Der Standard berichtet in seiner online Ausgabe über Willkür gegen Guineer, der sich seiner Abschiebung widersetzte. Der Verfassungsgerichtshof gab nun in seiner höchstgerichtlichen Entscheidung Ousmane Recht und stellte fest, dass der Asylgerichtshof die Angaben nicht ausreichend überprüft und “ willkürlich“ gehandelt hat. Der Asylantrag von Ousmane muss nun neu behandelt werden.
Zwei Polizisten möchten bei inhumanen und inakzeptabel angesehenen Amtshandlungen nicht gezeigt werden – und klagen deshalb Purple Sheep auf Schadenersatz in der Höhe von 23.000,00 Euro.Konkret geht es um jene Bilder, die wir bei der Abholung von Ani R. gedreht und der Presse zur Verfügung gestellt haben. Die Folge der Berichterstattung war, dass wir den tatsächlichen Gesundheitszustand von Ani dadurch dokumentieren konnten und das Mädchen eine humanitäre Niederlassung erhalten hat.
Die Polizisten waren für uns in diesem Fall nur ausführende Beamte einer menschenverachtenden Entscheidung, sie selbst setzten kein rechtswidriges Verhalten und waren auch nicht im Mittelpunkt unserer Dokumentation.
Es stimmt, dass – falls wir den Fall verlieren – uns der Konkurs droht, da wir die Summe nicht aufbringen können.
Die Existenz des Vereins steht für uns nicht im Mittelpunkt.
Wir sehen in der Klage einen eindeutigen Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen, um zukünftig Polizisten bei der Durchführung ihrer Amtshandlungen nicht mehr filmen zu dürfen bzw. nicht mehr veröffentlichen zu dürfen.
Laut Harald Karl, unserem Anwalt, hätte unsere Verurteilung die Folge, dass jedesmal wenn sich ein Polizist auf einem Foto erkennt, dieses nicht veröffentlicht werden dürfte.
Für Purple Sheep eine Folge, die in einer modernen Demokratie einfach nicht sein darf.
Wir werden uns in keinem Fall mit der Gegenseite vergleichen und wir bitten unsere Unterstützer, nicht für den Streitwert zu spenden. Purple Sheep sammelt für Lebenshaltungskosten von KlientInnen ohne Grundversorgung.
Es geht in diesem Streit an erster Stelle nicht um unseren Verein oder um AsylwerberInnen.
Vielmehr geht es um uns alle, uns BürgerInnen, die man bei der Dokumentation von Missständen versucht, einzuschüchtern.
Und genau das ist die rechtspolitische Frage im Verfahren und der Punkt gegen den wir uns alle wehren müssen, ob als einzelner, als NGO oder als Medienvertreter.