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Maßnahmenbeschwerde: Personenkontrollen im Audimax rechtswidrig

Geschrieben von Stefan H.

Wir freuen uns berichten zu können, dass wir unsere Maßnahmenbeschwerde wegen einer Identitätskontrolle durch die Wiener Polizei bei der Audimaxräumung im April 2012 gewonnen haben! Die Entscheidung des UVS-Wien ist richtungweisend, da von den Kontrollen und Verwaltungsstrafen rund 200 Aktivist_innen betroffen waren!

Worum gings?

Hintergrund waren die Uni-Proteste gegen die Abschaffung des Bachelorstudiums der Internationalen Entwicklung. Am 19. April 2012 ist es um und in der Universität Wien zu zahlreichen spontanen Demos gekommen. Am späteren Nachmittag zog eine dieser Demos ins Audimax der Uni ein und „besetze“ diesen Hörsaal. Auf das Wort Besetzung sei hier besonders hingewiesen. Denn die nachfolgende Repression und Verfahren beschäftigen sich mit der Frage, ob eine Besetzung nicht nur im sprachlichen Gebrauch, sondern auch im rechtlichen Sinn vorlag.

Die Polizei riegelte in den Abendstunden die Universität und das Audimax komplett ab. Aktivist_innen berichteten über zahlreiche Schikanen durch die Polizei. Siehe dazu den ausführlichen Bericht der Rechtshilfe Wien. Die Polizei löste durch den Referatsleiter für Extremismus vom LVT-Wien als Behördenleiter die „Besetzung“ durch eine akustisch kaum verständliche Durchsage auf. Die Polizei riegelte gleichzeitig sofort das Audimax bei allen Ein- und Ausgängen mit Einsatzkräften ab und lies niemanden mehr ohne Ausweiskontrolle aus dem Hörsaal. Ein Großteil der Aktivist_innen wurde auch von der Polizei gefilmt. Anfang Juli verschickte die Polizei Strafverfügungen mit € 100,- Verwaltungsstrafen wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ aus.

Maßnahmenbeschwerde beim UVS-Wien

Wir vom Rechtsinfokollektiv haben nach den Vorfällen mehrere Nachbereitungstreffen mit den Betroffenen gehabt und mit einer Betroffenen zusammen eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Aktionen der Polizei eingebracht. Am 19.11.2012 fand vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien die Verhandlung statt.

Entscheidende Frage war, ob die Aktivist_innen im Audimax rechtlich als Besetzung oder als Versammlung anzusehen war. Dieser Punkt ist entscheidend, da eine Versammlung mehr Schutz als eine Besetzung genießt und auch verfassungs- und menschenrechtlich geschützt ist.

Der UVS-Wien folgte der Ansicht der Beschwerdeführerin, dass eine Versammlung und keine Besetzung vorlag. Eine Versammlung wird nämlich nicht deshalb sofort zu einer Besetzung nur, weil die Demo in einem Raum zur Ruhe kommt. Das Versammlungsrecht schützt außerdem auch den kollektiven Austausch von Meinungen. Dass sich die Demo selbst als Besetzung bezeichnete ist irrelevant. Die Personenkontrollen durch die Polizei waren daher rechtswidrig, da die Verwaltungsübertretungen  (wegen „Störung öffentlicher Ordnung“) durch die Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit gerechtfertigt waren. Die Auflösung, sowie Verwaltungsstrafen wären nur im Rahmen des Versammlungsgesetzes erlaubt gewesen, dies ist aber nicht passiert.

Verwaltungsstrafen

Für jene betroffenen Aktivist_innen deren Verwaltungsstrafverfahren noch nicht beendet ist, bedeutet dies, dass eine Berufung sehr große Chancen auf Erfolg hat. Sie können sich auf den Bescheid des UVS-Wien mit der Geschäftszahl: UVS-02/40/6907/2012 berufen, dass keine Verwaltungsübertretung vorlag.

Jene deren Verfahren bereits beendet ist, weil sie die Frist verpasst haben oder keine Rechtsmittel eingelegt haben, kommt diese Entscheidung leider zu spät. Die Polizei Wien hat dutzende, vielleicht über hundert Strafen eingehoben, obwohl gar keine Verwaltungsübertretung vorlag und sie selbst rechtswidrig vorging! Eine nachträgliche Bekämpfung ist ärgerliche Weise für Betroffene rechtlich nicht mehr möglich!

Hier auch unsere Presseaussendung dazu:

Vorgangsweise der Polizei bei der Demonstration im Audimax war rechtswidrig UVS gibt Maßnahmenbeschwerde von Student_innen recht

Heute gewann eine Gruppe Studierender ihre Maßnahmenbeschwerde gegen die rechtswidrige Vorgangsweise der Polizei bei einer Demonstration im Audimax. Im Zuge der  Aktionen gegen die Abschaffung des Bachelorstudiums Internationale Entwicklung im April 2012 mussten ca. 200 Aktivist_innen ihre Daten bekannt geben, nachdem diese bis zu eineinhalb Stunden im Hörsaal festgehalten worden waren. Rechtswidrig, wie der Unabhängige Verwaltungssenat heute feststellte. Um den verfassungsrechtlichen Schutz zu umgehen, der Versammlungen zusteht, hatte die Polizei die Versammlung fälschlicherweise als Besetzung qualifiziert. Auch die Studierenden, die aufgrund dieser Vorfälle eine Verwaltungsstrafe wegen Störung öffentlicher Ordnung bekommen haben, haben nach dieser richtungsweisenden Entscheidung gute Chancen, im Berufungsverfahren zu obsiegen. „Mit dieser Entscheidung wird wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, Repression durch die Polizei nicht einfach hinzunehmen.“ so der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, „Es lohnt sich, beim Vorgehen der Polizei genauer hinzusehen, sich zu vernetzen und mit rechtlichen Mitteln Widerstand zu leisten.“

Siehe auch:
standard.at: Vorgehen der Polizei bei Audimax-Räumung „rechtswidrig“

vienna.at: Vorgangsweise der Polizei bei Audimax-Demonstration rechtswidrig

Nach Protest gegen rechten Ball: „Rote Karte für Polizei“

Der Standard berichtet, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Graz (UVS) eine stundenlange Anhaltung eines Busses in Graz durch die Polizei im Jänner 2010 für rechtswidrig erklärt hat. Antifaschistische Demonstrant_innen wurden in Graz nur nach einer Identitätssfeststellung und Durchsuchung in den von der ÖH angemieteten Bus gelassen. Diese Maßnahme stützte sich nur auf einen Hinweis in einer anonymen Email. Dieses ominöse und rufschädigende Schreiben rechtfertigte die Amtshandlung jedoch nicht. Der UVS Graz folgte in seiner Entscheidung daher den Beschwerdeführer_innen und entschied gegen die Polizei.

derstandard: Nach Protest gegen rechten Ball: „Rote Karte für Polizei“

UVS-Urteil: Polizeigewalt am 1.Mai 2009 war rechtswidrig

UVS-Urteil: Polizeigewalt am 1.Mai 2009 war rechtswidrig
Nun ist es soweit. Nach über 2 Jahren, 5 Freisprüchen und einer erfolgreichen Verfassungs- klage ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) zu einem Urteil gekommen. Die Gewalt von Seiten der Polizei gegen die Maidemonstranten war rechtswidrig.

http://gegenpolizeigewalt.servus.at/