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Wie schütze ich mich vor versäumten Fristen?

Geschrieben von Stefan H.

Im letzten Halbjahr sind vor allem bei den Studierendenprotesten von #unibrennt und „IE bleibt“ mehrere hundert Aktivist_innen von der Polizei aufgeschrieben worden. In den meisten Fällen ist es unserer Information zu Folge noch unklar, ob auf diese Identitätsfeststellungen Verfahren und Strafen folgen. Da der Sommer kurz vor der Türe steht und viele Menschen in dieser Zeit nicht an ihrem üblichen Wohnort sind, besteht besonders im Sommer die Gefahr Fristen zu versäumen und Verfahren so ungewollt zu beenden.

Wenn du ein laufendes Verfahren hast, du einmal kontrolliert wurdest oder im Ungewissen über das weitere Vorgehen der Polizei bist, solltest du dich daher vor versäumten Fristen schützen. Wir wollen dich daher mit diesem Text grundlegend über Fristen informieren und Möglichkeiten aufzeigen das Versäumnis von Fristen zu verhindern.

2 Wochen Frist

Im Verwaltungsstrafverfahren ist die gängige Dauer von Rechtsmittelfristen zwei Wochen ab Zustellung. Sowohl bei Strafverfügungen als auch bei Straferkenntnissen (=Bescheid) ist die Frist um die Strafe rechtlich zu bekämpfen zwei Wochen. Wenn du also Geldstrafen z.b. wegen „Störung der öffentlichen Ordnung (Sicherheitspolizeigesetz), Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder Anstandsverletzung oder Lärmbelästigung (Wiener Sicherheitsgesetz) bekommst, sind derartige Fristen für dich relevant.

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung zu laufen. Entweder also einen Tag nachdem dir der_die Briefträger_in den Brief persönlich übergeben hat oder einen Tag nachdem der gelbe Zettel über die Hinterlegung bei dir ins Postkasterl geworfen wurde. Nicht relevant für den Beginn der Frist ist wann du den gelben Zettel abholst!

Abwesenheitsmitteilung

Die einfachste Möglichkeit dich vor versäumten Fristen zu schützen, ist es bei Abwesenheit einfach bei deiner Postfiliale eine Abwesenheitsmitteilung zu machen. Diese Mitteilung verhindert, dass rechtlich eine Zustellung möglich ist! Sie ist gratis und durch ein Ausfüllen eines Formulars bei der Postfiliale auch ganz einfach und schnell möglich. Beachte aber, dass eine Abwesenheitsmitteilung erst 2-3 Tage nachdem du sie gemacht hast, wirksam wird! Wir empfehlen auch eine Bestätigung/Kopie über die Abwesenheitsmitteilung zu verlangen und gut aufzuheben.

Eigentlich sollte Post mit Zustellbestätigung/Hinterlegung von der Post wegen deiner Abwesenheitsmitteilung automatisch zurück geschickt werden. In der Praxis wird aber ärgerlicher Weise immer wieder trotzdem Post von der Polizei zugestellt. Sobald du wieder zurück bist und trotz Abwesenheitsmitteilung Post von der Polizei hast, solltest du daher aktiv werden. Wir empfehlen, dass du der Behörde mitteilst, dass du während der Zustellung nicht an deiner Adresse warst und eine Abwesenheitsmitteilung gemacht hast! Aus Dokumentationsgründen solltest du dies schriftlich per eingeschriebenen Brief oder Fax mit einer Kopie von der Abwesenheitsmitteilung machen. Eine Zustellung ist erst am Tag, nachdem du zurück gekommen bist, möglich. Ab diesem Tag können auch mögliche Fristen zu laufen beginnen. Wir empfehlen daher, nicht auf eine Antwort der Polizei oder Behörde zu warten, sondern selbst aktiv zu werden und ein mögliches Rechtsmittel zu ergreifen.

versäumte Frist ohne Abwesenheitsmitteilung

Solltest du keine Abwesenheitsmitteilung gemacht haben und eine Frist versäumt haben, gibt es ausnahmsweise noch eine Möglichkeit die versäumte Frist zu retten. Du musst tatsächlich während der Hinterlegung und gesamten Frist nicht an deiner Adresse gewesen sein. Einzig in diesem Fall gilt die Zustellung erst am Tag nachdem du zurück gekommen bist. Der Unterschied zur Abwesenheitsmitteilung ist, dass du hier in der Praxis irgendwie belegen musst (Zugtickets, Zeug_innen, Rechnungen etc), dass du tatsächlich den ganzen Zeitraum nicht da warst. Dies solltest du auch zusammen mit dem Rechtsmittel schriftlich der Behörde mitteilen und möglichst gut beweisen.

Adressänderung

Solltest du umziehen und zu diesem Zeitpunkt schon von einem laufenden Verfahren gegen dich wissen, solltest du der Behörde diese Adressänderung bekannt geben. Das Zustellgesetz verpflichtet dich nämlich bei laufenden Verfahren Adressänderungen der Behörde bekannt zu geben. Machst du das nicht, kann die Behörde an die alte Adresse weiterhin gültig zustellen, obwohl du dort nicht mehr wohnst und deine Post kontrollierst. Verpasst du dadurch Rechtsmittelfristen, ist das Verfahren ungewollt beendet.

Bei Unklarheiten und Fragen wende ich am besten an Antirepressionsstrukturen. Über das Verwaltungsstrafverfahren kannst du dich auch bei unseren Rechtsinfos informieren.

