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Neue Rechtshilfe Gruppe in Graz

Wir haben sehr erfreuliche Neuigkeiten, in Graz gibt es neuerdings eine Rechtshilfegruppe:

„Wir sind eine Rechtshilfe für Graz und unterstützen dich, solltest du im Zuge von politischen Aktionen (zB Demos) von staatlicher Repression betroffen sein. Hast du Post von der Polizei bekommen? Dann wende dich gerne an uns! Aber auch VOR einer Aktion kannst du dich an uns wenden, wir helfen nach Kräften gerne!

Kontakt: rechtshilfe_graz (AT) riseup.net“

Link: https://rhgraz.noblogs.org/

Das strafrechtliche Verfahren – ein Überblick

Im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, das von den Verwaltungsbehörden vollzogen wird, werden strafrechtliche Normen während den Ermittlungen von der Polizei, wenn es in daraufhin zur Anklage kommt von den Gerichten ausgeführt.Der Großteil der relevanten Bestimmungen findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), andere Straftatbestände finden sich aber in anderen Texten wie z.B. dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) Rechtsnormen, die das Strafverfahren regeln, findest du in der Strafprozessordnung (StPO). Strafrechtliche Fälle sind komplexer und individueller als Verwaltungsstrafen, außerdem sind die Konsequenzen einer Verurteilung meist schwerwiegender als die einer Verwaltungsstrafe, deshalb ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung vor Gericht sehr sinnvoll, in schweren Fällen sogar notwendig. Die Texte auf unserer Homepage können nicht mehr, als eine erste Orientierung bieten.

Die Ermittlungen

Jedes Strafverfahren beginnt mit den Ermittlungen der Polizei. In der Praxis werden Betroffene meistens zu einer Vernehmung vorgeladen, das kann per Post aber auch per Telefon oder Hausbesuch erfolgen. Grundsätzlich ist es oft besser auf einer schriftliche Ladung zu beharren und einer telefonischen Ladung nicht zu folgen. In der Ladung muss stehen, ob du als Zeug_in oder Beschuldtige_r geladen bist und was der Gegenstand der Vernehmung sein wird. Außerdem gibt es einen wichtigen Unterschied: Es gibt Ladungen, bei deren Nichtbefolgung du von der Polizei abgeholt und vorgeführt werden kannst und solche, deren Nichtbefolgung keine unmittelbare Konsequenz hat. Wenn es sich um erstere handelt, steht das ausdrücklich in der Ladung.

Als Beschuldigte_r hast du das Recht die Aussage zu verweigern oder auch falsch auszusagen. Auch in diesem Fall ist es absolut sinnvoll die Aussage zu verweigern, wenn du irgendwann doch noch aussagen möchtest, kannst du das noch immer machen. Aussagen vor der Polizei sind in einem späteren Gerichtsverfahren meistens belastend und engen mögliche Verteidigungsstrategien in der Verhandlung stark ein, es macht Sinn, sich gut auf eine Gerichtsaussage vorzubereiten. Damit es zu einer Anklage und in Folge dessen zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss es zumindest eine_n konkrete_n Tatverdächtige_n geben. Verweigerst du die Aussage, gibt es auch ein Beweismittel weniger, das interpretiert und ausgelegt werden kann. Anders ist es als Zeug_in: rechtlich bist du bis auf wenige Ausnahmen (z.B. wenn du gegen eine verwandte Person aussagen müsstest oder dich selbst einer Straftat bezichtigen würdest) verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Verweigerst du die Aussage kann es sein, dass Beugestrafen oder Beugehaft über dich verhängt werden.

