DiePresse berichtet in einem Artikel über die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Der Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung bald Bürger_innen überwachen, die zwar nicht straffällig wurden, die er allerdings für gefährlich hält. Das kann Grundrechte einschränken – und erhöht für die Behörde den Erfolgsdruck.
In einem Kommentar kritisiert der Standard die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes scharf. Ein Hearing im Innenausschuss des Nationalrates hätte trotz massiver vorgebrachter Kritik der Expert_innen an den geplanten Änderungen wenig Eindruck bei den Regierungsparteien gemacht. Die Regierung verlässt sich bei ihren geplanten Änderungen nämlich allein auf Polizeilogik und zeigt damit einmal mehr die Schwäche des heimischen Parlamentarismus
Der Report widmet sich in einem Beitrag der geplanten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die eine weitreichende Ausweitung von Überwachungsbefugnissen vorsieht und derzeit scharf kritisiert wird. Berichtet wird auch über einen Studenten, der wegen „verdächtigen Fotografieren“ in London vom österreichischen Verfassungsschutz absurder Weise in der Terrordatenbank geführt wird. Ebenso wird über die aktionistische Störung einer Parlamentssitzung berichtet, die dazu führte, dass die damaligen ÖH Vorsitzende Sigrid Maurer vom Verfassungsschutz in der Datenbank für Extremismus eingetragen wird.
Beitrag im in der ZIB2 vom ORF über die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die den Behörden weitreichende Befugnisse einräumt. Zum Beispiel das Abhören von Handys und Telefonen ohne richterliche Erlaubnis.
Sicherheitspolizeigesetz: Ein Entwurf des Innenministeriums schafft eine Lizenz zum Screenen Unverdächtiger. Gefahrenabwehr braucht jedoch ein Tätigwerden des Gefährders.