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Solidarität mit J.A.I.B. – Soli-Fest am 4.7.2012

Solidarität mit J.A.I.B.

Soli-Fest am Mi, 4.7.2012 ab 18 Uhr
am Unicampus Altes AKH im Hof 2 vor der Gewi

Worum geht’s?

Seit der Audimaxbesetzung im Herbst 2009 überwacht und ermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT Wien) gegen die Studierendenprotestbewegung unibrennt. Seit Mai 2010 wurde zusätzlich mit Hilfe des Ermittlungsparagraphen § 278b StGB wegen des Verdachts einer „Terroristischen Vereinigung“ mehrere Student_innen observiert, Handys überwacht und schlussendlich nach einem Mistkübelbrand vor dem AMS Redergasse vier Student_innen (J.A.I und B.) für fünf Wochen in U-Haft festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die vier Betroffenen J.A.I.B. aufgrund von vagen Vermutungen/Verdächtigungen wegen versuchter Brandstiftung angeklagt. Am 13. März 2012 fand der erste Prozesstag statt. Das Verfahren ist derzeit vertagt, der nächste Prozesstermin steht noch nicht fest, da das Ergebnis eines Sachverständigen abgewartet wird.

Gemeint sind wir alle!

Der Vorwurf einer Terroristischen Vereinigung wurde zwar mittlerweile fallen gelassen, doch Repression betrifft uns alle. Nicht nur die Betroffenen, sondern wir alle sollen durch derartige Verfahren eingeschüchtert und so von Protest abgehalten werden. Die Gesetzesverschärfungen im letzten Halbjahr und die Überwachungs-Aktivitäten des Verfassungsschutzes bei den Protesten der Intenationalen Entwicklung (IE bleibt) zeigen, dass nach wie vor wir alle gemeint sind!

Repression kostet Geld!

Anwält_innenkosten, Aktenkopien, Prozesskosten und Soli-Arbeit verursachen Kosten für die Betroffenen. Wir, das Rechtsinfokollektiv, rufen zur Solidarität mit den Betroffenen J.A.I.B. auf und

veranstalten ein kleines Soli-Fest mit Film schauen am Unicampus.

Es wird vegane Crepes, Solicocktails, Bier, sonstiges Trinken, einen Film und Musik geben!
Alle Spenden kommen J.A.I.B. zu Gute!

Für den Freispruch von J.A.I.B.!
Smash §§ 278 ff StGB!

Mehr Infos zum Prozess auf der Soli Seite von J.A.I.B. : http://fightrepression2010.tk/

Rein „ziviler Ungehorsam“ der Tierschützer_innen

Der Standard berichtet, dass im Tierschutzprozess nach den Freisprüchen nunmehr das schriftlichen Urteil vorliegt. Die Richterin Sonja Arleth stellt in ihrer Urteilsbegründung fest, dass von einer kriminellen Organisation keine Spur sei und es sich rein um „zivilen Ungehorsam“ der Tierschützer_innen handle, der nicht strafbar wäre.

standard.at: Rein „ziviler Ungehorsam“ der Tierschützer_innen