Das Naziland Österreich fühlt sich herabgewürdigt! Prozess wegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beleidigung: 23.Mai 9:40 Landesgericht für Strafsachen Wien
Liebe Gefährt_innen, Freund_innen, Antifaschist_innen, Anarchist_innen, Antiautoritäre,…!
Die Gegend um den Praterstern wird seit einiger Zeit als vermeintliches Gefahrengebiet behandelt, was eine Dauerpräsenz der Sondereinsatzeinheit der Bullen zur Folge hat, die eigentlich die größte Bedrohung darstellt, wie eben der/ein Vorfall im nahe gelegenen Park, dem Prater überaus deutlich zeigt.
Im Frühling 2015 versuchte sich eine weiße Person im Prater einer Identitätskontrolle zu entziehen, in dem sie, trotz Aufforderung von den Bullen stehen zu bleiben, nicht stehen blieb. Das bloße Ignorieren der polizeilichen Befehle führte zu Aggressionen seitens der Bullen. Als Resultat dieses Ereignisses wurde die Person angeklagt. Ihr wird vorgeworfen sich gegen die Staatsgewalt gewehrt zu haben und den Staat mit der Aussage „Österreich ist ein scheiß Naziland” herabgewürdigt zu haben. Weiteres fühlen sich die Bullen beleidigt, was einen zusätzlichen Anklagepunkt bedeutet.
Das Österreich historisch Täter_innenland im Nationalsozialismus war, ist eine belegte Tatsache.
Die Entnazifizierung staatlicher Organe, des gesellschaftlichen Lebens oder wichtiger kultureller oder beruflicher Positionen ging nur sehr bruchstückhaft, widerwillig oder gar nicht vonstatten. Lange Zeit wurde die historische Aufarbeitung des Nationalsozialismus komplett verweigert, indem sich auf die Lüge bezogen wurde, Österreich sei eins der ersten Opfer Hitler-Deutschlands gewesen. Auch wenn die offensichtlichsten Falschdarstellungen mittlerweile von der österreichischen Regierung revidiert wurden, muss noch viel getan werden um eine adäquate Darstellung des Nationalsozialismus in Österreich zu erreichen. Die rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Ausprägungen der Gesellschaft und ihrer Politiker_innen sind weiterhin täglich hörbar und spürbar und manifestieren sich auch in ihrer Rechtsprechung. Antisemitismus und Rassismus sind in Österreich immer noch salonfähig, Antifaschismus wird kriminalisiert und rechtlich geahndet. In dieser Hinsicht ist es nicht verwunderlich, dass bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen der Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, ein deutschnationaler Burschenschafter, im April 2016 vorerst die Mehrheit gewann. Ein Politiker, der in aller Öffentlichkeit, die blaue Kornblume trägt, somit jenes Symbol, das ab 1933 von den in Österreich „illegalen“ Nationalsozialist_innen als Erkennungszeichen, nämlich als Ersatz für das verbotene Hakenkreuz, getragen wurde.
Auch wenn Regierungspolitik weder Legitimität hat, noch einen gesonderten Stellenwert in diesem Text erhalten soll, so hat sie leider Einfluss auf die Realitäten von vielen. Dies sind nur einige wenige herausragende Beispiele dafür, dass die Republik Österreich die nationalsozialistische Ideologie nicht hinter sich gelassen hat, weshalb die Aussage „Österreich ist ein scheiss Naziland“ durchaus zutrifft.
Antifaschist_innen sind starker Repression ausgesetzt: Geldstrafen, Schauprozesse, Verhaftungen und schikanierendes Verhalten von der Polizei sind in Österreich Realität. So wird deutlich gemacht, wer das Sagen hat, niemand soll sich trauen zu widersprechen. Das nun unserer Gefährtin ein Prozess gemacht wird, wegen einer Aussage die in ihrer tiefsten Wurzel zutreffend ist und die Gesellschaft und ihre Politik als das benennt was sie nie aufgearbeitet hat, ist mehr als erschreckend – aber staatlich so logisch.
Der § 248 StGB („Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“) war – wie viele andere Paragraphen, die verwendet werden um Antifaschist_innen zu kriminalisieren – bisher selten in Anwendung, bis jetzt ging es dabei meist um Beleidigungen der Bundeshymne.
Solidarität mir der angeklagten Person!
Zustimmung zu der Aussage „Österreichs ist ein scheiss Naziland“!
Und Wut allen Staaten, die Antifaschist*innen kriminalisieren und versuchen uns alle zu regeln!
Nieder mit den Gerichten – aber kommt trotzdem alle am 23.Mai 2016 um 9:00 Uhr zur Kundgebung in der Wickenburggasse und um 9:40 ins Landesgericht, Saal 201!