Im Strafverfahren hat die Polizei mehr Ermittlungsbefugnisse als im Verwaltungsstrafverfahren, u.a. verschiedene Formen von Telefonüberwachung, der Einsatz verdeckter Ermittler_innen, Erkennungsdienstliche Maßnahmen (z.B. das Sammeln von Fingerabdrücken, DNA Proben, Hausdurchsuchungen) etc. Für all diese Dinge gibt es Voraussetzungen, die im Gesetz geregelt sind, manches wie z.B. einen Mundhöhlenabstrich zur Sammlung von DNA-Material darf die Kripo von sich aus, anderes wie z.B. eine Hausdurchsuchung muss von eine_r Richter_in bewilligt werden. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll zu versuchen, die Maßnahmen zu verweigern, ansonsten bedeutet es aus Sicht der Behörden in manchen Fällen, dass du „freiwillig“ mitgemacht hast. Trotz der vielfältigen Befugnisse spielen die Vernehmungsprotokolle in Gerichtsverhandlungen eine große Rolle, deshalb ist es wichtig bei einer polizeilichen Vernehmung kein Risiko einzugehen. Als Beschuldigte_r hast du das Recht auf Akteneinsicht. Die Akten liegen im Ermittlungsstadium entweder bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, darin findest du die bisher gesammelten Beweise. Um dich auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten, ist es sehr wichtig die Akten gut zu kennen, einer der ersten Schritte sollte es also sein, Akteneinsicht zu beantragen und diese zu kopieren. Um dich gut auf die (hoffentlich nicht) folgende Gerichtsverhandlung vorzubereiten it es ratsam, nach Kontakt mit der Polizei (Ausweiskontrolle, Festnahme,Vernehmung…) ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und sicher aufzubewahren, auch die Briefe die du bekommst solltest du dir besser aufheben.

Die Gerichtsverhandlung und ihre Konsequenzen

Ein sehr großer Teil der Fälle wird bereits im Ermittlungsstadium eingestellt, weil die Beweislage zu dünn ist. Wenn es trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss dir bzw. dir und deine_r Anwält_in mindestens 8 Tage Vorbereitungszeit eingeräumt werden, auch du bzw. dein_e Anwält_in hat die Möglichkeit Zeug_innen zur Verhandlung zu laden und anderes Beweismaterial wie Videos oder Fotos vorzulegen. Als Beschuldigte_r hast du auch in der Hauptverhandlung das Recht, die Aussage zu verweigern oder die Lügengeschichte deiner Wahl zu erzählen. Was sinnvoll ist, ist stark von der Situation abhängig und kann nicht generell beantwortet werden. Zeug_innen sind auch hier aus juristischer Sicht wahrheitspflichtig und nur in Ausnahmefällen von der Pflicht auszusagen befreit, auch Zeug_innenaussagen sollten gut durchdacht werden. In der Gerichtsverhandlung gibt es drei Akteur_innen, die sowohl der beschuldigten Person als auch den Zeug_innen Fragen stellen können: Der_die Richter_in, der_die Staatsanwält_in, der_die Strafverteidiger_in. Als erstes wird von der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen,danach wird die angeklagte Person vernommen. Im Anschluss werden Zeug_innen aufgerufen, die nach einer Belehrung und einer Überprüfung ihrer persönlichen Daten nacheinander aussagen. So wird versucht, Widersprüche in den Schilderungen der Personen aufzudecken und die Glaubwürdigkeit der Befragten zu prüfen, die Aufgabe von Strafverteidiger_innen ist es, durch Fragen an die angeklagte Person die Unschuld bzw. die mildernden Umstände deutlich zu m

achen. Das Urteil fällt gleich nachdem die Beweisaufnahme (d.h. die Vernehmungen, die Auswertung von Gutachten und anderen Beweismitteln) beendet ist, davor gibt es Abschlussplädoyers von der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung. Ein Urteil kann, wenn die Frist und bestimmte Formkriterien eingehalten werden, angefochten werden, das Verfahren geht dann in die zweite Instanz.

