Newsletter zu Ortsabwesenheit und Strafen bei PAZ Rossauerlände

Hallo,

Weil gerade die Verwaltungsstrafen für die Anti-Abschiebe-Aktion vorm PAZ Rossauer Lände im vergangenen April ins Haus flattern und wir euch außerdem daran erinnern wollen, was ihr machen könnt, damit ihr keine Fristen für Einsprüche u.ä. verpasst, hier ein kurzer Newsletter vom rechtsinfokollektiv.

(1) Ortsabwesenheit

Es ist Sommer und für viele beginnt damit auch die Reisezeit. Weil die
Behörden leider nie Pause machen, heißt das für alle, die in den letzten Monaten von der Polizei aufgeschrieben wurden, bzw. sich gerade irgendwo in einem Verwaltungsstrafverfahren befinden, dass sie weiterhin blaue Briefe bekommen könnten. Damit ihr keine Fristen und damit Möglichkeiten die Strafe zu beinspruchen, verpasst, ist es am einfachsten, sich beim Postamt „ortsabwesend“ zu melden. Dazu braucht ihr einen Lichtbildausweis, es kostet
nichts und abgesehen von Rsa und Rsb Briefen wird euch Post normal zugestellt. Zu beachten ist dabei aber, dass ihr euch einige Tage im Voraus melden müsst und euch nicht ab sofort abwesend melden könnt. Falls ihr trotzdem eine Frist verpasst, gibt es noch eine Möglichkeit, wieder ins Verfahren einzusteigen („Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“). Diese ist aber weitaus komplizierter, als sich einfach abwesend zu melden. Außerdem müsst ihr innerhalb von sehr kurzer Zeit nachdem ihr wieder nachhause gekommen seid,
reagieren. Wenn ihr in so einer Situation seid, meldet euch am besten per E-Mail beim riko.

(2) Verwaltungsstrafen PAZ Rossauer Lände

Gerade kommen die Strafverfügungen für die Anti-Abschiebe-Aktion vorm PAZ Rossauer Lände im April an. Wir haben uns angesehen, wie die Behörde argumentiert und aus unserer Sicht wird es für all jene, die gegen Ende am Gehsteig („Kreuzungsplateau“) gekesselt wurden und aus dem Kessel heraus aufgeschrieben wurden, schwierig mit den Einsprüchen durchzukommen, weil die Versammlung von Seiten der Behörde aufgelöst wurde. Falls ihr Lust habt, rechtlich dagegen vorzugehen und Einspruch zu erheben, ist es trotzdem nicht
gesagt, dass es aussichtslos ist . Auf jeden Fall macht es Sinn,
Strafminderung zu beantragen, da die Strafe dadurch ziemlich sicher vermindert wird. Dazu schreibt ihr einen eingeschrieben Brief oder ein Fax an die Behörde, deren Adresse auf dem Brief steht. Darin muss auf jeden Fall stehen:
Die Aktenzahl, die auf der Strafverfügung steht, „Ich beantrage
Strafminderung, da mein Einkommen niedrig ist und die Strafhöhe daher unangemessen ist“ und eine Unterschrift. Verpasst die Frist (14 Tage) nicht!
Genauere Infos zum Verwaltungsstrafverfahren findet ihr auch auf unserer Homepage.

http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/nach-der-demo-demo-teilnahme/verwaltungsstrafverfahren/

Allerdings sind bei dieser Aktion sicherlich auch in anderen Situationen Personen aufgeschrieben worden, in diesem Fall kann es natürlich Spielraum geben. Am besten meldet ihr euch per E-Mail bei uns, vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit. Dasselbe gilt v.a. Für Personen, die zu dem Zeitpunkt, als die Versammlung aufgelöst wurde an einem anderen Ort als diesem „Kreuzungsplateau“ waren und insofern die Auflösung nicht mitbekommen haben.

solidarische Grüße, euer riko

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