Rechtliche Bekämpfung der Untersagung

Rechtliche Bekämpfung der Untersagung

Beachte, dass gegen eine Untersagung nur der oder die Veranstalter_in der Demo Beschwerde erheben kann.

Du hast das Recht gegen die Untersagung Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu erheben.

Aufgrund des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit kann letztlich gegen die Entscheidung der Sicherheitsdirektion Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Bei dieser Beschwerde besteht jedoch Anwält_innenpflicht.

Bei einer Auflösung einer Demonstration vor Ort können alle von der Auflösung betroffenen Demoteilnehmer_innen mittels einer Maßnahmenbeschwerde die Auflösung rechtlich bekämpfen.

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