Die Verkühlungsverordnung – Am Freitag mit oder ohne Mütze und Schal in der Stadt

Hier erst mal eine kurze Erklärung, was es mit dem Vermummungsverbot am Freitag auf sich hat. Dass das ganze eine riesige Frechheit ist, rechtlich und verfassungsgesetzlich unhaltbar und wieder einmal zeigt, dass die Polizei immer und überall versucht, mit allen Mitteln, ihre Befugnisse auszuweiten, dazu mehr in den nächsten Tagen.

Die Polizei hat am Abend des 21.1.2014 eine Verordnung erlassen, derzufolge es von 24.1.2014 , 16.30 bis 25.1.2014, 3.00 in den Bezirken 1 – 9 verboten sein wird, sich vermummt im öffentlichen Raum aufzuhalten. Ganz unabhängig vom Vermummungsverbot, das immer auf Demonstrationen besteht.

Es ist einerseits verboten „Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um die Wiedererkennung zu verhindern“. Es ist also nur strafbar, sich dick einzupacken und das Gesicht zu verbergen, wenn es zum Zweck der Vermummung dient. Nicht wenn der Zweck zB ist, sich vor Kälte zu schützen. Das wäre die rechtlich richtige Auslegung, der die Polizei aber nicht immer folgt.

Zweitens ist es strafbar „Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern“. „Dem Wesen nach“ sind allerdings nur wenige Gegenstände dazu bestimmt gerade die Feststellung der Identität zu verhindern. Darunter fällt zB eine Sturmhaube o.ä. Nicht aber ein Schal. Die Polizei darf auch nicht willkürlich Taschen kontrollieren, ob in ihnen ein Vermummungsgegenstand zu finden ist. Jegliche Kontrolle muss immer mit einen konkreten auf die individuelle Person gerichteten Verdacht verbunden sein. Es ist leider – wie so oft – so, dass die Polizei dies gerne weit auslegt und widerrechtlich auch hier womöglich schon einen Schal reichen lässt.

Beide Verwaltungsübertretungen sind mit bis zu 500 € (!) strafbar. Wer sich im Zusammenhang mit diesen Verwaltungsübertretungen nicht ausweist, oder trotz Ermahnung in dem „strafwürdigen Verhalten“ „verharrt“, kann weggewiesen werden. Alternativ dazu, kann der Gegenstand, mit dem mensch sich vermummt, weggenommen werden, oder letztendlich kann mensch sogar festgenommen werden.

Wir halten fest: Grundsätzlich ist das Tragen von Schals und Hauben auch am Freitag in ganz Wien weiterhin nicht verboten!

Wenn ihr doch dafür eine Strafe bekommt, später unbedingt eine Beschwerde erheben! Wir halten die Verordnung für gesetzwidrig, damit würde sich die Strafe dafür erübrigen.

hier kann man die Verordnung im Originaltext herunterladen: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/601803_Polizei-verordnet-Vermummungsverbot.html

http://www.polizei.gv.at/wien/start.aspx?nwid=4552384331527437756E343D&ctrl=3734335266674D385951343D&nwo=0

kritisch zur Verordnung: http://derstandard.at/1389857874968/Gesicht-verhuellen-verboten-Laut-Verfassungsjurist-unverhaeltnismaessig

auch mit einer spannenden rechtlichen Argumentation: http://solidaritaetsgruppe.org/article/20140122_Pressemitteilung_zum_Vermummungsverbot_der_LPD_Wien.php

und noch ein paar gesammelte Stellungnahmen:

http://wien.orf.at/news/stories/2626787/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0121/ellensohn-wiener-polizei-zeigt-mehr-respekt-vor-holocaust-verharmlosern-als-vor-der-bundesverfassung

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0001/offensive-gegen-rechts-autoritaeres-schalverbot-der-polizei-anfechten

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0064/neuerdings-notstandsgesetze-in-wien

http://www.youtube.com/watch?v=Daw2J47eYPs&list=PL3izSltiwQAPloFzRAu3HwX0KcoNPJ59P&feature=share

Schreibe einen Kommentar