Mobilisierung

Geschrieben von Stefan H.

Bei der Mobilisierung zu Demonstrationen, Aktionen etc solltet ihr auch darauf achten wie ihr eure Aufruftexte und euer Mobilisierungsmaterial gestaltet. Es gibt im Strafgesetzbuch und Verwaltungsstrafgesetz mehrere Bestimmungen, die bestimmte Aufrufe unter Strafe stellen. Ein Verstoß dagegen, kann auch dazu führen, dass die Polizei versucht euer Mobilisierungsmaterial einzuziehen (§ 26 Strafgesetzbuch).

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