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Soligeld für WKR-Proteste

(Juhu, es gibt Geld! Riko möchte den vor-weihnachtlichen Konsumwahn unterstützen und verschenkt daher Euros. Nein, Spaß bei Seite:) Die im Zuge der Soli-Party letzten Jahres gesammelten Beträge für Proteste gegen den WKR-Ball am 1.2.2013 sollen nun auf die Personen aufgeteilt werden, welche im Nachhinhein unter staatlicher Repression gelitten haben. Also wenn du auf Grund einer Strafe ärmer geworden bist, schreib ein Mail an: rechtsinfokollektiv@riseup.net. Versuch bitte auch Freund*innen , die etwas zahlen mussten, davon zu erzählen. In vier Wochen werden wir dann das gesamte Geld auf die Personen verteilen, die sich bis dahin gemeldet haben.

Solidarische Grüße vom Riko

Nicht vergessen: Postabwesenheit!

Die Weihnachstfeiertage rücken näher, und egal ob ihr sie in Wien verbringt oder irgendwoanders, die Behörden hören leider nicht auf, Briefe zu schicken. Zwar gibt es Möglichkeiten im Nachhinein wieder ins Verfahren einzusteigen, allerdings ist es einfacher für euch (und uns) wenn ihr euch einfach beim Postamt „ortsabwesend“ meldet wenn ihr nicht da seid, dann bekommt ihr keine rsa/rsb Briefe und verpasst keine wichtigen Fristen. Aber Achtung: ihr seid nicht sofort abwesend gemeldet wenn ihr bei der Post wart, die Abwesenheit beginnt erst 3-4 Tage später, außerdem müsst ihr einen Lichtbildausweis mitnehmen.

Neue Rechtshilfe Gruppe in Graz

Wir haben sehr erfreuliche Neuigkeiten, in Graz gibt es neuerdings eine Rechtshilfegruppe:

„Wir sind eine Rechtshilfe für Graz und unterstützen dich, solltest du im Zuge von politischen Aktionen (zB Demos) von staatlicher Repression betroffen sein. Hast du Post von der Polizei bekommen? Dann wende dich gerne an uns! Aber auch VOR einer Aktion kannst du dich an uns wenden, wir helfen nach Kräften gerne!

Kontakt: rechtshilfe_graz (AT) riseup.net“

Link: https://rhgraz.noblogs.org/

Verwaltungsreform

Änderungen für Verwaltungsstrafen ab 1.1.2014

Mit der Verwaltungsreform, die ab 1.1.2014 in Kraft tritt, ändert sich einiges für Verwaltungsverfahren. Hier werden ein paar grundsätzliche Dinge aufgezählt. Ob alles besser oder schlechter wird, ist noch schwer zu sagen, weil es noch keine Erfahrungen gibt, wie das neue System in der Praxis funktioniert.

– Das, was früher die Berufung gegen ein Straferkenntnis war, ist jetzt eine „Bescheidbeschwerde“ an ein Verwaltungsgericht. Der formlose Einspruch gegen die Strafverfügung bleibt beim Alten.

– Für Beschwerde gegen Strafen nach dem SPG (zB Störung öffentlicher Ordnung) und nach dem Versammlungsgesetz ist das Landesverwaltungsgericht zuständig, also bei Vorfällen in Wien, das Landesverwaltungsgericht Wien. Die Verwaltungsgerichte sind neu; Unabhängige Verwaltungssenate (UVS) gibt es ab 2014 nicht mehr.

– Adressiert wird die Beschwerde nicht an das Verwaltungsgericht sondern an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, den du bekämpfen willst (also zB an die Landespolizeidirektion Wien). Diese hat zwei Monate Zeit um ev den Bescheid selbst aufzuheben oder zu ändern, andernfalls muss sie die Beschwerde dann an das Gericht weiterleiten. Trifft diese Behörde innerhalb dieser zwei Monate eine Beschwerdevorentscheidung, musst du innerhalb von zwei Wochen den Antrag stellen, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt werden soll (Vorlageantrag). Dieser Antrag kann ganz kurz gehalten sein und muss nur das „Begehren auf Vorlage“ enthalten.

– Bis jetzt konnte man in letzter Instanz vor dem UVS immer noch neue Gründe vorbringen, warum man die Strafe bekämpfen will. Jetzt kann das Gericht in der Verhandlung nur auf die Beschwerdepunkte eingehen, die du schon in die Beschwerde geschrieben hast.

– Für eine Bescheidbeschwerde hast du 4 Wochen Zeit, ab der Zustellung des Bescheids.

– Es ist möglich, für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, wenn es um eine Verwaltungsstrafe geht, eine_n Verfahrenshilfeverteidiger_in zu beantragen. Dieser Antrag verzögert die Beschwerdefrist bis zur Entscheidung über die Verfahrenshilfe, dann beginnen die 4 Wochen neu zu laufen. Man kann sich auch konkret eine Person als Verteidiger_in wünschen, dem ist vom Verwaltungsgericht „nach Möglichkeit zu entsprechen“.

– Im Normalfall findet vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Wer das möchte, sollte es unbedingt in der Beschwerde beantragen, das Gericht kann sie dann nur in ganz bestimmten Fällen verweigern.

Demorechtsworkshop 12.09.//“smash the fortress“//Demo 20.09.

Als Vorbereitung für die antirassistische Großdemo am 20.09.2013 wird es einen Rechtsinfoworkshop im Servitenkloster geben. Es soll dabei um grundlegende Fragen rund um Repression auf und um Demos gehen: Was mache ich bei einer Festnahme? Wie gehe ich mit einer Ausweiskontrolle um? Wann darf die Polzei eine Demo auflösen? Treffpunkt dafür ist am 12.09. um 18:00 im Servitenkloster.

Die Demo selbst findet am 20.09. ab 16:00 am Marcus Omofuma Denkmal statt, um 19:00 soll es kreative Aktionen vorm PAZ Rossauer Lände geben. Genaueres dazu gibt es hier. NO BORDER NO NATION!