Verschärfungen im Versammlungsrecht deutlich spürbar

2017 wurde das Recht, sich zu versammeln, weiter beschränkt. Die Novelle  wurde stark kritisiert. In der Gesetzesänderung wurde u.a. die Anmeldefrist für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden erhöht und ein sogenannter „Schutzbereich“ für Versammlungen eingeführt. De facto handelt es sich bei dem „Schutzbereich“, um eine Verbotszone, denn im Umkreis von 50 Metern zu einer Versammlung darf ohne vorherige Genehmigung keine weiter Versammlung stattfinden. Beide Verschärfungen haben zu vielen absurden Verwaltungsstrafen geführt.

Anmeldefrist für Versammlungen: 48 Stunden

Rassistische und misogyne Morde, drohende Abschiebungen, das Bekanntwerden von furchtbaren Lebensbedingungen, rechtsextreme und antisemitische Angriffe, Verhaftungswellen: Wer deswegen in Österreich zeitnah eine Versammlung veranstaltet, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, weil die 48-stündige Anmeldefrist klarerweise nicht eingehalten werden kann, wenn spontan auf ein Ereignis reagiert werden soll. Wegen genau solcher Versammlungen wurden in den letzten zwei Jahren Strafen an Organisator:innen ausgestellt und das nicht nur in Einzelfällen, sondern als gängige Behördenpraxis in ganz Österreich, wie die folgenden Fälle zeigen: Verschärfungen im Versammlungsrecht deutlich spürbar weiterlesen

Polizeirepression gegen Raddemo

Heute wurde eine antifaschistische Demonstration von der Polizei aufgelöst und die Namen der Personen festgestellt. Teilweise wurden auch Fotos von ihnen gemacht und Kleidung bzw. Rucksäcke durchsucht. Die Polizei hat sich auf den § 118 StPO berufen. Die Identitätsfeststellungen seien also wegen angeblicher gerichtlicher Straftaten und nicht bloß wegen Verwaltungsübertretungen erfolgt. Um welche Straftaten es sich handeln soll, ist unklar. Polizeirepression gegen Raddemo weiterlesen

Kostenersatzpflicht Für Polizeieinsätze: § 92a Abs 1a SPG

Im Überwachungspaket 2018 wurden massenhaft neue staatliche Überwachungsmaßnahmen beschlossen: Die „Bundestrojaner“-Regelung wurde mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die massive Ausdehnung der Videoüberwachung, die Beschränkung des Briefgeheimnisses und das Verbot von anonymisierten SIM-Karten sind uns aber nach wie vor erhalten geblieben.

Weil damals so viele wahnwitzige Maßnahmen beschlossen wurden, ist eine unscheinbar scheinende Bestimmung kaum thematisiert worden: Es wurde eine Kostenersatzpflicht für Polizeieinsätze beschlossen (§ 92a Abs 1a SPG). Kostenersatzpflicht Für Polizeieinsätze: § 92a Abs 1a SPG weiterlesen

Alle Feminist:innnen sind Räuber:innen – Vorwurf Raub – Spendenaufruf

Zwei Personen sind nach Protesten in Wien, welche sich am 17.10.2020 gegen eine Versammlung von christlich-fundalistischen Abteibungsgegner:innen richtete, wegen Raub angeklagt (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre). Den Aktivistinnen wird vorgeworfen einer Fundamentalistin ein Fahrrad geraubt zu haben. Der Vorwurf ist rechtlich völlig absurd und ist auch ein Versuch der Staatsgewalt gegen legitime, feministische Proteste möglichst repressiv vorzugehen. Das ganze ist aber nichts neues: Politischer Aktivismus gegen das Patriarchat und für einen freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und reproduktive Selbstbestimmung wurden in der langen Geschichte feministischer Kämpfe und bis heute immer wieder systematisch versucht zu kriminalisieren. Der Staat versucht dabei mit allen Mitteln die (hetero-)sexistische und patriarchale Gesellschaftsordnung aufrecht zu erhalten und durch massive Strafandrohungen jeglichen Widerstand zu unterbinden. Feministische Kämpfe sind immer kollektiv, lassen wir auch mit Repressionen niemanden alleine!

Das Verfahren findet vor dem Schöffengericht statt, daher sind die Kosten für die Anwält:innen höher als sonst.
Bitte spendet daher an

Rote Hilfe Wien, IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883 mit dem Betreff „Räuberinnen“.

Verwaltungsstrafen gegen Genoss*innen – Graz 9.1.21

Offensichtlich braucht die LPD Steiermark dringend Geld und schickt daher gerade Personen Strafverfügungen, in denen sie behauptet, die adressierten Personen haben bei einer Demonstration der „ANTIFA“ am 09.01.2021 in Graz teilgenommen und somit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.

Falls ihr ebenfalls von diesen unseriösen Spendenbriefen betroffen seid, wendet euch an eure lokalen Rechtshlifestrukturen um diese Strafverfügungen zu bekämpfen.

Die LPD Steiermark soll sich doch bitte das Geld vom Herrn Finanzminister holen, wenn er seinen Laptop wieder gefunden hat.

Soldarische Grüße!

Für eine Vernetzung gerne auch dem Rechtsinfokollektiv eine E-Mail schreiben!

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