Das Jahr 2020 war repressionstechnisch mal wieder ereignisreich und uns sind folgende Verfahren gegen linke Aktivist_innen bekannt. Die Aufzählung bezieht sich nur auf den Großraum Wien:
Im Jahr 2020 sind uns (dem Rechtsinfokollektiv Wien) in Wien 17 Freisprüche in erster Instanz und 9 strafrechtliche Verfahren, die ohne Anklage mit Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft endeten und politischen Hintergrund haben bekannt:
Abschirm-Freisprüche: 14 Personen wurden angeklagt, weil sie gegen die rechtsextremen Identitären demonstrierten. Anklagepunkte waren versuchte Sprengung einer Versammlung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, sowie „schwere“ Körperverletzung. Nähere Infos hier. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren schikanös in die Länge gezogen und ist in Berufung gegangen. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts wird derzeit gewartet.
Weg mit dem Karl-Lueger-Denkmal: Im Zuge der antifaschistischen Proteste gegen den Aufmarsch Rechtsextremer im März zu Ehren des Antisemiten und ehemaligen Bürgermeister Wiens Karl Lueger wurde ein Antifaschist festgenommen. Ihm wird vorgeworfen einen Polizisten getreten zu haben als die Polizei die antifaschistische Demo abgedrängt hat. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Favoriten antifaschistisch:
- Im Zuge der antifaschistischen Demonstration am 26.6.2020 in Favoriten wurde eine Person wegen des Vorwurfs des Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt und in weiterer Folge angeklagt. Belastungszeuge war ein Polizist. Dem Angeklagten wird vorgeworfen einen Polizisten durch Körperkraft an einer Amtshandlung gehindert zu haben. Das Verfahren endete mit einem mittlerweile rechtskräftigen Freispruch.
- Acht weitere Personen wurden nach der antifaschistischen Demonstration am 26.6.2020 in Favoriten von rechtsextremen Männern unter anderem mit einer Schreckschusspistole angegriffen. Dieser Angriff war absehbar, trotzdem ließ die Polizei die Demonstrationsteilnehmer:innen nur in kleinen Gruppen den Versammlungsort verlassen. Dadurch waren die Antifaschist:innen ein leichtes Ziel für besagte faschistische Angriffe. In weiterer Folge wurde auch gegen die acht Antifaschisten wegen Raufhandels ermittelt. Die Strafverfahren wurden mittlerweile eingestellt.
Rechtsextremer G. belastet Antifaschist: Am 17.12.2020 wurde eine Person von dem Vorwurf der Körperverletzung an einem Identitären freigesprochen. Der Identitäre machte sehr widersprüchliche Angaben. Er machte erst eine Anzeige bei der Polizei und sagte, er habe niemanden erkannt. Mehrere Tage darauf behauptete er plötzlich, den Angeklagten auf einem politischen Protest wiedererkannt zu haben. Die Richterin teilte den Verdacht, dass der Angeklagte von dem Rechtsextremen aus rassistischen Motiven und, weil er gegen Rechtsextremismus demonstrierte, beschuldigt wurde. Martin Sellner befand sich im Publikum und berichtete über den Prozess mit dem Twitter-Account „Ethnodefender“ und beleidigte in den Tweets den Angeklagten rassistisch. Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.
Klima-Aktionstag 2019: Das letzte Verfahren gegen Aktivist:innen wurde eingestellt. Am 31. Mai 2019 kam es in Wien im Rahmen des Klima Aktionstages zu massiver Repression und Polizeiübergriffe gegen Aktivist:innen. In Folge dessen kam es zu mehreren erfolgreichen Maßnahmenbeschwerden gegen das Vorgehen der Polizei. Einen Bericht dazu findet ihr hier. Das letzte strafrechtliche Verfahren gegen eine:n Aktivist:in wurde schließlich auch eingestellt.
Es wurden zwei Personen in Zusammenhang mit politischen Aktionen verurteilt und einer weiteren eine Diversion ausgesprochen:
Alle Burschenschaften gehören aufgelöst: Eine Person wurde vom Richter Thomas Kräuter wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Belastungszeuge war ein rechtsextremer Burschenschafter.