Freispruch bedeutet, dass nicht oder nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass die beschuldigte Person die Tat, die ihr in der Anklageschrift vorgeworfen wurde, begangen hat. Die Sanktionen, die sich aus einer Verurteilung ergeben, sind neben unbedingten und bedingten Haftstrafen auch Geldstrafen, abgesehen von Verurteilungen im herkömmlichen Sinne gibt es noch die Alternative der Diversion. Diversion bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft und der_die Richter_in eine der „traditionellen“ Strafen nicht für notwendig hält, stattdessen kommen neben niedrigeren Geldstrafen auch eine Probezeit mit oder ohne Auflagen (z.B. Bewährungshilfe, Therapien), „gemeinnützige Arbeit“ oder ein außergerichtlicher Tatausgleich, also eine Mediation zwischen den Beteiligten in Frage. Auch im Ermittlungsverfahren kann Diversion bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden, dadurch kann es aber auch keinen Freispruch mehr geben.Das Gesetz regelt die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Diversion bewilligt wird. Unter anderem darf die Strafdrohung bei Erwachsenen 5 Jahre nicht übersteigen und die Schuld der angeklagten Person darf aus Sicht des_der Richter_in nicht groß sein. Die genauen Bedingungen kannst du in §199 StPO nachlesen. Der Vorteil ist, dass eine Diversion nicht im Strafregister aufscheint und die Folgen weniger schwer sind, als bei anderen Formen der Strafe. Insbesondere bei Jugendlichen, Menschen die erstmals straffällig werden und bei Verurteilungen wegen Drogenkonsum werden diversionelle Maßnahmen häufig eingesetzt, im Schnitt kommen sie öfter zum Einsatz als Verurteilungen. Eine bedingte Freiheitsstrafe bedeutet, dass mensch vorerst nicht in den Knast muss, allerdings einige Jahre Probezeit hinter sich bringen muss. Kommt es innerhalb der Probezeit zu einer weiteren Verurteilung kann die bedingte Freiheitsstrafe in eine unbedingte umgewandelt werden. In der Regel werden bei erstmaligen Verurteilungen Geldstrafen oder bedingte Freiheitsstrafen verhängt, unbedingte Haftstrafen sind die letzte Konsequenz.

Verwaltungsreform

Änderungen für Verwaltungsstrafen ab 1.1.2014

Mit der Verwaltungsreform, die ab 1.1.2014 in Kraft tritt, ändert sich einiges für Verwaltungsverfahren. Hier werden ein paar grundsätzliche Dinge aufgezählt. Ob alles besser oder schlechter wird, ist noch schwer zu sagen, weil es noch keine Erfahrungen gibt, wie das neue System in der Praxis funktioniert.

– Das, was früher die Berufung gegen ein Straferkenntnis war, ist jetzt eine „Bescheidbeschwerde“ an ein Verwaltungsgericht. Der formlose Einspruch gegen die Strafverfügung bleibt beim Alten.

– Für Beschwerde gegen Strafen nach dem SPG (zB Störung öffentlicher Ordnung) und nach dem Versammlungsgesetz ist das Landesverwaltungsgericht zuständig, also bei Vorfällen in Wien, das Landesverwaltungsgericht Wien. Die Verwaltungsgerichte sind neu; Unabhängige Verwaltungssenate (UVS) gibt es ab 2014 nicht mehr.

– Adressiert wird die Beschwerde nicht an das Verwaltungsgericht sondern an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, den du bekämpfen willst (also zB an die Landespolizeidirektion Wien). Diese hat zwei Monate Zeit um ev den Bescheid selbst aufzuheben oder zu ändern, andernfalls muss sie die Beschwerde dann an das Gericht weiterleiten. Trifft diese Behörde innerhalb dieser zwei Monate eine Beschwerdevorentscheidung, musst du innerhalb von zwei Wochen den Antrag stellen, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt werden soll (Vorlageantrag). Dieser Antrag kann ganz kurz gehalten sein und muss nur das „Begehren auf Vorlage“ enthalten.

– Bis jetzt konnte man in letzter Instanz vor dem UVS immer noch neue Gründe vorbringen, warum man die Strafe bekämpfen will. Jetzt kann das Gericht in der Verhandlung nur auf die Beschwerdepunkte eingehen, die du schon in die Beschwerde geschrieben hast.

– Für eine Bescheidbeschwerde hast du 4 Wochen Zeit, ab der Zustellung des Bescheids.

– Es ist möglich, für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, wenn es um eine Verwaltungsstrafe geht, eine_n Verfahrenshilfeverteidiger_in zu beantragen. Dieser Antrag verzögert die Beschwerdefrist bis zur Entscheidung über die Verfahrenshilfe, dann beginnen die 4 Wochen neu zu laufen. Man kann sich auch konkret eine Person als Verteidiger_in wünschen, dem ist vom Verwaltungsgericht „nach Möglichkeit zu entsprechen“.

– Im Normalfall findet vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Wer das möchte, sollte es unbedingt in der Beschwerde beantragen, das Gericht kann sie dann nur in ganz bestimmten Fällen verweigern.

