist:innen zu attackieren und sich durch u.a. „gezielte Tritte“ gegen die Verhaftung zu wehren.  Prozess wegen 1. Mai Demonstration – Freispruch! weiterlesen

Alle Feminist:innen sind Räuber:innen – Urteil: Doch kein Raub!

Am 17.10.2020 wurden zwei Personen festgenommen und mehrere Stunden im PAZ Roßauerlände festgehalten. Die Festnahmen erfolgten im Zuge von Protesten gegen eine Versammlung von christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner:innen. Einer der beiden Festgenommen wurde ein Mobiltelefon weggenommen und erst Ende Dezember vom LVT Wien wieder ausgehändigt. Was der Zweck der Wegnahme war und was der LVT über zwei Monate mit dem Handy machte, ist nicht bekannt, eine Begründung blieb der LVT schuldig. Das Verwaltungsgericht Wien erklärte die Wegnahme des Telefons jedoch für rechtswidrig.

Die Polizei warf den Festgenommen erst versuchten Raub vor. Dabei handelt es sich um ein Delikt mit besonders hoher Strafdrohung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre). Der Vorwurf war aus juristischer Sicht absurd und so ordnete der Journalstaatsanwalt die sofortige Enthaftung an und leitete Ermittlungen wegen Nötigung, bzw. Körperverletzung (Höchststrafe: 1 Jahr) ein. Das schien den LVT jedoch wenig zu interessieren, den Abschlussbericht verfasste er wieder wegen „Raubes“, was auch die nächste Staatsanwältin aufgriff. So hatten die beiden Feminist:innen Anfang Juni 2021 eine Verhandlung vor einem Schöffengericht.

Vorgeworfen wurde ihnen, dass sie auf der Kundgebung das Fahrrad einer bekannten Pro-Choice-Gegnerin rauben wollten. Eine der Angeklagten wurde rechtskräftig freigesprochen, dass Schöffengericht kam zu dem Schluss, dass sie sich zum Zeitpunkt des Geschehens an einem anderen Ort befand. Die zweite Angeklagte wurde implizit wegen des Vorwurfs des Raubes freigesprochen und bekam eine Diversion wegen Nötigung.

Das Verfahren zeigt mal wieder, wie leicht eine Person bei der Teilnahme einer Versammlung, auch wenn sie gänzlich unbeteiligt ist, mit Repression konfrontiert sein kann. Dass der LVT mittlerweile mal wieder versucht, Delikte mit besonders hohen Strafdrohungen – auch wenn dies juristisch nicht vertretbar ist – der Staatsanwaltschaft schmackhaft zu machen, erscheint besonders bedrohlich.

Es wird noch Geld für die Finanzierung der Rechtsanwält:innen benötigt. Bitte spendet daher an:

Rote Hilfe Wien, IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883 mit dem Betreff „Räuberinnen“.

Trotz Freisprüchen bleibt es dabei: Alle Feminist:innen sind Räuber:innen, denn wir rauben euch das Patriarchat!

Unvollständiger Überblick politischer Repression im Jahr 2020 im Großraum Wien, mit der Bitte um Ergänzungen

Das Jahr 2020 war repressionstechnisch mal wieder ereignisreich und uns sind folgende Verfahren gegen linke Aktivist_innen bekannt. Die Aufzählung bezieht sich nur auf den Großraum Wien:

Im Jahr 2020 sind uns (dem Rechtsinfokollektiv Wien) in Wien 17 Freisprüche in erster Instanz und 9 strafrechtliche Verfahren, die ohne Anklage mit Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft endeten und politischen Hintergrund haben bekannt: Unvollständiger Überblick politischer Repression im Jahr 2020 im Großraum Wien, mit der Bitte um Ergänzungen weiterlesen

Rechtsinfos für Österreich, Demonstrationen, Versammlungen, Strafrecht und Verwaltungsrecht