Protest gegen Klimapolitik: Es gab eine weitere strafrechtliche Verurteilung in erster Instanz wegen einer Transpi-Aktion. Am 27.05.2020 gab es eine Transpi-Aktion gegen die Klimapolitik der Regierung. Diese Aktion hatte einige repressive Konsequenzen. Einerseits klagten die Besitzer:innen der Baustelle die Klima-Aktivist:innen auf Unterlassung. Diese Klage bezifferten sie mit einem absurd hohen Streitwert. Dieser ist ausschlaggebend für die Berechnung der Kosten für Rechtsanwält:innen. Das Gericht hat den Streitwert auch für zu hoch befunden und das Verfahren endete schließlich vor dem Bezirksgericht mit einem Vergleich. Verwaltungsstrafen wegen dieser Aktion wurden mittlerweile eingestellt. Gegen einen der Aktivisten fand im Dezember 2020 ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung (Aufzwicken eines Vorhängeschoßes – Wert 20 Euro) statt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Berufung wurde vom Angeklagten angemeldet.
Intervention in rassistische Polizeikontrolle: Im September kam es am Wiener Donaukanal zu einem Vorfall zwischen der Polizei und Genoss:innen der Migrantifa Wien. Nach Diskussionen bezüglich einer beobachteten rassistischen Polizeikontrolle wurde eine Person der Gruppe wegen einer Verwaltungsstrafe angezeigt, weil sie Ebow’s Song ‚Feuerzeug‘ gesungen hatte. Ein Polizist machte auch rassistische Äußerungen gegenüber der Genossin und sie wurde mit Gewalt festgenommen. Eine weitere Person wurde bezichtigt, dass sie die Festnahme verhindern wollte und wurde deswegen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt und über Nacht inhaftiert. Das Verfahren wegen Widerstand endete mit einer Diversion.
Laufende Verfahren und sonstiges:
Ermittlungen wegen krimineller Organisation: Im Jahr 2020 begannen massive Ermittlungen gegen eine unbekannte Anzahl von Antifaschist:innen wegen des umstrittenen Vorwurfs der kriminellen Organisation (§ 278a StGB) und diversen anderen Straftatbeständen. Dieses Verfahren wird sich noch länger ziehen, bitte seid solidarisch und spendet!
Alle Feminist:innen sind Räuber:innen: Auch begannen Ermittlungen am 17.10.2020 gegen zwei Feminist:innen wegen des Vorwurfs des Raubes. Das Verfahren wurde 2021 mit einem Freispruch und einer Diversion beendet.
Diverses:
- Diverse Verwaltungsstrafen wurden wegen politischen Aktionen ausgestellt. Dabei handelt es sich um die üblichen Strafen nach dem Wiener Landessicherheitsgesetz, dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Versammlungsgesetz. Neu waren natürlich die Verwaltungsstrafen wegen der Ausgangsbeschränkungen, die dazu führten, dass viele Personen immense Summen an den Staat zahlten. Gerade jene, die nicht besonders viel Geld zur Verfügung haben, standen Rechtsmitteln nämlich tendenziell skeptisch gegenüber und bevorzugten es, sofort zu bezahlen.
- Verwaltungsstrafen wegen einer vermummten Teilnahme an einer Versammlung sind hingegen coronabedingt weggefallen.
- Erwähnenswert ist noch, dass sehr viele Verwaltungsstrafen an Versammlungsveranstalter:innen ausgestellt wurden, weil sie die First zur Anmeldung einer Versammlung nicht einhalten konnten oder wollten. Dabei schien es für die Polizei keine Rolle zu spielen, dass die Ereignisse, auf die sich die Versammlungen bezogen, erst nach Ende einer möglichen Anmeldefrist stattfanden. Strafen wurden bspw. bei folgenden Versammlungen ausgestellt: Demonstration am Tag nach dem rassistischen Attentat in Hanau, Spontan-Demonstrationen gegen Abschiebungen oder Demonstrationen nach Femi(ni)ziden.
