Der Standard berichtet in seiner online Ausgabe über Willkür gegen Guineer, der sich seiner Abschiebung widersetzte. Der Verfassungsgerichtshof gab nun in seiner höchstgerichtlichen Entscheidung Ousmane Recht und stellte fest, dass der Asylgerichtshof die Angaben nicht ausreichend überprüft und “ willkürlich“ gehandelt hat. Der Asylantrag von Ousmane muss nun neu behandelt werden.
standard.at: Neues Asylverfahren – Höchstgericht stützt Ousmane C