Das nächste Nachbereitungstreffen für alle, die bei den Protesten gegen den diesjährigen Akademikerball oder am 11.04. vor dem PAZ Rossauer Lände bei dem Versuch die Charter-Abschiebung nach Nigeria zu verhindern von Repression betroffen waren, steht an. Wenn ihr Fragen zu Verwaltungsstrafen habt, generelle rechtliche Infos wollt oder euch mit anderen Betroffenen vernetzen wollt, kommt vorbei! Wenn ihr bereits Post von den Behörden habt, macht es Sinn diese mitzubringen.
Wir treffen uns am Dienstag, den 23.04. um 18.30 im Bäckerei (Tannengasse 1/Ecke Felberstraße. 1150 Wien).
Der Standard berichtet in einem Artikel, dass am Rande des rechtsextremen WKR-Balls ein SPÖ Politiker von einem Neonazi brutal attakiert wurden und die Polizei bei diesem gewalttätigen Übergriff tatenlos zu sah. Die Polizei sei bei dem Vorfall nur 15 Meter entfernt, griff aber bei, aber auch nach der Attacke nicht ein. Die interne Untersuchungsbehörde der Polizei hat daher ein Ermittlungsverfahren gegen die anwesenden Polizist_innen eingeleitet. Die Ermittlungen gegen den rechten Angreifer laufen ebenfalls.
Albrecht Konecny erzählt in einem Interview im Standard wie er am Rande des rechtsextremen WKR-Balls von einem Neonazi brutal zusammengeschlagen wurde und wie die Tätersuche verläuft
Die Sozialistischen Links Partei (SLP) berichtet auf ihrer Homepage über ein Strafverfahren gegen einen ihrer Aktivist_innen. Till ist im Rahmen der antifaschistischen Proteste gegen den Ball des „Wiener KorporationsRings (WKR)“, einen Ball rechtsextremer, deutschnationaler Burschenschaftler, festgenommen worden. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
DerStandard berichtet, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Graz (UVS) eine stundenlange Anhaltung eines Busses in Graz durch die Polizei im Jänner 2010 für rechtswidrig erklärt hat. Antifaschistische Demonstrant_innen wurden in Graz nur nach einer Identitätssfeststellung und Durchsuchung in den von der ÖH angemieteten Bus gelassen. Diese Maßnahme stützte sich nur auf einen Hinweis in einer anonymen Email. Dieses ominöse und rufschädigende Schreiben rechtfertigte die Amtshandlung jedoch nicht. Der UVS Graz folgte in seiner Entscheidung daher den Beschwerdeführer_innen und entschied gegen die Polizei.