Überwachung mit IMSI Catchern

IMSI Catcher sind technische Geräte mit denen die Polizei Handys überwachen kann. IMSI Catcher simulieren eine Funkzelle, wo sich dein Handy dann einloggt. Es kann sowohl festgestellt werden, wer sich einloggt, mit wem und was genau telefoniert, als auch Handystandorte festgstellt bzw Bewegungsprofile erstellt werden. Überlege dir daher ob du dein Handy mitnehmen möchtest.

Der IMSI-Catcher fingiert einen Funkzelle für Handys. Der IMSI Catcher arbeitet dazu gegenüber dem Handy wie eine normale Funkzelle  und gegenüber dem Netzwerk wie ein Handy. Alle Handys in einem gewissen Umkreis buchen sich automatisch bei der Funkzelle mit dem stärksten Signal – also dem IMSI-Catcher – ein. Die fingierte Funkzelle hat zirka eine Reichweite von 100-300 Meter in der Stadt.

Dabei werden alle Daten im Funknetzbereich des IMSI-Catchers erfasst, ohne dass diese es erfahren. Mit dem IMSI Catcher kann sowohl die IMSI Nummern von SIM Karten abgelesen werden und als auch der ungefähre Standort der SIM Karte bzw ihrer oder ihres Inhaber_in festgestellt werden. Mit Hilfe der IMSI Catcher können aber auch Telefonate mitgehört/ aufgezeichnet werden. Wenn du ein anonymes Handy benutzt, ist es der Polizei so auch möglich heraus zu finden, welche Handynummer du benutzt und sodann in einem möglichen Strafverfahren eine Handyüberwachung beantragen. Ebenso können im Wirkungsbereich des IMSI-Catchers die Mobiltelefone unterdrückt werden und so die Handy-Kommunikation in einem bestimmten Gebiet lahm gelegt werden.

Bei Demonstrationen kommen IMSI Catcher zum Einsatz, um die Nummern der Teilnehmer_innen und somit deren Identität festzuhalten. Allerdings werden alle Nummern aus einer Funkzelle „gefangen“ – das heißt wenn zB eine Demo in der Innenstadt stattfindet, werden auch die Nummern aller Mobiltelefone die einfach so in der Nähe sind aufgenommen. Die Geräte können nicht differenzieren, wer an der Demo teilgenommen hat oder wer zb um die Ecke arbeiten war. Hier ein Foto von einem möglichen IMSI-Catcher in Wien.

Die rechtlichen Regelungen zum Einsatz von IMSI Catchern finden sich im Sicherheitspolizeigesetz in § 53 Abs 3b SPG und in der Strafprozessordnung in §§ 134ff StPO. Bei der Überwachung im Rahmen eines Strafverfahrens, wo ein Gericht dieser Überwachung zustimmen muss, wird nicht explizit von IMSI Catchern gesprochen. Diese können aber bei der Überwachung von Handys im Rahmen der Strafprozessordnung eingesetzt werden.

Ohne gerichtliche Bewilligung in Österreich ist der Einsatz von IMSI Catchern seit 2008 im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes zur Standortfeststellung eines Handys einer gefährdeten Person zulässig. Nach dem Sicherheitspolizeigesetz ist die Vorraussetzung für den Einsatz, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen vorliegt, was gerade im Gegensatz zur sonst in Sachen Überwachung geforderten richterlichen Bewilligung keine große Hürde ist. Telefonüberwachungen werden normalerweise im Strafverfahren durch die Betreiber_innen nach richterlicher Bewilligung vorgenommen, diese strengeren Regelungen können durch den Einsatz der Catcher umgangen werden. Es ist technisch kaum nachvollziehbar, ob und wie die IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen sind. In der Praxis ist daher davon auszugehen, dass IMSI Catcher bei größeren Demos sehr wohl zum Einsatz kommen!

IMSI Nummer: ist eine 14-15stellige Nummer anhand derer Netzteilnehmer_innen innerhalb von Telefonnetzen identifiziert werden können. Die Nummer wird auf der SIM Karte gespeichert, bezieht sich aber nicht auf die Rufnummer. IMSI steht für International Mobile Subscriber Identity und setzt sich aus drei Codes zusammen, wobei die ersten 3 Ziffern für den Staat, die weiteren 2-3 für das Netz und die folgenden für den_die Teilnehmer_in stehen.

Zum Weiterlesen:

Zur Überwachung auf Demos siehe auch:

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