Ab 1. April 2012 wird durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgezeichnet, wer wann mit wem telefoniert oder SMS schreibt. Schon bisher hatte die Polizei aber viele Maßnahmen zur Verfügung. Der Artikel in der Presse stellt eine gute Übersicht und Zusammenfassung über schon bisher bestehende Überwachungsmaßnahmen in Österreich dar.
Ein Artikel im datum behandelt die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Grünen zu Überwachung der Bildungsproteste vor drei Jahren durch den Wiener Verfassungsschutz. Ergebniss dieser Überwachung waren unter anderem ein Strafverfahren und -prozess wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen 4 unibrennt Aktivist_innen J.A.I.B. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet – und ist teilweise falsch.
Ein deutscher Richter beschlagnahmt einen Facebook-Account. Ingrid Brodnig schreibt in ihrem Artikel im Falter, dass dies auch in Österreich möglich ist. Auch der Einsatz von verdeckten Ermittler_innen in sozialen Netzwerken wie Facebook ist in Österreich rechtlich zulässig. Dies ist höchst problematisch! Facebook liefert das digitale Spiegelbild einer Person, es ermöglicht Bewegungsprofile, Netzwerkanalysen und zutiefst private Einblicke in das Leben eines/r Verdächtigen.
Sicherheitspolizeigesetz: Ein Entwurf des Innenministeriums schafft eine Lizenz zum Screenen Unverdächtiger. Gefahrenabwehr braucht jedoch ein Tätigwerden des Gefährders.