Am 09.11.2015 fand der Dritte Verhandlungstermin von Jahn B. am Landesgericht Wien wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt und fahrlässiger schwerer Körperverletzung statt.
Für mehr Infos zum ersten Verhandlungstermin, gibt’s hier unseren Bericht dazu.
Beim zweiten Verhandlungstermin im August kam es zur Abänderung der Anklage seitens der Staatsanwaltschaft, die nun „nur“ mehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausging, und zur Entscheidung des Gerichts ein Sachverständigengutachten bezüglich der Ursache der Verletzung des Polizisten zu erstellen. Am Montag wurde dieses Gutachten dann von einem Sachverständigen vorgestellt.
Demnach wurde der Sehnenriss des Polizisten durch eine erhöhte Belastung verursacht. Wann genau es zu dieser Belastung kam, konnte natürlich nicht festgestellt werden. Auch etwaige Vorschäden der Sehne konnten nicht ausgeschlossen werden und die Frage, warum der Polizist die Verletzung, die doch mit deutlichen Schmerzen verbunden ist, nicht sofort nach der Amtshandlung bemerkte, blieb auch ungeklärt. Trotz eingehendem Befragen des Sachverständigen durch den Verteidiger von Jahn und mehr als unklarer Sachlage, sah der Richter beide Delikte als gegeben an und verurteilte Jahn zu einer Geldstrafe von 360 €.
Weiters sprach er dem Polizisten, der Schmerzengeld für die Verletzung, Schadenersatz für die Operationskosten, Dienstentgang und Schadenersatz für zukünftige Folgen geltend gemacht hatte, insgesamt 14.000 € Schadenersatz zu. Diese Summe kann sich jedoch noch erhöhen, da es auch noch zu weiteren „Schäden“ auf Grund der Verletzung kommen kann, die dann ebenfalls von Jahn zu tragen sind.
Der Richter begründetet das Urteil damit, dass sich Jahn einfach hätte festnehmen lassen sollen und dass es noch nie etwas gebracht habe „sich gegen Polizeibeamte zu wehren“. Die brutale und unverhältnismäßige Verhaftung von Hüseyn, die Anlass für Jahns solidarisches Einschreiten war, sah der Richter lediglich als „fragwürdig“ an. ( Hüseyn wurde bei seiner Festnahme von mehreren Wegabeamt_innen auf einer Ubahn Platform während normalem Betrieb brutal festgenommen. Er erlitt dabei eine schwere Kopfverletzung.)
Staatliche Repression hat, wie hier klar erkennbar ist, sehr viele Facetten. Jahn muss für die Geldstrafe aufkommen, muss die Prozesskosten tragen, muss die Anwaltskosten tragen und die in diesem Fall am schwersten wiegenden Schadenersatz aufkommen. Aber auch der monatelange Prozess, der damit verbundene Stress und die Erfahrung, Opfer aggressiver Polizeiarbeit zu unterstützen und daraufhin verurteilt zu werden, sind Teil der Repression. Solidarität ist in solchen Momenten nicht nur eine Waffe, sondern eine politische Notwendigkeit. Zeigt euch solidarisch mit Jahn, helft ihm bei der Bewältigung der Kosten und bleibt aktiv!
Kontodaten:
Kontoinhaberin: Bündnis Linz gegen Rechts
IBAN: AT93 5400 0002 0065 9688
BIC: OBLAAT2L
Verwendungszweck: „Spende für Prozesskosten“