Der Standard berichtet, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Graz (UVS) eine stundenlange Anhaltung eines Busses in Graz durch die Polizei im Jänner 2010 für rechtswidrig erklärt hat. Antifaschistische Demonstrant_innen wurden in Graz nur nach einer Identitätssfeststellung und Durchsuchung in den von der ÖH angemieteten Bus gelassen. Diese Maßnahme stützte sich nur auf einen Hinweis in einer anonymen Email. Dieses ominöse und rufschädigende Schreiben rechtfertigte die Amtshandlung jedoch nicht. Der UVS Graz folgte in seiner Entscheidung daher den Beschwerdeführer_innen und entschied gegen die Polizei.
derstandard: Nach Protest gegen rechten Ball: „Rote Karte für Polizei“