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UVS-Urteil: Polizeigewalt am 1.Mai 2009 war rechtswidrig

UVS-Urteil: Polizeigewalt am 1.Mai 2009 war rechtswidrig
Nun ist es soweit. Nach über 2 Jahren, 5 Freisprüchen und einer erfolgreichen Verfassungs- klage ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) zu einem Urteil gekommen. Die Gewalt von Seiten der Polizei gegen die Maidemonstranten war rechtswidrig.

http://gegenpolizeigewalt.servus.at/