Neuvorstellung

Das Rechtsinfokollektiv gibt es jetzt schon seit fast zwei Jahren. Nach dieser Zeit wollen wir uns gerne nochmal neu vorstellen und erzählen, was wir genau machen. Unsere ursprüngliche Selbsterklärung gilt außerdem auch immer noch.

– Wir haben diese Homepage, auf der du dich gerade befindest, wo aktuelle Texte, spannende Links und Informationen über unsere Veranstaltungen zu finden sind. Außerdem haben wir dort ausführliche Infos zu Demo-Recht. In der nächsten Zeit wollen wir auch mehr Flyer, Zine- und Broschüren-Material auf der HP zur Verfügung stellen.

– Wir haben einen Newsletter, über den wir sehr unregelmäßig Berichte, Links und Veranstaltungshinweise schicken. Hier kann man sich eintragen: https://lists.riseup.net/www/subscribe/rechtsinfokollektiv

– Wir können euch per Mail beraten, wenn ihr bei politischen Aktionen Probleme mit der Polizei hattet oder Verwaltungsstrafen angedroht bekommt. Wir versuchen, auf alle Mails zu antworten, da wir aber nicht so viele Personen sind, kann es leider manchmal etwas dauern: sorry! Wenn ihr Hilfe im Verwaltungsstrafverfahren braucht, meldet euch gleich nachdem ihr die Strafe bekommen habt und nicht erst kurz bevor die Frist abläuft. (Meistens zwei Wochen) Es kann auch sehr hilfreich sein, wenn ihr Akten und Strafverfügung einscannt und mitschickt. Das könnt ihr anonymisiert machen, indem ihr die Dinge, die wir nicht wissen müssen, schwärzt. Ihr könnt uns gerne auch verschlüsselt schreiben. Hier findest du unseren Key.

– Auf Anfrage und vor größeren Demos geben wir Workshops zum Thema Demorecht. Sowohl für Leute, die noch nicht viel Erfahrung haben, wie auch für Leute, die sich schon ganz gut auskennen, aber einfach noch mehr wissen wollen, Sachen mit uns diskutieren möchten, oder sich für speziellere Fragen interessieren, als auch für Menschen, die Demos organisieren wollen.

– Wenn nach einer Aktion oder Demo mehrere Leute von ähnlichen Strafen/sonstiger Repression betroffen sind, ist es manchmal sinnvoll für alle gemeinsam ein Treffen zu machen, um die rechtliche Lage für alle auf einmal zu erklären und sich ev auch auf eine Strategie zu einigen. Wir kommen gerne zu solchen Treffen, im Idealfall kümmern sich aber die Betroffenen selbst, bzw die Orga der Aktion/Demo um die Organisation.

– Wir beobachten Strafprozesse, wenn sich die Angeklagten solidarische Unterstützung wünschen und berichten – wenn gewünscht – darüber auch auf unserer Homepage.

– Wenn unsere Ressourcen ausreichen, können wir auch Unterstützung bei strafrechtlichen Sachen bieten. Unsere Hilfe kann aber eine_n Anwält_in keinesfalls ersetzen! Wir können dich nur ein bisschen auf die Situation vor Gericht vorbereiten, rechtliche Dinge und Abläufe erklären und hoffentlich ein bisschen Stress rausnehmen.

– Unterstützung bei einer Maßnahmenbeschwerde: Wenn die Polizei rechtswidrig handelt (zB ohne Grund die Identität feststellen, schlagen, prügeln, schimpfen) hat mensch die Möglichkeit eine Maßnahmenbeschwerde zu erheben. Wenn dir der UVS (ab 2014 das Verwaltungsgericht) Recht gibt, dann bekommst du Geld – quasi als Entschädigung – und es wird festgestellt, dass die Polizei im Unrecht war. Sonst nichts. Umgekehrt musst du zahlen, wenn du verlierst. Wir würden euch mit der rechtlichen Ausarbeitung unterstützen und auch das finanzielle Risiko für euch übernehmen, wenn wir das Gefühl haben, dass die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Das heißt zB, dass es ausreichend Beweise und Zeug_innen gibt. Wenn ihr so eine Beschwerde machen wollt, müsst ihr euch unbedingt bald nach dem Vorfall melden (nicht erst, wenn ihr eine Strafe deswegen bekommt!), die Frist sind sechs Wochen und der Vorbereitungsaufwand ist relativ hoch.

