Die Polizei ist heuer ziemlich schnell und hat schon die ersten Strafverfügungen ausgeschickt.
Deswegen: Macht eine Postabwesenheitsmeldung (zum Postamt gehen und genau das verlangen), bevor ihr auf Urlaub fahrt. Somit gelten die Strafverfügungen (ihr habt dann einen gelben Zettel im Postkasten, mit dem ihr sie euch beim Postamt abholen könnt) erst ab eurem Zurückkommen als zugestellt und ihr verpasst keine wichtigen Fristen.
Dann habt ihr zwei Wochen Zeit um diese zu beeinspruchen.
Das geht folgendermaßen:
Strafverfügung kopieren.
Kopie durchstreichen.
„Einspruch“ und „Ich verlange vollständige Akteneinsicht“ und das Datum draufschreiben.
Unterschreiben
An die Polizei (dorthin, wo es hergekommen ist – steht auf der Strafverfügung drauf) faxen (beim Postamt, kostet wenig und ihr bekommt eine Faxbestätigung) oder eingeschrieben schicken (ist teurer und ihr habt keine Bestätigung, auf der aufscheint, was ihr genau geschickt habt).
Dann kommt evtl. eine Ladung, zu der ihr hingehen könnt. Keine Aussage machen! Wenn nicht draufsteht, dass ihr zwangsweise vorgeführt werden könnt, passiert nichts, wenn ihr nicht hingeht.
Irgendwann kommt dann wieder Post von der Polizei. Das Straferkenntnis ist da.
Gegen dieses könnt ihr innerhalb von 4 Wochen (Achtung Frist-> Postabwesenheit!) Einspruch erheben.
Hierfür lasst ihr euch am besten beraten. Zum Beispiel bei uns jeden Donnerstag um 18.30 auf der Gewi.
Wenn alles schief geht, wird es durch dieses Prozedere maximal 30% teurer- also einen Versuch ist es allemal wert, oft wird die Strafe auch niedriger.