Wir wünschen einen schönen Sommer und unversäumte Fristen 😉

“Wenn Besoffene «Heil Hitler!» schreien, ist das noch lange keine Wiederbetätigung”

Polizist ignorierte Anzeige wegen Wiederbetätigung und wurde wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochen.

Am 3. Juni 2011 fuhr Negar Roubani, eine junge Bezirksrätin der Grünen mit dem Zug nach Wien. Am gleichen Tag fand ein Fußballspiel statt, der Zug war voll mit grölenden Fans. Als eine Gruppe Hooligans auch noch anfing das Deutschlandlied zu singen und “Heil Hitler!” zu rufen, reichte es Roubani. Sie verlangte von den Neonazis, damit aufzuhören. Dafür erntete sie rassistische Beschimpfungen. Daraufhin rief Roubani die Polizei, die schon am Bahnsteig wartete, als der Zug in Wien ankam. Als sie jedoch dem Gruppeninspektor S. erzählte, was sich ereignet hatte, meinte dieser nur, sie solle sich beruhigen, es sei ja nichts passiert. Die Anzeige wegen Wiederbetätigung ignorierte er wiederholt. Ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz ist für den Gruppeninspektor anscheinend ein Bagatelldelikt, bei dem man auch einmal ein Auge zudrücken kann. Ein weiterer Beweis für den rassistischen Normalzustand bei der Polizei? Auf Roubanis Betreiben hin, kam es am 10.4.2012 zu einem Strafprozess gegen den Polizisten wegen Amtsmissbrauch.

Verteidigt wurde der Polizist S von Grasser-Anwalt Ainedter. Dieser ließ sich zu einem lässigen Plädoyer herab und hielt es nicht für notwendig, genau auf die Anklage einzugehen. Offensichtlich hatte die Verteidigung außer der aufgeregten Aussage des Beschuldigten nicht viel in der Hand. Nach Ainedter könne die Staatsanwaltschaft, die ohnehin schon so viel zu tun habe, nicht noch zusätzlich mit solchen Belanglosigkeiten wie grölenden Nazis belästigt werden. Dass die Beurteilung dessen, was eine Belanglosigkeit ist, aber nicht bei der Polizei liegen kann, sondern eben bei der Staatsanwaltschaft – wie auch die Richterin im Urteil später ausführte – schien der Anwalt nicht wissen zu wollen. Ainedter fand es weiters “außerhalb jeder Lebenserfahrung”, dass Frau Roubani bei unangenehmen Fahrgästen nicht einfach das Abteil wechselte. Er fand ihre “Version der Geschichte” daher „unglaubwürdig“. Es entspricht leider heutzutage wohl der Norm, Konflikten aus dem Weg zu gehen und Rassismus zu ignorieren, aber ein mutigeres Verhalten prinzipiell als unglaubwürdig einzustufen, spottet jeglichem Verständnis von Zivilcourage. Sicherlich der Höhepunkt seines Plädoyers war jedoch Ainedters Sager: “Wenn Besoffene >Heil Hitler!< schreien, ist das noch lange keine Wiederbetätigung”. Im Protokoll musste vermerkt werden: Gelächter im Publikum.

Der Polizist S. wurde schuldig gesprochen und zu 6 Monaten bedingt verurteilt, was die Mindeststrafe für dieses Delikt ist. Aber erst ab einer Strafe von einem Jahr, darf er nicht mehr bei der Polizei arbeiten. Die Richterin hatte keine Zweifel, dass Roubanis Angaben stimmten. Als altgedienter Beamte hätte Gruppeninspektor S wissen müssen, dass er bei Berichten von “Heil Hitler!”-Rufen auf jeden Fall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten müsste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Berufung an.

Höchstgericht stützt Ousmane C.

Der Standard berichtet in seiner online Ausgabe über Willkür gegen Guineer, der sich seiner Abschiebung widersetzte. Der Verfassungsgerichtshof gab nun in seiner höchstgerichtlichen Entscheidung Ousmane Recht und stellte fest, dass der Asylgerichtshof die Angaben nicht ausreichend überprüft und “ willkürlich“ gehandelt hat. Der Asylantrag von Ousmane muss nun neu behandelt werden.

standard.at: Neues Asylverfahren – Höchstgericht stützt Ousmane C

Radio Orange: Studiogespräch mit den Angeklagten J.A.I.B.

Am 13. März 2012 beginnt der Strafprozess im Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vorwurfs versuchter Brandstiftung einer AMS Filiale. Radio Orange hat ein Studiogespräch mit den vier Angeklagten J.A.I.B. geführt. Gegen die Betroffenen wurde auch wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt und massive Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen wie monatelange Observationen und Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen und mehr als ein Monat Untersuchungshaft gesetzt! Der Prozess ist klar politisch und richtet sich nicht nur gegen die vier Student_innen, sondern auch gegen die bildungspolitische Protestbewegung #unibrennt.

Radio Orange: Am 13. März 2012 beginnt Prozess wegen des Vorwurfs versuchter Brandstiftung bei AMS. Studiogespräch mit Angeklagten J.A.I.B.

Verfassungsschutz: Jahrelang engagiert gegen Links

Der Republikanische Anwältinnenverein- und Anwälteverein berichtet in einer Pressemitteilung über ein anstehendes Verfahren am 1. März 2012 vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Verfassungsschutz. Bekämpft werden Überwachungstätigkeiten des Verfassungsschutzes von sechs Einzelpersonen, einer Bio-Bäckerei und einem Anwaltsbüro. Kritisiert wird schon im Vorfeld, dass das Engagement gegen Links beim Verfassungsschutz offenbar irrational groß ist.

rav.de: Verfassungsschutz: Jahrelang engagiert gegen Links