Wie?
Es besteht die Möglichkeit sich bei der Post unter Vorlage eines Lichtbildausweises gratis „ortsabwesend“ zu melden. Man kann sich nicht ab sofort „ortsabwesend“ melden, da die Post ein paar Tage zur Bearbeitung braucht. Meistens können auch Mitbewohner*innen das für dich mit einem Ausweis von dir erledigen.
Nicht verwechseln: Man kann sich auch Postabwesend melden, dann bekommt man gar keine Post mehr. Das ist jedoch kostenpflichtig und wirklich nicht notwendig.
Was ist Ortsabwesenheit?
Während der Ortsabwesenheit werden keine RSA- und RSB-Briefe zugestellt. Das sind Briefe, die entweder nur persönlich oder von Mitbewohner*innen entgegengenommen werden können. Normalerweise schicken Behörden (Polizei, Gerichte) diese Art von Briefe damit sie eine Bestätigung der Übernahme haben. Es kommt aber auch immer öfter vor, dass sie die Briefe ganz normal verschicken, dann werden die Briefe zugestellt, eine Ortsabwesenheitsbestätigung kann aber einen Beweis für die Abwesenheit darstellen. Ist man „ortsabwesend“ gehen RSA- und RSB-Briefe wieder zurück an die Absender*innen.
Warum / nicht?
Es ist weder verpflichtend noch notwendig sich „ortsabwesend“ zu melden. Es können sich auch nicht so leicht alle Personen „ortsabwesend“ melden, z.B. keine Personen die eigentlich nicht verreisen dürfen, wie Personen im Asylverfahren oder aufgrund von Auflagen vom AMS.
War man nicht „ortsabwesend“ gemeldet und hat deswegen eine Frist verpasst, gibt es meistens noch Möglichkeiten wieder in das Verfahren einzusteigen. Man kann dann „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahren“ fordern. Oft will die Behörde dann Beweise sehen, dass ihr den Brief nicht erhalten habt oder nicht da wart als er angekommen ist, z.B. Zugtickets, etc. Dadurch gibt man den Behörden oft Informationen, die sie eigentlich nichts angehen.
Deshalb halten wir es meist für sinnvoller sich bei längerer Abwesenheit „ortsabwesend“ zu melden. Ihr erhaltet die Briefe dann ab dem Zeitpunkt den ihr der Post angegeben habt. Außerdem erhaltet ihr eine Bestätigung von der Post, dass ihr nicht da wart und müsst nicht unnötig viele Infos über euren Aufenthaltsort, etc. an die Behörden weitergeben.
Ich habe eine Frist von einer Verwaltungsstrafe verpasst, weil ich nicht da war
Es gibt die Möglichkeit das Verwaltungsstrafverfahren wieder einzusetzen. Dafür schreibt man an die Behörde die die Strafe ausgestellt hat: „Ich fordere Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens, da ich die Strafverfügung (etc.) erst am (Datum) erhalten habe und erhebe Einspruch. In eventu erhebe ich Einspruch gegen die Strafhöhe.“ Datum + Unterschrift und abschicken. Wiedereinsetzung muss unmittelbar nachdem ihr wieder da seid und den Brief gesehen habt beantragt werden.