Aus diversen laufenden und abgeschlossenen Verfahren und Ereignissen lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:
1. Passt auf eure Privatsphäre auf, verschlüsselt eure Mobiltelefone, PCs und Festplatten – niemanden geht es etwas an, was ihr mit wem kommuniziert und die Informationen werden von den Behörden gerne dazu verwendet absurde Vorwürfe zu konstruieren und ins Blaue hinein zu ermitteln. Es wurden auch mehrfach Arbeitsgeräte (Handys und Laptops) „sichergestellt“ auf denen sich vertrauliche Daten aus diesem Kontext befanden.
Es ist durchaus möglich, dass euch eure Telefone auf Demonstrationen abgenommen werden – auch wenn es dafür keine juristische oder sachliche Grundlage gibt. Und: wenn das Handy und der Computer weg sind, dann sind sie mal weg – also verschlüsseln und zumindest von wichtigen Daten (die ihr z.B. laufend für die Arbeit oder Uni braucht) verschlüsselte (!) Back-Ups erstellen. Nutzt außerdem auch verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten für die ihr keine Telefonnummer benötigt.
2. Es kann offenbar vorkommen, dass Personen die von der Polizei als Verdächtige geführt wurden, zuerst als Zeug_innen geladen wurden, um so an Aussagen zu kommen. Also bei jeder Ladung: wende dich an die Rechtshilfestrukturen deines Vertrauens und hole dir juristische Beratung und mach keinesfalls vorschnell Aussagen.
3. Zeigt Euch solidarisch mit von Repression Betroffenen, unterstützt Solikampagnen und Rechtshilfestrukturen.
Solidarität bedeutet nicht, mit den (vorgeworfenen) Handlungen und allen politischen Inhalten der Betroffenen solidarisch zu sein. Solidarität bedeutet, gemeinsam Angriffe auf eine politische Bewegung abzuwehren und die Betroffenen zu unterstützen. Inhalte und Aktionsformen zu diskutieren und auch zu kritisieren ist damit zu vereinbaren – zur rechten Zeit und am rechten Ort.
4. Auch wenn es im vergangenen Jahr zu mehreren erfolgreichen Rechtsmitteln gegen das Vorgehen der Polizei und Freisprüche in Prozessen gab:
Das Rechtssystem ist darauf ausgelegt die bestehende ungerechte Ordnung zu bewahren. Ein positiver Ausgang von Verfahren mildert zwar die negativen Folgen ab, aber jeder Prozess und jedes Verfahren kostet Zeit, Nerven und Geld. Jede Festnahme und Amtshandlung schüchtert ein. Jedes Verfahren dient den Cops dazu Daten zu sammeln. Ganz egal was am Ende raus kommt.
5. Es kam offenbar mehrmals zu Anzeigen gegen (vermeintliche) Linksradikale, Antifaschist:innen etc. mit dem Ziel Ermittlungen zu rechtfertigen und Daten zu sammeln, einzuschüchtern etc. Auch wenn du dich völlig im legalem Rahmen bewegst, kann es sein, dass du aufgrund eines blöden Zufalls oder aufgrund deiner politischen Haltung zum Ziel von Repression wirst.
Auseinandersetzung mit Repression hilft, wenn der Ernstfall eintritt, massiv mit dem Umgang und macht es wesentlich leichter zu einem weniger schlimmen Ausgang zu kommen. Informiere dich über laufende Verfahren, halte dich bezüglich rechtlicher Infos am Laufenden, rede mit Freund:innen, Genoss:innen und Mitbewohner:innen über die Möglichkeit von Repression und entwickelt gemeinsam Strategien.
6. Rechtsextreme und Faschist:innen legen Listen über Antifaschist:innen an. Das war schon immer so und hat sich erneut unter Beweis gestellt, auch wenn der Umfang und die Qualität dieser „Recherchen“ nicht klar ist. Klar ist jedoch, dass es laufend zu einer Zusammenarbeit von Beamt:innen und (organisierten) Neonazis und Faschist:innen kommt – zuletzt soll z.B. ein Beamter des LVT Munition für Maschinengewehre an eine Neonazigruppe verkauft haben. Es ist daher anzunehmen, dass auch Informationen über Personen, Namen und Adresse weiter gegeben werden.