Rein „ziviler Ungehorsam“ der Tierschützer_innen

Der Standard berichtet, dass im Tierschutzprozess nach den Freisprüchen nunmehr das schriftlichen Urteil vorliegt. Die Richterin Sonja Arleth stellt in ihrer Urteilsbegründung fest, dass von einer kriminellen Organisation keine Spur sei und es sich rein um „zivilen Ungehorsam“ der Tierschützer_innen handle, der nicht strafbar wäre.

standard.at: Rein „ziviler Ungehorsam“ der Tierschützer_innen

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