Was weiß der Staat?

Geschrieben von Stefan H.

Du hast das verfassungsgesetzlich garantierte Recht, vom Staat und seinen Behörden zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten bisher über dich gespeichert wurden und warum. Dieses Recht ist das „Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz“ und ist gratis.

Gerade in Anbetracht der jüngsten Gesetzesänderungen ist dieses Recht auf Information über deine Daten besonders wichtig: Denn zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten können Polizei und Verfassungsschutz seit 1. April 2012 im Rahmen geheimdienstlicher Tätigkeiten und zur „präventiven Analyse im Sinne des Staatsschutzes“ weit mehr Informationen über dich sammeln als bisher. Auch deine Vorratsdaten über dein Handy und deinen ­E-Mail-Verkehr werden nun präventiv für sechs Monate gespeichert.

Grund genug, um beim Innenministerium, der Polizei und dem Verfassungsschutz nachzufragen, was über dich gespeichert wurde und wird.

Wir empfehlen, ein Auskunftsbegehren bei folgenden Polizeibehörden zu machen:

  • Bundesministerium für Inneres (BMI)
  • Sicherheitsdirektion (SD) deines Bundeslandes
  • falls es in deiner Stadt eine Bundespolizeidirektion (BPD) gibt, auch dort.

Besonders interessant sind die Datenbanken des Verfassungsschutzes, (Elektronisches Dateninformationssystem (EDIS)), der Polizei (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem (EKIS)) oder die nationale Datenbank für das Schengen-Abkommen.

Die Behörde muss dir binnen acht Wochen antworten (Postweg einrechnen!). Also merk dir das Versanddatum. Schick’ dein Auskunftsbegehren zur sicheren Dokumentation am besten per Telefax oder eingeschriebenem Brief. Aus bestimmten Gründen kann dir die Auskunft jedoch verweigert werden: z.B. wegen eines laufenden Verfahrens. Pro Kalenderjahr kannst du bei jeder Behörde einmal ein kostenloses Auskunftsbegehren stellen. Möchtest du im selben Jahr ein zweites Auskunftsbegehren einbringen, kostet dieses eine geringfügige Gebühr.

Weitere Infos, ein Muster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für ein Auskunftsbegehren findest du unter:

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