ihr erreicht uns hier: rechtsinfokollektiv@riseup.net

Support S.! Gerichtsverhandlung am 15.10.2013

(dieser Aufruf stammt nicht von uns, wir leiten ihn aber gerne weiter)

**english version below**
Am 28. Juli 2013 wurden acht Personen der Wiener Refugee-Bewegung festgenommen und innerhalb der folgenden zwei Tage abgeschoben. Seit fast einem Jahr kämpften die Aktivisten für Bewegungsfreiheit, gegen das Grenzregime der EU und das österreichische Asylsystem.
Regierung und Polizei beantworteten die Proteste mit der Abschiebung der acht Menschen.
Die Reaktion der Bewegung waren zahlreiche Protestaktionen.
Blockadeversuche der Transporter, die die Betroffenen zum Flughafen bringen sollten, wurden von der Polizei brutal geräumt – doch der Protest ging am Flughafen weiter, durch Flyer und Transparente sollte auf die Abschiebungen aufmerksam gemacht werden.

S., die sich an Bord eines der Abschiebeflüge befand, protestierte gegen die Abschiebung, woraufhin sie gewaltsam festgenommen wurde. Jetzt wird ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
Deswegen hat sie am 15. Oktober 2013 einen Prozess im Landesgericht Korneuburg und wünscht sich solidarische Prozessbeobachtung.
Wir lassen S. nicht alleine, sie ist nicht die Einzige, die im Zuge der Proteste von Repression betroffen ist. Und das ist kein Zufall: Solches Vorgehen gegen Einzelne dient als Repression gegen uns alle.
Deswegen werden wir am 15.10. gemeinsam nach Korneuburg fahren und freuen uns, wenn noch mehr Leute mitkommen.
Der Treffpunkt für die gemeinsame Anfahrt nach Korneuburg ist am 15.10. um 11:20 beim Bahnhof Praterstern vor dem Infoschalter der Wiener Linien. Der Zug geht dann um 11:35.
Der Prozess findet um 13:15 Uhr im Landesgericht Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg. Saal 15, Zimmer Nummer LG 042, Erdgeschoß, statt.
Wenn ihr S. unterstützen wollt, schreibt gerne auch an support.s@riseup.net – ihr könnt Solistatements schreiben, diesen Artikel vervielfältigen, eure Sparbücher auflösen und für die AnwältInnenkosten spenden, Aktionen organisieren, oder selbst kreativ werden. Falls ihr Fragen habt oder Mitfahrgelegenheiten zum Prozess anbieten könnt, meldet euch bitte auch.
No Border! No Nation! Stop Deportations!
Fight Repression!
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On 28th July 2013 eight persons of the refugee protest in Vienna were arrested and deported during the next two days. For almost a year, activists had been struggling for the freedom of movement, against the border regime of the European Union and the Austrian asylum system. The deportations of those eight people was the response of the government and the police.
The movement reacted to the deportations with numerous protest actions.
Attempts to blockade the transporter which were bringing the 8 activists to the airport were brutally evicted by the police – but the actions continued at the airport; leaflets and banners were used to draw attention to the deportations.
S., who was on board of one of the deportation flights, was arrested after protesting against the deportations. Now she is accused of resistance against the state authority.
Therefore, S. will have a process on 15th October 2013 at the regional court of Korneuburg.
She is calling for solidarity in court.
S. is not the only person who was affected by the repression targeted at the anti-racist protests. This is no coincidence: Confronting single persons with measures like these is a means of repression against all of us.
We won’t leave S. alone in this situation!

We will go to Kornneuburg together on the 15th of October and are happy if more people join us!
Meeting point for the train to Kornneuburg is 11:20 a.m. at Praterstern (trainstation) infront of the Wiener Linien information desk. The train is leaving at 11.35 a.m.
The process will be starting at 1:15 p.m. in the regional court of Kornneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Kornneuburg, hall no. 15, room no. LG 042 ground floor.
No Border! No Nation! Stop Deportations!
Fight Repression!
If you want to support S write a mail to support.s@riseup.net – write statements of solidarity, distribute our call-out, cancel your savings account and donate the money to pay the lawyers, organize actions – be creative!
Also in case you have any questions or can offer rides to the place where the process takes place, don’t hesistate to contact us.